Memorandum von unbekannter Hand über die Errichtung eines ost-adriatischen Küstenkronlandes
o. D. [1859/60]1
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Regest

Ein nicht genannter Schreiber erteilt Vorschläge zur Reorganisation der zur Monarchie gehörenden Gebiete an der östlichen Adriaküste. Als Begründung für seine Vorschläge nennt er, dass damit in den genannten Gebieten ein wirtschaftlicher Aufschwung ermöglicht werden könnte. Außerdem würde eine Reorganisation der Gebiete helfen, die Verteidigung der Küstenländer und damit der Monarchie verbessern zu können. In der Vergangenheit wurde das Gebiet durch die willkürliche politische Einteilung und durch ein den lokalen Gegebenheiten nicht angepasstes Steuersystem wirtschaftlich benachteiligt. Als wesentliche Maßnahme schlägt er daher die Aufhebung der inneren Zollgrenzen und die Schaffung eines einheitlichen Zollgebietes sowie die Aufhebung des Tabak- und Salzmonopols in diesem Gebiet vor. Der Schreiber glaubt, dass mit diesen Maßnahmen in kurzer Zeit ein einheitliches Kronland entstehen würde. In der Folge gibt er auch einige Vorschläge, wo die einzelnen Verwaltungssitze angesiedelt werden sollen. Im zweiten Teil des Memorandums wird die Vereinigung der Gebiete in einem einzigen Kronland aus wirtschaftlicher Perspektive beleuchtet. Hierbei betont er insbesondere die Wichtigkeit der Schaffung eines gemeinsamen Zollgebietes sowie die Aufhebung der Monopole für Tabak und Salz. Auf letzteres legt er besonders großen Wert und betont, dass gerade im Bereich der Salzgewinnung große wirtschaftliche Möglichkeiten vorhanden wären. Damit könnte auch die chemische Industrie gefördert werden, die auf Natriumchlorid angewiesen sei. Er untermauert seine Ausführungen mit statistischen Daten und Vergleichen zu den übrigen Kronländern der Monarchie. Ausführlich geht er schließlich auf die Förderung des Schiffbaus und der Fischerei ein.

Anmerkungen zum Dokument

Zwei Beilagen:
Kartographische Darstellung der geplanten Neuordnung der Küstenländer.
Tabelle mit den Angaben der Flächen und Einwohner der einzelnen Disktrikte des Küstenlandes.

http://hdl.handle.net/21.11115/0000-000B-DB2C-E

Schlagworte

Edierter Text

Über die Organisierung eines ost-adriatischen Küsten-Kronlandes

Das wesentliche Erforderniß einer Organisirung besteht darin, daß sie den Grundbedingungen des einzurichtenden Landes angepaßt sei, sohin die territorialen und ethnographischen Eigenthümlichkeiten, die commercialen Interessen, sowie die Bildungsstufen desselben beachten, zugleich aber wenn es sich um den Bestandtheil eines großen Ganzen hiebei handelt, solche Bedingungen aufnehme, welche den zu organisierenden Bestandtheil als aktives nützliches Glied der größeren Gesammtheit anfügen.
Zieht man von diesem Standpunkte die adriatischen Küstenländer der österreichischen Monarchie in den Kreis der Betrachtung, so zeigt sich bei dem ersten Blicke auf die Karte, daß die an der Westküste der Adria liegenden venezianischen Provinzen nach Land und Leuten ausschließend zur italienischen Halbinsel gravitiren, und daß selbst die commerzialen Interessen dieses Küstentheiles eine westliche Richtung nach der Schweiz, nach Süddeutschland und den Rheinlanden von der Natur gezeichnet erhielten. Ganz anders stellen sich die östlichen zum Kaiserstaate gehörigen Küstenstriche des adriatischen Meeres dar. Vom Isonzo bis hinab zu den schroffen Vorgebirgen Montenegros scheiden die julischen Alpen diese schmalen Küstenstriche von dem übrigen Europa ab, und nur wenige mühevoll angelegte Straßenzüge führen nach dem östlichen Deutschland und nach den ungarischen und türkischen Hinterländern.
Von der Gränze Carniens an bildet die alt-illirische und die slavisch-serbische Race, sohin slavisches Blut den weit überwiegenden Hauptstamm der Bevölkerung, welchen die vielhundertjährige Herrschaft Venedigs nur in den Städten als Küstenkolonien und in der Geschäftssprache zu italisieren vermochte.
Bei der Kargheit des Bodes sind diese östlichen Küstenländer beinahe ausschließlich auf Fischfang, Schiffbau und Schifffahrt gewiesen. Istryen erzeugt Holz, Dalmatien Wein und Öhl, im Ganzen aber reichen die eigenen Erzeugnisse niemals aus, und alle diese karstdurchzogenen Länder können nur leben, wenn sie für ihre Hinterländer die Vermittler eines lebhaften Verkehrs sind.
Daß man Istrien in den Kreis der deutschen Verwaltungsformen einbezog, Fiume [Rijeka] den abgeschlossenen ungarischen Interessen dienen mußte, die Karlstädter [Sremski Karlovci] Grenze der Militärverwaltung unterwarf, daß Dalmatien ein nach allen Seiten abgetrennter, durch complizierte Verwaltung lebensunfähiger Organismus wurde, daß endlich auf alle diese magern Küstenstriche das allgemeine Besteurungssistem, welches in den reicheren Hinterländern gilt, zur Anwendung gebracht wurde, diese vereinten Umstände mußten dahin führen, die ost-adriatischen Küstenländer aller Entwicklungsfähigkeit zu berauben, daher wir sie heutzu Tage noch in jenem trostlosen finanziel-passiven und politisch unbedeutenden Zustande sehen, in welchem das Aussaugesistem Venedigs und seine Walddevastierungen sie hinterlassen haben. Die Blüthe, welche die illirsche Provinz in der Römer Vorzeit gehabt hat, kann nur wiederkehren, wenn man die vierfache Zerklüftung aufgibt, und diese Bestandtheile in ein naturgemäßes Ganze, jedoch mit einer eigenen, einfachen, seiner Bildungsstufe und seinen materiellen maritimen Interessen zusagenden Verwaltung zusammenfaßt. Die kurze Epoche der französischen Zwischenregierung von 1805–1814 hat diesen Versuch angebahnt und ist, weil sie die Grundbedingungen des Wiederauflebens getroffen hatte, noch heute zu Tage in gutem Angedenken.
Diesen allgemeinen Betrachtungen haben die Kriege 1848 und 1859 eine traurige Erfahrung beigefügt. Es hat sich gezeigt, daß Österreich diese 280 Meilen lange Küste nicht schützen kann, fast nicht einen Punkt besitzt, welcher seinen Handelsschiffen und seiner Kriegsmarine Schutz gewähren könnte, daß Triest vor fremden Bombardement zittern mußte, daß es fremder Seemacht frei stand, jede Insel Österreichs in Besitz zu nehmen, und an jedem Küstenpunkte beliebig zu landen, um feindliche Truppen gegen das Innere des Kaiserstaates von dort aus zu entsenden.
Österreich befindet sich hiedurch in der verhängnisvollen Alternative, entweder seine Heere zu theilen, und mit Schwächung der übrigen Operationslinien ein mannhaftes Armee-Corps unthätig zum Schutze dieses Küstenlandes stehen zu lassen, oder dieses Küstenland und durch dasselbe den südöstlichen Rücken der Monarchie der fremden Invasion preis zu geben. Diese vielen wichtigen Rücksichten dürften einen Organisationsplan motivieren, welcher dahin zielt, sämmtliche ostadriatischen Küstenländer Österreichs zu einem eigenen Verwaltungsgebiete zusammenzufassen, welchem bezüglich der Civilverwaltung eine ausschließend maritim commerziele Einrichtung, bezüglich Gränzhuth aber eine derartige militärische Verfassung zu geben wäre, daß sie in der eigenen Volksmasse die Mittel finde, nicht blos die Küsten, sondern auch die Hinterländer des Kaiserstaates gegen feindliche Invasion zu decken.
Am Isonzo beginnend hätte dieses Küsten-Kronland durchgängig den höchsten Wasserscheiden der Julischen Alpen zu folgen, und alle Abdachungen dieser Kette gegen die adriatische See zu umfassen.
Görz und Gradiska [Gradiška] mit dem Wippacher Thale, welche ohnehin nach ihrer Formation und Bevölkerung einerseits zu Friaul und andererseits zu dem Adelsbergerkreise Krains hinsehen, würden in das Küstenkronland nicht einbezogen, und dieses hätte nur
1. Aquileja [Aquileia], Monfalcone, Duino und Sessana [Sežana], dann Triest mit seinem Gebiete und Istrien mit den Quarnerischen Inseln,
2. den Fiumanerkreis
3. die vier Regimenter der Karlstädter Militärgränze
4. ganz Dalmatien mit seinen Inseln zu umfassen.
Das ganze Küstenland würde einen großen Zollausschluß bilden, welcher zugleich vom Tabak- und Salzmonopol befreit wäre. Die Zolllinie würde hinter das Küstenland auf den Rücken der Alpen zurückgezogen und von ihrer dermaligen Überwachungslänge von 280 bezüglich 580 Landmeilen auf etwa 50 Meilen gekürzt.
Zollämter würden nur als Vermittler des Verkehrs der Hinterländer bestehen. Die bisherigen inneren Erträgnisse des Zolles, Tabakes und Salzes dieser Küstentheile würden gleich den Verzehrungssteuer-Abfindungsquoten und den direkten Steuern auf die Gemeinden des Küstenkronlandes zur inneren Repartierung überwiesen. Die Finanzwache hätte nur mehr den Hilfsdienst bei den Zollämtern zu leisten, Gewerbe, Handel und Schifffahrt könnten sich auf Grundlage der bestehenden Gesetze vollkommen entwickeln, und mit einiger Vorsicht würde es gelingen, dieses Kronland im Laufe der Jahre zu einem vollkommen slavisch-deutschen Verwaltungsgebiete zu gestalten.
Zu dessen Vertheidigung würden die vier Regimenter der Karlstädter Militärgränze nebst den erforderlichen Hilfswaffen eine hinreichende Macht auf vom Feinde bedrohte Punkte werfen, während die ganze Küstenbevölkerung derart militärisch zu organisieren wäre, daß neben der Marine Inscription auch noch für Zwecke der Landesvertheidigung gegen jede Invasion eine ein Waffen geübte Landwehr verwendet werden kann.
Die oberste Leitung dieses Küstenkronlandes von 515 Quadratmeilen und 1 3/10 Millionen Seelen läge in der Hand eines Generalstatthalters, welchem für alle politischen und commerzielen Angelegenheiten ein Gubernium mit dem Wirkungskreis der Statthalterei und des jetzigen Seeguberniums, dann für alle militärischen Angelegenheiten ein vereintes Militär- und Marine Commando mit dem Wirkungskreise eines Landesgeneral-Commandos und des dermaligen Marine-Commandos zur Seite stünde.
Das Landes-Generalkommando in Zara würde aufhören und der Wirkungskreis des Banus auf die 4 Regimenter der Karlstädter Gränze würde auf den General-Statthalter übergehen.
Die politische Verwaltung unter dem Gubernium wäre auf 10 Bezirkshauptmannschaften und 4 Regimentskommanden (letztere bezüglich der Militärgränze) zurückzuführen, welchen sich auch die Justiz-Einrichtung, unter besonderer Bedachtnahme der Handelsinteressen anzuschließen hätte, Triest wäre der Sitz des Generalstatthalters.
Das Oberlandesgericht erhielte seinen Sitz in Fiume. Der Finanzdienst könnte sehr einfach gestaltet werden.
Die nachstehenden Betrachtungen beleuchten den Vorschlag vom national-ökonomischen Gesichtspunkte.