Der Bischof von Leitmeritz, Augustin Hille, teilt Leo Thun mit, dass seinem Vater Franz Thun-Hohenstein der päpstliche St. Georgsorden verliehen wird. Hille hatte dies beim Papst erwirkt, um das segensreiche Wirken Franz Thuns für die Kirche zu würdigen. Gleichzeitig schlägt Hille vor, dass Leo Thun den Orden sowie das päpstliche Breve seinem Vater überreichen sollte. Außerdem bittet er, dass Thun beim Kaiser die Vollmacht zur Annahme des Ordens erwirken möge.
Eure Excellenz,
Hochgeborner Herr Graf!
Aus Anlaß der fünfzigjährigen Gedächtnisfeier Hochihres gräflichen Herrn Vaters
                                 Excellenz betreffend den Antritt, die Übernahme der
                           hochgräflichen Domainen, welche seltene Feier am 14. Oktober letzten Jahres zu
                           Tetschen begangen wurde, fand ich mich als Bischof
                           der Kirche in Christus dem Herrn veranlaßt und bewogen, ja verpflichtet, in
                           dankbarer Anerkennung der großen Verdienste, welche sich Hochihr gnädiger Herr
                                 Vater durch einen so langen Zeitraum durch eben so zahlreiche als
                           großmüthige fortgesetzte Opfer für die hl. Zwecke des Reiches Gottes auf Erden
                           in frommer erbaulicher christlicher Liebe erworben hat, mich im Wege der
                           Apostolischen Nuntiatur in Wien bei Seiner Heiligkeit in Rom um
                           gnädigste Verleihung eines kirchlichen Ordens als Anerkennung für solche
                           kirchliche Verdienste in einem demüthigen Bittgesuche zu
                           verwenden.
                           Seine päpstliche
                                 Heiligkeit haben diese demüthige Bitte wahrhaft väterlich
                           gewürdiget und Hochihrem
                                 würdigen, hochverdientem Herrn Vater Excellenz „das Großkreuz des
                           päpstlichen Sankt Gregorius Ordens, unter zugleicher Einreihung in die Zahl der
                           Ritter dieses päpstlichen Ordens allergnädigst zu verleihen geruht“, worüber ich
                           die Verständigung durch die päpstliche Nuntiatur zu Wien
                           am 16. dieses Monats erhielt, die mein Herz mit hoher, inniger Freude erfüllte,
                           und ich trage die Überzeugung in mir, daß auch das Herz des hochverdienten,
                           kirchenfreundlichen, hochgestellten Sohnes, Eurer Excellenz nämlich, mit hoher,
                           theilnehmender Freude werde erfüllt werden.
In diesem Vertrauen erlaube ich
                           mir daher auch eine herzliche Bitte, die das Herz Eurer
                           Excellenz sicher nicht verweigern wird: „Möge das päpstliche Ernennungsbreve
                           sammt der Ordenszeichnung nicht durch meine Hände, sondern durch die Hände des
                           gräflichen Herrn Sohnes Excellenz, in die Hände Seiner Excellenz des gräflichen
                                 Herrn Vaters
                                  übergeben werden.“
Im guten
                           Vertrauen auf huldvolle Gewährung lege ich daher auch bei das Breve sammt
                           Beilage und bitte zugleich, die allerhöchste Vollmacht zur Annahme des Ordens
                           bei Seiner k.k. Apostolischen Majestät
                           gütigst erwirken zu wollen.
Mich dem frommen und wohlwollenden Andenken
                           angelegentlich empfehlend bitte ich den Ausdruck der innigsten Hochachtung und
                           Verehrung huldreichst genehmigen zu wollen, mit welcher ich die Ehre habe zu
                           seyn
Eurer Excellenz und Gräflichen Gnaden
im Herrn ergebenster Diener
Augustin B. Hille
Bischof 
Leitmeritz, am 17. Dezember 1858