Die Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein

Christof Aichner
  • Geschichte der Edition
  • Beschreibung des Bestandes ‚Nachlass Leo Thun-Hohenstein’
  • Autographen von Leo Thun-Hohenstein
  • Hinweise zur Transkription und zu den Editionsrichtlinien
  • Geschichte der Edition

    Die Edition der Korrespondenz von Leo Thun-Hohenstein besitzt eine mehr als achtzigjährige Vorgeschichte. In den 1930er Jahren wurde das Projekt von Heinrich Ritter von Srbik angestoßen. Schon damals wurde die Edition von der Kommission für Neuere Geschichte Österreichs getragen. Im Jahr 1936 wurden 14 Kartons mit Archivalien aus dem Thunschen Familienarchiv ins Haus-, Hof- und Staatsarchiv (HHStA) nach Wien gebracht, wo die Bearbeitung erfolgte. Das damalige Familienoberhaupt, Franz Anton Thun-Hohenstein, hatte der Überführung zugestimmt, da er selbst an der Edition der Dokumente interessiert war und zugleich die Beschlagnahmung des Familienarchivs durch die tschechoslowakischen Behörden fürchtete.

    Aus dieser Zeit stammen maschinenschriftliche Transkriptionen zahlreicher Briefe und Kurzregesten, die zwar noch immer im Besitz der Kommission für Neuere Geschichte Österreichs sind, die aber heutigen wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügen. Außerdem lag der Fokus zunächst auf Briefen innerhalb des Nachlasses, andere Dokumente, die ebenfalls zahlreich vorhanden sind, wurden vorerst ausgespart. Auf Grund der finanziellen Not der Kommission ging die Edition jedoch nur langsam voran. Nach dem Anschluss 1938 und dem Ausbruch des Kriegs ein Jahr später verlief sich das Projekt dann vollends.1

    In den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg wurde eine Wiederaufnahme des Projekts in der Kommission – die Archivalien befanden sich damals noch im HHStA in Wien – zwar diskutiert, sie scheiterte aber an zwei Problemen: Einerseits befürchtete man die baldige Rückstellung der Archivalien in die Tschechoslowakei, so dass eine Bearbeitung erschwert werden würde. Andererseits war der ehemalige Bearbeiter der Briefe, Taras Borodajkewycz, bekennender Nationalsozialist (gewesen) und so ging das Präsidium der Kommission davon aus, dass „der seinerzeitige Bearbeiter“, wie es verklausuliert hieß „‚vermutlich beruflich verhindert’ wäre“2.

    Damit blieb das Projekt mehr als fünf Jahrzehnte unbearbeitet. In dieser Zeit wurde der Nachlass punktuell von Forschern und Forscherinnen benutzt. In den Jahren 1959–1960 wurden der gesamte Bestand aus der Ministerzeit Thuns (Bestand A3 XXI D) vom Österreichischen Staatsarchiv mikroverfilmt3, bereits am 24. März 1950 waren die Archivalien offiziell den Südmährischen Archiven zurückgegeben worden.4

    Im Jahr 2003 wurde das Editionsprojekt durch die Kommission für Neuere Geschichte Österreichs schließlich wieder aufgenommen. Dabei wurden zunächst das vorhandene Martial gesichtet, ein neues Inventar erstellt und die Korrespondenzpartner erfasst sowie digitale Abzüge der Mikrofilme angefertigt. Initiiert und geleitet wurde das Projekt von Brigitte Mazohl, Projektmitarbeiter waren Franz Adlgasser und Andreas Bösche. Auf der Grundlage dieser Vorarbeiten wurde im Jahr 2009 die Edition wieder aufgenommen. Seit der Wiederaufnahme im Jahr 2003 ist das Projekt an der Universität Innsbruck angesiedelt. Von 2010–2015 wurde die Edition vom Österreichischen Wissenschaftsfonds gefördert (Projekt P 22554). Die Fertigstellung der Edition erfolgt neuerlich mit Förderung der Kommission für Neuere Geschichte Österreichs.

    Beschreibung des Bestandes ‚Nachlass Leo Thun-Hohenstein’

    Der Nachlass von Leo Thun befindet sich heute in der Zweigstelle Děčín/Tetschen des Tschechischen Gebietsarchivs Leitmeritz. Im Österreichischen Staatsarchiv werden jedoch Mikrofilmkopien des Nachlasses aufbewahrt. Der gesamte Nachlass Thuns umfasst mehr als 3.000 Briefe, Tagebücher, Familiendokumente und Schriftstücke aus dem öffentlichen und privaten Leben Thuns sowie Ergebnisse seiner literarischen Tätigkeit.5

    Im vorliegenden Projekt wurde der Teil des Bestands, der die Ministerzeit (28. Juli 1849 bis 20. Oktober 1860) umfasst, bearbeitet. Dieser Teilbestand mit der Signatur A3 XXI D umfasst 657 Einzelsignaturen (A3 XXI D1–A3 XXI D657). Otto Chmelik, Abteilungsleiter des Kreisarchivs Tetschen, geht davon aus, dass der Bestand wohl unter anderem von Wilhelm Urban, einem Mitarbeiter der Verwaltung der Thun-Hohensteinschen Güter, am Beginn des 20. Jahrhunderts inventarisiert und geordnet worden ist. Wilhelm Urban war allerdings weder ausgebildeter Historiker noch Archivar.

    Der Bestand D ist grundsätzlich chronologisch geordnet. In der Regel umfasst eine Einzelsignatur ein Dokument. Abweichend von dieser chronologischen Ordnung hat Urban teilweise auch eine Ordnung nach Pertinenz vorgenommen bzw. eine vorgefundene inhaltliche Ordnung übernommen. So kommt es mehrfach vor, dass unter einer Signatur mehrere Dokumente zusammengefasst sind. Dokumente und Briefe ohne Datumsangaben finden sich in der Regel am Ende des gesamten Bestandes, so dass bei den Signaturen ab A3 XXI D625 die chronologische Ordnung nicht mehr gegeben ist. Offenbar wurde bei der Ordnung des Nachlasses auch versucht, undatierte Dokumente an der chronologisch richtigen Stelle einzuordnen, was nicht immer geglückt ist. Die chronologische Ordnung ist auch dadurch teilweise gestört. Offensichtliche Falschdatierungen bzw. Datierungsversuche wurden bei den entsprechenden Dokumenten vermerkt. Die historische Ordnung des Bestandes wurde bei dieser Edition grundsätzlich beachtet. Allerdings wurden insbesondere Briefe, die zwar inhaltlich – siehe Hinweis oben – verwandt waren, einzeln aufgenommen und jeweils einzeln mit Regesten versehen. Hinweise auf die Zugehörigkeit zu einer Sammelsignatur werden dabei stets vermerkt. Ausgenommen davon waren freilich Briefe, die dezidiert Beilage zu anderen Briefen waren, diese wurden dann auch in der vorliegenden digitalen Edition gemeinsam aufgenommen.

    Auf Grund der erwähnten Ordnung muss daher beachtet werden, dass der Bestand insgesamt etwa 520 Briefe und mehr als 250 andere Dokumente unterschiedlichen Typs, darunter Gesetzesentwürfe, Memoranden, Protokolle und Konzepte Thuns enthält.6 Dieser Umstand kommt insbesondere durch das Zusammenziehen mehrerer Dokumente mit ähnlichem Inhalt zu einer Einzelsignatur zustande. Als Beispiel hierfür können etwa die 40 Dankschreiben anlässlich des Rücktritts von Leo Thun im Herbst 1860 genannt werden, die im Nachlass alle unter der Signatur A3 XXI D623 einsortiert sind. Ähnliches gilt für die Signatur A3 XXI D625, bei der unter dem Titel „Hungarica“ acht Dokumente um das Jahr 1860 zusammengefasst worden sind, die sich mit der politischen Zukunft und der zukünftigen Verwaltung des Königreichs Ungarn befassen. Daneben enthalten zahlreiche Briefe beigelegte Dokumente und/oder weitere Briefe, so dass sich auch dadurch die Zahl der tatsächlich enthaltenen Einzeldokumente erhöht.

    Autographen von Leo Thun-Hohenstein

    Neben der Edition des Bestandes D aus dem Nachlass von Leo Thun wurden erstmals auch systematisch nach Autographen von Leo Thun-Hohenstein gesucht und hier ediert. Bisher waren Briefe von Leo Thun meist nur vereinzelt oder gar nicht bearbeitet worden.

    Insgesamt sind 248 Briefpartner im Nachlass von Leo Thun dokumentiert. Nur von einem Bruchteil dieser Personen konnte allerdings ein Nachlass ausfindig gemacht werden. In knapp 40 Archiven wurden Bestände bearbeitet oder mittels Rechercheaufträgen auf Briefe von Leo Thun hin untersucht. Und nicht in allen Nachlässen von Thuns Briefpartnern, fanden sich schließlich auch Autographen des Ministers. Letztlich wurden 127 Autographen gefunden und bearbeitet, die aus der Amtszeit Leo Thuns als Minister für Kultus und Unterricht stammen und heute in 15 verschiedenen Archiven aufbewahrt werden. In dieser Edition finden sich Briefe aus folgenden Archiven und Bibliotheken: Bayerische Staatsbibliothek München, Bundesarchiv Koblenz, Diözesanarchiv St. Pölten, Diözesanarchiv Wien, Archiv des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, Konsistorialarchiv Salzburg, Mährisches Landesarchiv (Brünn), Österreichisches Staatsarchiv, Österreichische Nationalbibliothek, Schleswig-Holsteinsche Landesbibliothek, Staatsarchiv Luzern, Staatsbibliothek Berlin, Tschechisches Literaturarchiv (Prag), Tschechisches Nationalmuseum (Prag), Universitätsbibliothek Breslau, Universitätsbibliothek Münster, Vatikanisches Geheimarchiv, Württembergische Landesbibliothek Stuttgart.

    Innerhalb der Liste von Empfängern von Autographen des Ministers finden sich allerdings auch Namen, die nicht im Register der Briefschreiber aufscheinen. Außerdem befanden sich in manchen Nachlässen von Briefpartner Thuns zudem Konzepte für Briefe an Leo Thun, die nicht im Nachlass von Leo Thun auffindbar waren. Damit konnten verschiedentlich auch Lücken in der Überlieferung geschlossen werden.

    Personen, die nur einen einzigen Brief von Leo Thun erhalten haben, sind insgesamt deutlich in der Minderzahl, die meisten erhielten mindestens zwei Briefe von Leo Thun. Die meisten eigenhändigen Briefe aus der Ministerzeit an eine Person gingen an Unterstaatssekretär Joseph Alexander Helfert mit 19 Briefen. Allerdings sind die meisten davon kurze Begleitschreiben zu Aktensendungen, Bitten um Auskünfte oder kurze Arbeitsaufträge – oftmals bei Abwesenheit von Wien. An zweiter Stelle steht mit 17 Briefen Thuns Ministerkollege Alexander Bach, allerdings handelt es sich bei diesen Briefen meist ebenfalls um sehr kurze Schreiben, in denen er Thun um eine Verabredung oder Auskunft bittet. An dritter Stelle findet sich der Innsbrucker Historiker Julius Ficker, in dessen Nachlass sich 14 eigenhändige Briefe des Ministers überliefert haben, die aber deutlich substantieller sind als die zuvor genannten.7

    Die Österreichische Nationalbibliothek besitzt am meisten Autographen von Thun, hier finden sich Briefe an sieben verschiedene Empfänger.8 Briefe die nicht während der Amtszeit als Minister entstanden sind, wurden für die Edition nicht berücksichtigt – würde man diese einbeziehen, so erhöhte sich auch die Zahl der Briefe und der Empfänger.

    Für die Edition wurden teilweise auch Briefe berücksichtigt, die bereits an einer anderen Stelle abgedruckt worden sind, deren Originale aber nicht mehr auffindbar waren. Dies gilt für Briefe an Johann Friedrich Schulte9 und Albert Jäger.

    Die Nachlässe von einer Reihe von Personen, die für Thuns Politik eine zentrale Rolle gespielt haben bzw. von denen eine Vielzahl von Briefen im Nachlass erhalten sind, konnten nicht gefunden und daher auch nicht auf Briefe von Thun untersucht werden. Allen voran muss man dabei die ultramontane Trias Karl Ernst Jarcke, George Phillips und Ernst Moy de Sons nennen.

    Die Autographen von Thun geben insgesamt neue und bisher nicht bekannte Einblicke in die Person Thun. Wenngleich viele der Briefe mit der ministeriellen Tätigkeit Thuns in Verbindung stehen, so tritt durch die Einbeziehung der eigenhändigen Briefe auch die private Person Leo Thun etwas aus dem Schatten der Amtsperson Thun. Neben seiner Vorliebe für blaues Briefpapier, erfahren wir in manchen Briefen – abseits des politischen Geschäfts – die privaten Sorgen und auch Freuden des Ministers. Und manchmal ergeben sich damit auch unerwartete Einsichten in das Leben Thuns.

    Hinweise zur Transkription und zu den Editionsrichtlinien

    Die Transkriptionen der Dokumente erfolgte in der Regel durch Tanja Kraler und/oder Christof Aichner. Französische Texte wurden von Melanie Fessler, die tschechischen Briefe von Viktor Velek transkribiert. Die italienischsprachigen Briefe wurden teilweise von Francesca Brunet transkribiert und kontrolliert. Die Kollationierung der Texte übernahm überwiegend Sieglinde Kapferer.

    Durch die große Anzahl der Dokumente wurde im Laufe des Projekts der Fokus auf die Transkription von Dokumenten mit universitäts- und bildungsgeschichtlichem Hintergrund gelegt. Aus diesem Grund liegen derzeit 36 Dokumente nicht transkribiert vor. Diese Dokumente sind lediglich mit einem Kurzregest inhaltlich erschlossen. Ebenfalls nicht transkribiert wurden Drucke.

    Die Grundlage für die Transkription bilden die Vorgaben der Kommission für Neuere Geschichte Österreichs, die von Peter Csendes im Jahr 2007 verfasst worden sind. Diese wurden jedoch in einigen Punkten angepasst. Dies betrifft insbesondere die Normalisierung des Textes nach den Regeln der aktuellen Rechtschreibung. Um den historischen Charakter der Briefe in einem gewissen Maße zu erhalten, haben wir uns dafür entschieden, Normalisierungen nur in einigen wenigen Fällen vorzunehmen. Folglich lassen sich folgende Editionskriterien festhalten:

    • Falls Groß- und Kleinschreibung in einem Dokument willkürlich gebraucht wird, wird diese normalisiert. Auf regelmäßige Besonderheiten eines Dokuments wird jeweils am Beginn gesondert hingewiesen.
    • Offensichtliche Verschreibungen werden stillschweigend korrigiert. Auf besondere Eigenheiten eines Schreibers wird am Beginn des jeweiligen Briefes hingewiesen.
    • Binnenmajuskeln bleiben unberücksichtigt, die Zusammenschreibung erfolgt in diesem Fall nach moderner Orthographie.
    • hs wird als ß aufgelöst, ss und sz werden beibehalten.
    • Abkürzungen werden im Fließtext sinngemäß aufgelöst, allgemein übliche Abkürzungen (etwa zeitgenössische Währungsangaben, Orden oder Ehrenzeichen), noch heute gängige Abkürzungen (z.B., usw., etc.) und solche bei Titeln und Anreden (Prof., Dr., militärische Titel) werden beibehalten.
    • Eigennamen (Personen- und Ortsnamen sowie topographische Bezeichnungen) werden buchstabengetreu wiedergegeben. Abgekürzte Eigennamen sowie heute geläufige Ortsnamen werden in eckigen Klammern ergänzt. Letzteres betrifft insbesondere im 19. Jahrhundert verwendete deutsche Namen von Orten in den östlichen und südöstlichen Ländern der Habsburgermonarchie, die heute wenig oder gar nicht bekannt sind.
    • Ein Wechsel in der Schriftform (von Kurrent in lateinische Schrift) bleibt unberücksichtigt und wird nicht eigens wiedergegeben. Werden in einem Dokument neben der deutschen Sprache auch andere Sprechen verwendet – abgesehen von einzelnen Worten z.B. Fremdworte oder geläufige Sprichworte –, wird dies am Beginn des jeweiligen Dokuments erwähnt.
    • Satzzeichen werden im Hinblick auf das bessere Verständnis an die modernen Regeln angepasst. Auf Eigentümlichkeiten des Verfassers (etwa durchgehende Verwendung von Bindestrichen anstatt Beistrichen, durchgehendes Fehlen von Punkten am Ende der Absätze o. ä.) wird beim jeweiligen Dokument hingewiesen. Beibehalten werden jedoch Besonderheiten wie doppelte Ruf- oder Fragezeichen, bei denen angenommen werden kann, dass es sich um eine bewusste Setzung im Sinn einer Verstärkung oder Betonung handelt.
    • Adressen auf den Blättern bzw. evt. vorhandene Umschläge werden nicht transkribiert.
    • Beigelegte Drucke wurden ebenfalls nicht transkribiert.
    • Streichungen, Einschübe und Einfügungen im Text (abgesehen von einfachen Korrekturen von Schreibfehlern) werden durch spitze Klammern und Fußnoten gekennzeichnet und erklärt. In der Fußnote wird auch darauf hingewiesen, ob die Korrektur vom Verfasser des Textes oder einer fremden Hand stammt.
    • Der Wechsel der Tinte oder des Schreibgeräts (etwa Tinte zu Bleistift) bleibt unberücksichtigt, außer in jenen Fällen, bei denen dadurch auf einen späteren Einschub oder Ergänzungen geschlossen werden kann.
    • Zusätze der Bearbeiter und Bearbeiterinnen werden in eckige Klammern gesetzt. Hinweise auf ansonsten als Satzfehler zu betrachtende Lesungen werden mit einem nachgestellten [sic!] gekennzeichnet, fragliche Lesungen werden mit einem nachgestellten[?] versehen. Nicht lesbare Wörter bzw. Textpassagen werden ebenfalls mit [?] gekennzeichnet. Erklärungen dazu werden gegebenenfalls in Fußnoten gegeben.