Notizen von Leo Thun zum alleruntertänigsten Vortrag vom 4. September 1858
o. O., 1858
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Regest

Das Konzept enthält Notizen von Leo Thun für den alleruntertänigsten Vortrag vom 4. September 1858. Darin wird eine Neuordnung der gesetzlichen Grundlage der protestantischen Kirchen in Österreich angestrebt. In der Akte befindet sich auch ein unvollständiger Entwurf in Stichworten und Paragrafen für das spätere Protestantenpatent.

Anmerkungen zum Dokument

Eigenhändige Notizen von Leo Thun.

Verweis auf A3 XXI D482.

Beilage: Entwurf des Protestantenpatents.

http://hdl.handle.net/21.11115/0000-000B-DAFC-4

Schlagworte

Edierter Text

Einleitung1

Mit meinem allerunterthänigsten Vortrag vom … habe ich Euer Majestät die Äußerungen vorgelegt, welche theils von den Konventen, theils von den politischen Behörden über den gedruckten Gesetzentwurf erstattet worden waren. Ich habe daran den allerunterthänigsten Antrag geknüpft, daß Euer Majestät über das Begehren der Evangelischen, in einer Synode gehört zu werden, vorläufig auf Grundlage des § 4 Artikel 26 nochmals Konvente abhalten und vor denselben die Äußerung abverlangen geruhen, welche Gegenstände, von welcher Art und in welcher Zusammensetzung. Meine Absicht war dabei sowohl die Konvente als die politische Behörde zu zwingen, sich umständlicher, als es geschehen ist, auszusprechen. Bezüglich der politischen Behörde schien mir das [?133], weil die Angelegenheit so wichtig, der Vorgang der von den Ministern[?] ergriffenen Initiative, die Euer Majestät mit allerhöchster Entschließung genehmigt haben, für mich so verantwortlich ist, daß mir daran gelegen sein muß zu konstatiren, welche Einwendung die übrigen betheiligten Regierungsorgane dagegen erheben und inwiefern, sie glauben, Vorschläge machen zu können, welche besser geeignet sind zum Ziele zu führen. Was aber die Evangelischen selbst anbelangt, so wird, was immer Euer Majestät endgültig zu beschließen geruhen, der Zeitpunkt kommen, wo dasselbe ihnen gegenüber offiziell oder publizistisch wird gerechtfertigt werden müssen. Zu dem Ende ist‘s von großem Werthe, sie so viel als möglich mit ihren eigenen Angaben schlagen zu können und sie daher zu nöthigen, so viel als möglich den doktrinären Standpunkt allgemeiner Behauptung[?] zu verlassen und in einzelne Fragen einzugehen, wozu jene Aufforderung vorzüglich zu dienen genügen hofft[?].
Ich hätte gewünscht erst auf Grundlage dieser nach zweifacher Richtung vervollständigten Instruirung des Gegenstandes mich darüber aussprechen zu können, was in der Sache zu thun sei, überzeugt, daß dadurch manche Einwendung, der meine Anträge vielleicht ausgesetzt sein werden, entweder von selbst enthoben oder doch leichter zu wiederlegen gewesen wäre. Nachdem jedoch Euer Majestät meinen obigen dilatorisch allerunterthänigsten Antrage bisher keine Folge zu geben geruht haben, inzwischen aber der provisorische Zustand mehr und mehr erhalten wird, erachte ich es für meine Pflicht, ohne weiteres Zögern meine meritorischen[?] Anträge zu entwickeln.
Die dringende Nothwendigkeit diese wichtige Angelegenheit zum Abschluße zu bringen werde ich im weiteren Verlaufe dieses allerunterthänigsten Vortrages darzustellen Gelegenheit haben. Von der Überzeugung durchdrungen, daß solches in einer ersprießlichen Weise nur unter Aufrechthaltung der Bestimmungen geschehen könne, welche ich auf Grundlage der mit der allerhöchsten Entschließung vom … in vorläufig gebilligten Grundsätzen in einem Gesetzentwurf zusammengefaßt und den Konventen zur freien Meinungsäußerung zugestellt habe, erlaube ich mir zu Aufklärung des Gegenstandes zunächst in einer umständlichen Beleuchtung der Äußerung, welche in Folge dieser Aufforderung erstattet, und die Bedenken, welche gegen den Gesetzentwurf erhoben worden sind, allerunterthänigst einzugehen.

Zum Schluß2
Die sorgfältigste Erwägung der [?] [?] wohl kaum Bedenken begründet, dennoch in mir die Überzeugung, daß derselbe vom Standpunkt allgemeiner [?136] Anschauungen so wie von dem des positiven ungarischen Rechts nicht angehaftet[?] werden kann, daß er vielmehr wohl geeignet ist mit thunlichster Schonung der Verhältnisse den von Eurer Majestät erwarteten [?] herzustellen, daß der durch die Wirkung solcher in minder geruhenden Bestimmung sowohl dieses Ziel erreicht als den politischen Gefahren des bisherigen Zustandes abgeholfen werden kann. Nur in wenigen Punkten glaube ich eine Modifikation befürworten zu sollen, nämlich: bezüglich der theilweisen Zulassung weltlicher Präsidenten an kirchlichen Versammlungen und bezüglich des Wirkungskreises des Oberkirchenraths auf die Verwaltung des Kirchengutes und des Schul- und [?]vermögens, dann auf die Synodalbeschlüsse. Hingegen halte ich es für unerläßlich demselben weitere Bestimmungen über die Schulfrage über die Gerichtsbarkeit und Ehesache und über Stiftungen beizufügen. Im weiteren Verlaufe werde ich mir erlauben, noch einige andere Änderungen zu erwähnen, deren Lösung wird aus Klugheitsrücksichten räthlich scheint.
Es erübrigt die wichtige Frage über den formellen Vorgang, welcher eizuhalten ist, um das, was Euer Majestät für zweckmäßig und nothwendig erachten werden, zur Geltung zu bringen. Die Evangelischen erwarten und verlangen, daß Euer Majestät zunächst nichts entscheiden, sondern lediglich eine Synode berufen und daduch ihnen die [?] in die Hand legen werden. Der Antrag, welchen ich in meinem alleruntertänigsten Vortrag vom ... zu stellen mir erlaubte, konnte die Meinung veranlassen, als ob auch ich dieser Ansicht sei. Wenn aber Gründe obwalteten, welche mich bestimmten mit meiner Meinung hierüber bis zu der von mir angestrebten möglichst vollständigen Instruirung des Gegenstandes zurückzuhalten, so stand doch in mir längst die Überzeugung fest, daß ein solcher Vorgang durchaus unzuläßig sei, weil er der Regierung große Verlegenheiten bereiten könnte und sie aller Vortheile der Stellung berauben würde, welche sie in einem mühesamen Kampfe auf dem Landtage von [1]790/1 errungen hat und von welchen den durch mehr als 50 Jahre verabsäumten Gebrauch zu machen, die Aufhebung des von dem FZM Baron Haynau durch eigenmächtigen Gebrauch der in seine Hänge gelegten unumschränkten Machtvollkommenheit hergestellten durch die politischen Wirren herbeigeführten an sich aber unhaltbaren Provisoriums meines alleruntertänigsten Er[achtens] die letzte Gelegenheit gebothen ist.
Um meine Ansicht hierüber deutlich zu machen, sehe ich mich zu einem geschichtlichen Überblicke [der] Stellung der Kirche und Regierung zu den Protestanten in Ungarn genöthigt.

Patentsentwurf:

§ 1. Gliederung: 1. Pfarrgemeinde, 2. Seniorate, 3. Superintendenz
§ 2. Kirchenregiment:
ad 1. Presbyterium, größere Gemeindevertretung
ad 2. Senioralconsistorium – Convent
ad 3. Superintendentialconsistorium – Convent
ad 4. Generalconferenz
§ 3. landesfürstliches Oberaufsichtsrecht
§ 4. Oberkirchenrath – in Wien – gemeinsamer Präsident
§ 5. Gerichtsbarkeit:
Instanz Senioralconsistorium
Superintendentialconsistorium
Generalconferenz
Oberkirchenrath
§ 6. Ehegerichtsbarkeit
§ 7. Ehegesetzgebung
§ 8. weltliche Rechtssachen der Geistlichen vor weltlichen Gericht
§ 9. Rücksichten auf Geistliche in Strafgericht § 10. Aus [?] von Gehalt von abgesetzten Geistlichen oder [?] = Veruntreuung
§ 11. Schulen
§ 12. Volksschulwesen
§ 13. evangelische Staatsschulen
§ 14. Kandidaten des Pastorats und kirchliche [?]
§ 15. theologisches Studienwesen
§ 16. Berechtigung der kirchlichen Gemeinden Eigenthum zu erwerben
§ 17. Schul- und Kirchenstiftungen
§ 18. Verwaltung der Schulen und Oberaufsicht
§ 19. unerlaubte Stiftungs[?]
§ 20. Vorschlag der nächsten Generalconferenz wegen Eintheilung der Superintendenzen und Theilung der Stiftungen
§ 21. nach Durchführung [?] wegen Seniorate
§ 22. Superintendenten feste Amtssitze
§ 23. Bildung neuer Pfarren
§ 24. kein gesetzlicher Anspruch auf Theilung des Vermögens
§ 25. Autonomie der Gemeinde
§ 26. Wahl von Pfarrer und Schullehrer
§ 27. Presbyterium
§ 28. große Gemeindevertretung
§ 29. Vorsitz Pfarrer
§ 30. Gemeindecurator. Wann Vorsitz
§ 31. Bestätigung desselben in großen Städten
§ 32. Senioralconvent
§ 33. Vorsitz in Convent Curator und Consitorialsenioren
§ 34. Visitationen
§ 35. Superintendentialconvent
§ 36. ein Amtssitz des Superintendenten
§ 37. Amtssitze sind:
A.C.
diesseits der Donau Preßburg
Bergsuperintendenz Szarvas
jenseits der Donau Ödenburg
Theiß Eperies
H.C.
an der Donau Pesth
jenseits der Donau Papa
diesseits der Theiß Saros-Patak
jenseits der Theiß Debreczin
§ 39. Vorsitz in Convent Curator und Consistorialsuperintendent
§ 40. Visitation
§ 41. Generalconferenz
§ 42. jede abgesondert
§ 43. jährlich; Sonntag nach [?] in Pesth
§ 44. Vorsitz ältester Superintendent
§ 45. alle 6 Jahre Synode zulässig, Gesetze bedürfen landesfürstliche Bestätigung, Änderung der Verfassung nur über ihren Antrag
§ 46. Synode ohne landesfürstliche Komissäre
§ 47. der Oberkirchenrath beruft die Synode
§ 48. [?]
§ 49. umständliche [?] unterliegen der Bestätigung des Oberkirchenraths
§ 50. Seniore durch Presbyterium [?]
§ 51. Superintendenten und Vikare von Presbyerium frei gewählt
§ 52. Pfarrer, Seniore, Curatoren und Vikäre unterliegen der Bestätigung des Oberkirchenraths
§ 53. Superintendenten landesfürstliche Bestätigung
§ 54. Eidesformel
§ 55. [?] § 56. [?] § 57. Gesetz und provisorischer [?]