Abschriften von Auszügen aus verschiedenen Memoranden zum Studienwesen in Italien, zusammengestellt von Gustav Heider
o. O., [1853]
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Regest

Ministerialsekretär Gustav Heider legt Auszüge aus verschiedenen Memoranden zum Studienwesen in Italien vor.
Das erste Promemoria von Bonifacio di Canossa widmet sich dem Schul- und Universitätswesen. Bonifacio empfiehlt, die Universitäten für mehrere Jahre zu schließen, um sie vor Vereinnahmung durch Radikale und Revolutionäre zu schützen. Während dieser Zeit sollte ein neuer Studienplan entwickelt werden. Er empfiehlt außerdem, die Schulen unter die Obhut der Bischöfe zu stellen und geistlichen Orden, etwa den Jesuiten, zu übergeben. Dadurch könnten auch die Gemeinden Geld einsparen. Allerdings würden der Priesterhass und die Irreligiosität ein Hindernis bei der Durchführung darstellen.
Der Direktor des Mailänder Lyzealgymnasiums, Antonio Odescalchi, äußert sich kritisch zum neuen Gymnasiallehrplan. Die Vermehrung der Lehrgegenstände stelle nicht nur für die Schüler, sondern auch für die Lehrer eine Belastung dar. Besonders traurig sei die Kürzung der Philosophiestunden, da die Philosophie von jeher in Italien einen hohen Stellenwert inne gehabt habe.
Ein nicht näher bezeichneter Schreiber übt im folgenden Bericht ebenfalls Kritik am neuen Gymnasiallehrplan. Hier ist ebenfalls von Belastung und Überbürdung der Schüler wie der Lehrer die Rede. Kritisiert wird auch das Fachlehrersystem.
In einem weiteren Promemoria wird die Forderung erhoben, die Priesterausbildung zu verbessern. Der Schreiber glaubt auch, dass ein Bischof von Nöten wäre, der den herabgekommenen Klerus zu neuem Leben erwecken könne.
Luigi Borroni macht Vorschläge zur Abänderung des Gymnasiallehrplans für Latein, Griechisch, Geschichte und Geographie, Naturgeschichte, Physik und Mathematik. Er erläutert auch seine Vorstellungen davon, was in welchen Klassen gelehrt werden solle.
In einem zweiten Elaborat legt Borroni seine Gedanken zur Universitätsreform in Lombardo-Venetien dar. Zunächst hebt er hervor, dass es nötig sei, die Studenten besser auf die Universität vorzubereiten. Er hofft, dass dies jedoch durch die Gymnasialreform geschehen werde. Er schlägt zudem vor, die Ausbildung der Lehrer durch die Gründung eines Instituts zur Lehrerausbildung zu verbessern. Die Lehr- und Lernfreiheit bedürfe aus seiner Sicht einer gewissen Einschränkung. Die wichtigsten Fächer einer Fakultät sollten für alle Studenten obligat sein. Anstelle der Privatdozenten sollten die Adjunkten treten. Schließlich geht Borroni auf die Situation der einzelnen Fakultäten und Fächer ein, er erteilt Verbesserungsvorschläge und zeigt an, wo Bedarf für Reformen besteht.
Das folgende Memorandum widmet sich wiederum dem Gymnasialunterricht in Lombardo-Venetien. Antonio Corali übt Kritik am Gymnasiallehrplan und nennt dabei die allzu große Belastung für die Schüler, die daraus folgende Konzentrationsunfähigkeit und den Lernunwillen als die Hauptursachen für die derzeitige Misere. Er berichtet vom Wunsch des Kommunalrates in Verona, das städtische Gymnasium von sechs auf acht Klassen zu erweitern, was jedoch vom Unterrichtsministerium abgelehnt wurde. Corali stellt sich dabei auf die Seite der Stadtverwaltung, da der Bedarf für ein achtklassiges Gymnasium eindeutig vorhanden sei.
Der letzte Auszug stammt aus einem Memorandum über Realschulen vom Direktor der technischen Schule in Mailand. Durch Ministerialerlass wurde die technische Schule in eine Oberrealschule umgewandelt. Der Direktor begrüßt diese Umwandlung zwar, er kritisiert allerdings die damit verbundene Steigerung der Anzahl an Unterrichtsgegenständen. Er schlägt daher die Teilung der Schule in eine technische und eine kaufmännische Richtung vor.

Anmerkungen zum Dokument

Schlagworte

Edierter Text

Auszüge über das Studienwesen in Italien von Heider

Promemoria über die Schulen von Bonifacio di Canossa 1

Die öffentlichen Stadt- und Landschulen entsprechen wenig ihrer Einrichtung. Die gegenwärtige Unterrichtsmethode, die Vertheilung der Lehrgegenstände an so viele Lehrer verwirrt den Geist der Jünglinge, welche alle Achtung vor ihren Lehrern einbüßen. Es muß das Augenmerk der Regierung sein, darin vorzugehen, denn die Jugend wächst irreligiös, ohne Gehorsam und dem Einfluße revolutionärer Ideen preisgegeben auf. Die Vorgänge des Jahres 1848, an welchen sich die Universitätsschulen im hohen Grade betheiligten, beweisen es hinreichend; und da an Schülern aller Fakultäten eben nicht sehr viele sind, so wäre es das Beste, die Universitäten für einige Jahre zu schließen und während dieser Zeit einen neuen Studienplan festzusetzen, welcher mehr auf dem religiösen Gefühle und der Anhänglichkeit an die Regierung basirt ist.
Die Überwachung der Schulen müßte den Bischöfen anheimgegeben werden und für den Unterricht verschiedene geistliche Orden verwendet werden.
Wenn in Verona das Militärkommando die Kirche und den Convent des hl. Sebastian abtreten und die Comunalschulen den Jesuiten übertragen würde, würde vielen der berührten Nachtheile vorgebeugt werden und es erwüchse für die Comune eine Ersparnis, da diese für 6 Professoren 13.000 Lire und für 8 16.000 Lire ausgeben muß, während früher den Jesuiten nur 4.000 Lire bezahlt wurden, für das sechsklassige Gymnasium, wobei der Zins für das Lokale des Comunalgymnasiums nicht mitgerechnet ist. Ein Hindernis der Durchführung ist allerdings der revolutionäre und irreligiöse Geist und der Priesterhaß, der sich besonders über geistliche Orden ergießt, daher nur die höhere Autorität diese entgegenwirkenden heillosen Kräfte überwinden kann.

Bemerkungen über den neuen Gymnasialplan von A[ntonio] Odescalchi
Direktor am Lycealgymnasium S. Alessandro zu Mailand

1. Wenn auch die Nothwendigkeit eines näheren Zusammenhanges zwischen den Gymnasien und Lyceen bestand, so wiederstrebt die vollständige Verschmelzung beider den Sitten, Gewohnheiten und Anlagen der italienischen Bevölkerung. Das 16. Jahr ist in diesen Ländern gleichsam der Gränzstein des Knabenalters und der strengen väterlichen Aufsicht und der Jüngling wagt die ersten selbstständigen Tritte in die Welt. Der Übertritt aus dem Gymnasium ins Lyceum war daher bei uns eine bestimmte Lebensepoche und schied pädagogisch zwei Studienwege, welche mit Rücksicht auf die Gewohnheiten und die Zucht nicht ohne Schaden verbunden werden sollten.
2. Die Vervielfältigung der Unterrichtsgegenstände, besonders in den unteren Classen, in welchen die Jünglinge gleichzeitig instruirt werden, schadet der Gründlichkeit des Wissens und erzeugt Verwirrung der Begriffe. Die besondere Anlage der italienischen Jünglinge, ihre Lebhaftigkeit, Unruhe, Hastigkeit erlaubt bei ihnen nicht die Anwendung eines lange hinausgezogenen und ernsten Unterrichtes. Ermüdet in der Schule fassen sie Widerwillen gegen das Studium und legen es zu Hause gänzlich zur Seite. Die [sic!] Hinausziehen eines jeden Gegenstandes auf mehrere Jahre und dessen Zutheilung in kleinen Portionen tödtet die Wißbegierde ab, die ein mächtiger Hebel des Lernens ist, und mit ihr auch die Aufmerksamkeit. Die Knaben lernen, weil sie müssen, aber der lange mehrjährige Weg, den sie durchlaufen müssen, um das Ganze der Wissenschaft zu erfassen, ist nicht geeignet, ihre Kräfte lebendig zu erhalten. Und die Lehrer, welche sich dem Plane gemäß in den unteren Classen mehr auf den Anschauungsunterricht beschränken, können, ohne vorzugreifen, den wißbegierigen Fragen der Schüler kein Gehör geben, daher hieraus inkomplette und oberflächliche Kenntnisse entspringen.
3. Ein fernerer Schaden wäre es, wenn die Philosophie auf 2 wöchentliche Stunden in der achten Classe beschränkt würde, und zwar mit Ausschluß der Moralphilosophie. Die Lehrkanzel der Philosophie war in Italien von jeher die Einleitung zu den höheren Studien und wird als ein Mittel der Erziehung des Jünglings und der Heranreifung seiner Denkkräfte auch von den Eltern betrachtet. Die Eltern selbst erheben deshalb schon die Klage, daß der neue Lehrplan so viel äußeres materielles Wissen aufpfropfe und dafür die Kenntnis der geistigen Menschennatur und ihrer Pflichten gänzlich vernachläßige.
4. Die Erfahrung hat gezeigt, daß das Institut der Classenlehrer in pädagogischer Beziehung schädlich sei. Der Knabe gewöhnt sich in ihm den Oberen unter den übrigen Lehrern zu erblicken, was seine Achtung gegen letztere vermindert.
5. Was die Lehrer anbelangt, so giebt der neue Plan zu folgenden Bemerkungen Anlaß:
a. In den oberen Classen, deren Unterricht sistematisch und wissenschaftlich ist, müssen die Lehrer sich vorbereiten und andauernd reden, daher sie nur mit der größten Anstrengung und endlichen Abspannung 15–20 wöchentliche Vorlesestunden halten können.
In den früheren Lyceen hatte jeder Professor nur 7–10 Stunden wöchentlich; und wenige Menschen, wenigstens in Italien, können die geistige und körperliche Anstrengung eines täglichen drei- und vierstündigen Unterrichtes aushalten. In den unteren Schulen gewähren die instruktiven Demonstrationen und die kleinen Übungen dem Lehrer Zeit, Geist und Lunge ausruhen zu lassen, nicht so aber in den oberen Classen; in den früheren Lyceen war die höchste Anzahl der Vorlesestunden 18 in der Woche, wobei aber nach 30 Dienstjahren schon den Lehrern ihre Jubilation in Aussicht stand.
b. Indem die Lehrer in den oberen Classen in zwei oder mehreren verschiedenen Gegenständen unterrichten müssen, da sie doch nur einen als Lieblingsgegenstand betreiben, kommt es, daß sie natürlich die anderen mehr oder weniger lästig betreiben.
c. Es ist eine pädagogische Wahrheit, daß ein Lehrer, welcher für kleinere Schüler vollkommen ausreicht, nicht immer auch die Gabe des Unterrichtes für vorgeschrittenere besitze. Diese Unzukömmlichkeit wird durch die Verwendung eines Lehrers in mehreren Classen nothwendig herbeigeführt.
d. Die große Zahl der Unterrichtsstunden, womit die Lehrer belastet sind, verbunden mit den unzähligen didaktischen und disciplinären Modalitäten des neuen Planes, die häufigen Conferenzen, die vielfachen Beschäftigungen der Classenlehrer usf. bilden eine solche Reihe von Geschäften, daß sie das ganze Leben in Anspruch nehmen, daß der Lehrer keine Zeit erübrigt, in seinem Fache vorzuschreiten oder auch nur auf seine Vorlesungen sich vorzubereiten. Diese Inkonvenienz, welche bald für die Lehranstalten selbst zum Schaden wird, tritt bereits bei allen lombardischen Gymnasien hervor, deren zahlreicher Besuch die Erfüllung aller vorgeschriebenen Geschäfte unmöglich macht.

Bemerkungen über den neuen Gymnasiallehrplan 2

1. Der neue Lehrplan stellt den Grundsatz auf, daß ein und derselbe Professor nicht wohl in verschiedenen Gegenständen unterrichten könne, daher die Gegenstände derselben Classe an verschiedene Lehrer vertheilt sind. Es hat dies allerdings seine Vortheile, aber wie ist der Widerspruch zu lösen, daß einem schon für den Unterricht reifem Manne die Gewandheit in mehreren Unterrichtsgegenständen nicht zugemuthet wird, während doch von den Schülern ein Gleiches verlangt wird. Der Verfaßer des Lehrplanes hatte die Lehrer, nicht aber die Schüler im Auge.
2. Die Vertheilung der Lehrgegenstände an mehrere Professoren bringt es mit sich, daß die Studenten den Unterricht und den Lehrer jede Stunde wechseln müssen. Dies bedingt einen Zeitverlust. Der größere Schaden dieses Wechsels aber ist, daß der Geist des jungen Menschen nicht auf einen Punkt hingelenkt, sondern durch die vielen Unterrichtsgegenstände zersplittert wird und dadurch in Verwirrung geräth: Ubi multitudo, ibi confusio.
3. Jeder Professor hat die Pflicht, den Unterricht seines Gegenstandes zu ertheilen, daher beschwert jeder den Schüler ohne Rücksicht auf den andern. Keiner will aus Ehrbegierde sich in den gesetzten Schranken halten. Die Folge ist, daß talentvolle und fleißige erkranken, weil ihnen keine Zeit für Erholung bleibt.
4. Das Sistem vieler Lehrer in einer Schule ist auch von Nachtheil für die moralische Erziehung der jungen Leute. Nur, wo ein Lehrer wirkt, bildet sich zwischen ihm und den Schülern ein elterliches Verhältnis heraus, wo viele Lehrer sind, fehlt dem Knaben der Mittelpunkt und er sieht auf alle mit Gleichgültigkeit.
5. Das neue Sistem lehrt die Schüler Vieles, aber nichts gründlich, es bürdet dem Geiste Kenntnisse auf, wie dem Leibe Gewänder, die herabfallen, sobald die Bänder gelichtet sind, der Umfang des Wissen nimmt zum Nachtheile der Tiefe scheinbar zu. Der frühere Plan lehrte die Knaben weniger, aber dieses gründlicher.
6. Auch sind die Naturanlagen überhaupt und die Auffassungsgabe nach den Altersstufen verschieden. Die gegenwärtige Gymnasialeinrichtung aber setzt Männer von reifem Verstande, nicht bloße Knaben voraus.
7. Griechische Sprache, Mathematik und Naturwissenschaften sind für die Erziehung eines jungen Mannes allerdings nothwendig, allein die Frage ist, ob eine Methode, die eines nach dem andern lehrt, oder eine, welche alles gleichzeitig lehrt, vorzuziehen sei. Die Erfahrung der Gymnasien und Liceen in Italien spricht für die erstere Methode.
8. Es giebt im Unterrichte zwei unläugbare Erfahrungen. Die eine ist, daß das vollständige Erlernen der beiden Sprachen, der lateinischen und italienischen, das Verständnis ihrer Classiker und die Aneignung der Fähigkeit, seine eigenen Gedanken klar bestimmt und schön auszudrücken ein nicht leichtes Studium sei, welches alle Fähigkeiten eines Jünglings wie auch seine Zeit so sehr in Anspruch nimmt, daß neben ihm kaum andere mit Erfolg betrieben werden können.3
Die zweite Erfahrung ist, daß ein so vorgebildeter Jüngling mit Erfolg und Verständnis sich später den Wissenschaften zuwenden wird, die ihm neue Gebiethe eröffnen, während der neue Lehrplan, der allen alles biethet, die Wissbegierde abstumpft und endlich abtödtet.
9. Es scheint, der neue Gymnasiallehrplan wolle den Knaben in der Schule zum Gelehrten in allen Fächern ausbilden, während er doch nur sich die Möglichkeit und den Weg, ein Gelehrter zu werden, anbahnen soll. Auch die besten Lehrer können keine Wunder wirken und müssen mit bestem Willen hinter seinem Ziele zurückleiben, welches der Gymnasiallehrplan vorzeichnet; denn es ist nicht möglich, daß ein Lehrer, der mit so vielen Schülern zu thun hat, einem jeden hinreichende Obsorge widme. Die Geschichte des Gymnasialunterrichts in Italien giebt gewichtige Anhaltspunkte. Zuerst gab es wenig Unterrichtsgegenstände und viele Ferien. Hiebei bewahrten die Schüler die Liebe zum Lernen und benützten theilweise auch die freie Zeit für ihre Fortbildung. Alles dies nahm ab mit der Vermehrung der Unterrichtsgegenstände und der Verminderung der Ferien. Die Spitze hievon ist der neue Lehrplan, durch welchen der Schüler nie zu einem wirklichen Wissen gelangen kann.
10. Der Gymnasiallehrplan als Pädagogik für den Lehrer leistet kostbare Dienste, aber als praktischer Studienplan geht er Idealen nach: er setzt voraus, daß ein Knabe im zarten Alter fähig sei, gleichzeitig verschiedene Sprachen, Geografie und Geschichte, Mathematik und Geometrie, Phisik und Naturgeschichte und theilweise Theologie zu treiben. Auf diesen Parallelismus der Studien muß man verzichten und für jede Periode der Studien ein bestimmtes Ziel sich vorsetzen und zwar für Gymnasien die literarische, für Lyceen die wissenschaftliche Bildung. Es ist ohne Zweifel gut, daß beide unter einer Leitung stehen, aber nicht ebenso nützlich, die Scheidelinie beider zu tilgen, indem die Periode des Übertritts in die Lyceen mit dem Übertritte des Knaben in das Jünglingsalter zusammentrifft.
Eine andere Thatsache verdient die Aufmerksamkeit der Regierung. Die Überbürdung der Knaben mit Lehrstoff so weit getrieben, daß sie das Lernen und Memoriren nicht los werden, erzeugt in ihnen und ihren Eltern natürlicher Weise eine Abneigung gegen jene Behörde, welche sie als den Grund dieser Plackereien ansehen.
Auch die Classenlehrer sind ein Schaden für das Gedeihen der Schule. 8 Professoren von gleichem Ansehen sollen einer dem andern sich wieder unterordnen. Dies erzeugt Missgunst und Zwietracht. Sind sie aber einträchtig, so finden sie Mittel und Wege, der Aufsicht der Direktion sich zu entziehen.
Anders ist es, wenn der Direktor, ohne an den Ausspruch des Lehrkörpers gebunden zu sein, allein die Leitung führt. Der Lehrkörper bildet ein kleines Parlament mit allen Nachtheilen einer solchen vielköpfigen Regierung. In diesem Punkte beruht der neue Lehrplan auf demokratischen Grundsätzen. Ist aber das Haupt der Schule ein Direktor mit einem Präfekten zur Seite, so wird [man] damit einen gleichförmigeren, regelmäßigen und anstandsvolleren Gang erzielen.

Promemoria über geistliche Gegenstände 4

Wir bedürfen eines Bischofes, welcher den Geist unseres so sehr herabgekommenen und verminderten Clerus erhebe, auch wäre es nothwendig, daß er unmittelbar die Teilung der Seminare für Cleriker in die Hand nehme, sowohl was die Aufnahme, als auch die Unterrichtsweise betrifft, denn unser Clerus stand immer in Ansehen seinem Berufseifer wie seiner wissenschaftlichen Bildung nach und eine große Anzahl bekannter Prediger, Theologen, Moralisten, Professoren usw. ging aus der alten Unterrichtsmethode hervor, während jene nach der neuen Methode Gebildeten wenig Hoffnung geben, daß sie die früheren erreichen.
Was die geringe Anzahl der Cleriker betrifft, hängt dieselbe wohl von der Schwierigkeit ab, Patrimonien im Regierungssinne zu finden; wenn diese vermindert würden, würde ohne Zweifel bei deren Ersatz durch Kaplane eine größere Anzahl junger Leute in den geistlichen Stand eintreten.
Nothwendig ist auch eine Verordnung wegen Heiligung der Sonn- und Feiertage und das Verboth, während der heiligen Funktionen keine Spektakel, Theater usf. zu halten. Auch die Übung einer strengeren Bücherzensur wäre zu wünschen und das Fernhalten lasziver Stücke von Theatern.

Vorschlag zu einigen Abänderungen des Gymnasiallehrplanes für die italienischen Gymnasien von Luigi Borroni, Provinzialdelegat der Provinz Pavia 5

Religion
Für die ersten 6 Klassen wöchentlich 2 Stunden wie bisher

Latein
1. Klasse: wöchentlich 8 Stunden
1. Semester: Theorie der regelmäßigen Formen, und zwar der Haupt- und Zeitwörter nach der Instruktion des Gymnasialplanes p. 79–84
Die ersten Regeln der Syntax: tägliche mündliche und schriftliche Übung nach den gegebenen Erklärungen mittelst Vervielfältigung der Beispiele
2. Semester: Übersetzung einiger Lebensgeschichten in dem Compendium der heiligen Geschichte von C[harles] Lhomond: reichliche grammatikalische Auseinandersetzung und Übung des Gedächtnisses. Der Lehrer kommt bei unregelmäßigen Formen dem Schüler zu Hilfe.
Leseübung: fleißige Sorge für richtige Aussprache und praktische Prosodie
2. Klasse: wöchentlich 8 Stunden
Unregelmäßige und weniger gebräuchliche Formen und Übungen, Ausdehnung der Syntax auf die verschiedenen Redetheile mit reichlichen Beispielen. Übersetzung der römischen Lebensbeschreibungen des Lhomond mit der gewöhnlichen analytischen Übung. Übersetzungen aus dem Italienischen ins Lateinische schriftlich und mündlich, deren Berichtigung theils in, theils außer der Schule erfolgt.
3. Classe: wöchentlich 6 Stunden
Beendigung der regelmäßigen Syntax, wobei jeder Theil durch Übersetzungen aus der einen in die andre Sprache begründet werde.
Für die Übersetzung Cornelius Nepus und Pheidrus. Der Lehrer supplirt die figürlichen und ungewöhnlichen Redeformen.
4. Classe: wöchentlich 6 Stunden
Prosodie und Versifikation, grammatikalische Figuren.
Übersetzung des Gallischen Krieges von Cäsar. Die Elegien des Ovids zur praktischen Übung der Verse.
Themen zur Übersetzung: grammatikalische Betrachtungen über die Texte, die Erklärungen oder figurirte Theile.
5. Klasse: 6 Stunden wöchentlich
Sallust, Cäsar de bello civili und die Verwandlungen Ovids.
Praktische Stilübungen über die Tropen, geschichtliche und mythologische Erklärungen.
Aufgaben zur Übung in lateinischen Erzählungen.
6. Klasse: wöchentlich 6 Stunden.
Livius: einige Eklogen und die Aeneide des Virgil, Oden von Horaz, ausgewählte Briefe des Cicero.
Betrachtungen und Erklärungen über Inhalt und Stil: lateinische Themen.
7. Classe: wöchentlich 4 Stunden
Reden des Cicero. Aeneide und Georgiken des Virgil, Oden von Horaz.
Filologische Betrachtungen und geeignete Erklärungen. Übungsaufgaben.
8. Klasse: 5 Stunden wöchentlich
Tacitus und Cicero: die Poetik und Episteln des Horaz – mit den nöthigen filologischen Erläuterungen.
Übung in lateinischen Themen zur Vorbereitung für die Maturitätsprüfung
(von der 3. Classe angefangen müssen sich die Schüler auf die Textübertragungen in der Schule häuslich vorbereiten).

Griechisch
Von der 3. Klasse an 4 Stunden wöchentlich.
Von der 3. bis zur 6. Klasse einschließlich werde die Grammatik geübt, nach der für die lateinische Sprache entworfenen Methode. Übersetzung der Esopischen Fabeln, der Ciropädie des Xenophon und der Iliade
7. Classe: Iliade und Xenophon
8. Classe: Herodot und Iliade.

Italienische Sprache
Durch die ersten 4 Classen des Untergymnasiums wöchentlich 3 Stunden.
Von der 1. Bis zur 3. Klasse Leseübungen und leichte Stilübungen. Correkturen, wie für das Latein, sowohl in den Formen als auch in der Syntax und Rechtschreibung.
4. Klasse: Italienische Versifikation, prosaische und poetische Beschreibungen mit grammatikalischen und sprachlichen Erklärungen, mit Zugrundelegung von geeigneten Lesebüchern.
Für die 5. und 6. Klasse 3, für die 7. 2 für die 8. 4 Stunden wöchentlich
5. Klasse: Geschichte der italienischen Literatur vom Beginne bis zum 15. Jahrhundert. Eine Abhandlung über den Stil und die verschiedenen Arten der Prosa und Poesie.
Themen zu schriftlichen Übungen geeigneten Inhalts.
6. Klasse:
Literatur des 16. Jahrhunderts
Fortsetzung der Abhandlung über Prosa und Poesie
Themen wie für die 5. Klasse
7. Klasse:
Literatur des 17. und 18. Jahrhunderts mit Übungsstücken
8. Klasse:
Lektüre des Dante, Petrarka und Boccacio, um den Schülern eine hinreichende Idee ihrer Werke zu geben. Filologische ästhetische Übungen. Compositionen, wie in der 7. Classe. Die Schüler sollen zu eigenen Ausarbeitungen angeleitet und zu Gedächtnisübungen angehalten werden.
(der Lehrer des Obergymnasiums halte die Classiker der verschiedenen Sprachen, lateinische, griechische und italienische zur Bildung des Geschmacks aneinander.
Für jede Classe muß ein eigenes Lesebuch vorhanden sein.

Geographie und Geschichte
Durch alle Klassen, für jede wöchentlich 3 Stunden, mit einem geeigneten Lesebuche.
1. Klasse:
Einleitende Kenntnis zum Verständnis der Geografie und Definitionen. Logische politische und etnografische Geografie.
Allgemeine Übersicht des Globus, nehmlich der Meere, Erde, Gebirge, Thäler usw. Eintheilung der Erde im Großen und insbesondere nach den Nationen und Staaten, insbesondere von Europa.
2. Klasse:
Allgemeine Übersicht der alten Welt, Beschreibung der damals bekannten Länder, verbunden mit deren Geschichte bis zum Jahre 456.
3. Klasse:
Geschichte des Mittelalters und moderne Geografie, im Zusammenhange mit der Staatengeschichte, insbesondere Oesterreichs
4. Klasse:
Fortsetzung hievon.
5. Klasse:
Übersicht der alten Geschichte von Ägypten, Karthago, China und vorzüglich von Griechenland und Rom mit der Geografie der behandelten Länder
6. Klasse:
Fortsetzung, zugleich mit der Archäologie und Kulturgeschichte der Staaten des Alterthums.
7. Klasse:
Übersicht der mittelalterlichen und modernen Geschichte, der größeren Fassungskraft der Schüler angemessen.
8. Klasse:
Allgemeine Weltgeschichte nach ihrer logischen Anordnung.

Mathematik
1. Klasse: wöchentlich 2 Stunden
Arithmetik – die vier Rechnungsarten und gemeine Brüche, mit Anwendung auf Beispiele. Abkürzungen der Rechnungsarten, Theilbarkeit der Zahlen, der größte gemeinschaftliche Theiler
Geometrie: Allgemeine Bemerkungen über Linien, Flächen, Körper, Winkel, Parallellinien, Figuren, ihre grafische Construktion, ihre leicht darstellbaren Beziehungen und Eigenschaften.
2. Klasse: wöchentlich 2 Stunden
Arithmetik: die vier Rechnungsarten mit Dezimalen, Verwandlung gemeiner Brüche in Dezimalbrüche und umgekehrt. Auseinandersetzung des Decimalsistems für Gewichte, Maße usw. und Übung desselben auf konkrete Fälle.
Geometrie: Eigenschaften ebener geometrischer Figuren und Berechnung ihrer Größe, die einfachsten Fälle der Umbildung äquivalenter Figuren und der Untertheilung derselben.
3. Klasse: wöchentlich 3 Stunden
Arithmetik: Arithmetische Proportionen und Progressionen. Einfache Regel-de-tri, gerade und verkehrt: Nutzenwerdungen, Kenntnis der einfachsten algebraischen Zeichen zur Erklärung numerischer Gleichungen des ersten Grades mit einer Unbekannten.
Geometrie: Der Kreis und seine Eigenschaften, Berechnung des Umfanges und Flächenraumes, Theilung des Umfanges und Messung der Winkel.
4. Klasse: wöchentlich 3 Stunden
Arithmetik: vorläufige Kenntnis der Algebra als Hilfe für die Arithmetik. Die 4 Rechnungsarten und die Brüche mit algebraischen Zeichen dargestellt. Anwendung auf die Erhebung zu Potenzen und Ausziehen der Wurzeln (Quadrat- und Cubikwurzeln) mit geraden Zahlen und Wurzeln.
Geometrie: Anwendung auf 3 Ausdehnungen. Über Flächen und zolindrische Winkel: Entstehung de geometrischen Hauptformen, ihre Eigenschaften, Art, ihr Volumen zu berechnen.
Für die 5. und 6. Klasse wöchentlich 3, für die 7. Wöchentlich 5 Stunden.
In dem Obergymnasium wird die Algebra, Geometrie, die ebene Trigonometrie, die Anfangsgründe der Kegelschnittlehre und der Anwendung von Algebra auf die Geometrie sistematisch behandelt auf Grundlage der Elementarmathematik und der im Untergymnasium erworbenen Kenntnisse.

Naturgeschichte und Fisik
Durch die ersten 4 Classen wöchentlich zwei Stunden.
1. Klasse: Über Naturwesen im Allgemeinen. Zoologie – Classifikation der Thiere nach ihrem Charakter
2. Klasse: Fortsetzung
3. Klasse: Mineralogie. Allgemeines, Classeneintheilung – Beschreibung der für den gemeinen Gebrauch wichtigsten Mineralien.
4. Klasse: Populäre Physik.
Allgemeine Eigenschaften der Körper. Die Inponderabilien – ihre Phänomene, insbesondere Wärme und Elektrizität
5. Klasse: 4 Stunden wöchentlich
Zoologie in weiterer Ausführung.
6. Klasse: 4 Stunden wöchentlich
Mineralogie – Botanik – Allgemeines über Vegetabilien, Sistem des Linné und natürliche Methode von Jussieu.
7. Klasse: 5 Stunden wöchentlich
Sistematische Fisik in ganzem Umfange und nach der in Liceen gebräuchlichen Methode.
8. Klasse: 5 Stunden
Fortsetzung der Physik

Philosophie
für die 8. Klasse wöchentlich 2 Stunden.
achte Klasse: Empirische Psichologie und formale Logik
für die 7. und 8. Klasse wöchentlich in 2 Stunden an die Stelle des Religionsunterrichtes Moralphilosophie.

Deutsche Sprache und Literatur
wie bisher

Gedanken über einige wesentliche Reformen in den höheren Universitätsstudien des Lombardo-Venetianischen Königreichs.
Von Luigi Borroni Provinzialdelegat der Provinz Pavia

A. Allgemeine Betrachtungen


I. Vorerst ist es nothwendig, daß die Studierenden die Hochschule besser unterrichtet betreten wie bisher. Die Gymnasialreform und die Maturitätsprüfung wird hoffentlich diesem Übel abhelfen. Indessen schiene es nützlich, daß auch in den einzelnen Studien, in welche die Universität sich theilt, die Zöglinge verhalten würden, eine schriftliche Probe ihrer Vorbildung abzulegen, was damit erreicht werden könnte, wenn ihre Prüfung ein solches schriftliches Elaborat forderte, auch könnte während des laufenden Schuljahres der Studierende zur Abgabe eines schriftlichen Elaborates verhalten werden, woraus der Professor doch entnehmen könnte, ob er die Gabe, seinen Gedanken eine entsprechende Form zu geben, besitze.
II. Die besten dieser Arbeiten sollen durch die Zuerkennung einer Preismedaille ausgezeichnet werden, und zwar jährlich für jede der Fakultäten oder Studienkurse. Mit dieser Medaille ist der Vortheil der Militair- und Schulgeldbefreiung verbunden.
III. Um ein reiferes Verhältnis der Professoren unter sich und mit den Studierenden herzustellen, möge ein Lehrkabinet gegründet werden, sowohl zum Behufe gegenseitiger Besprechung, wie auch zu musikalischen Produktionen usw. Auch die Herausgabe eines Universitätsjournal kann damit in Verbindung gesetzt werden. Die Kosten hätte die Universitätskasse zu tragen. Aber freilich paßt diese Neuerung nicht für den gegenwärtigen Ausnahmszustand.
IV. Die Anwendung der Lern- und Lehrfreiheit auf die italienischen Universitäten bedarf einer gewißen Einschränkung; aber das frühere Prüfungssistem unterdrückte die jugendlichen Geister und beengte die Professoren.
V. Der rechte Weg liegt zwischen beiden.
Die wichtigsten Fächer jeder Fakultät seien für den Studierenden obligat, er hat sich mit jedem Semester in ein Collegium einschreiben zu lassen, und zwar wenigstens im Belaufe von täglich 4 Stunden. Der Besuch muß ununterbrochen stattfinden, daher das gewöhnliche Nachnameverlesen und die Classifikation des Besuches und akademischen Verhaltens beizubehalten ist. Zur Überwachung des Fleißes soll jeder Professor Schulübungen abhalten, auch die Prüfungen sollen beibehalten bleiben, jedoch nicht in der Art der früheren Semestralprüfungen, sondern so, daß die Gegenstände jeder Fakultät in Gruppen zusammengestellt werden und hierüber eine Comission prüfe. Die erste Prüfung könnte nach Ablauf der ersten beiden Jahre, die zweite nach Ablauf des dritten Jahres usw. stattfinden. Diese Gruppen hätten die obligatorischen Gegenstände aus jenen zu enthalten, welche der Studierende innerhalb des geforderten Collegienausmaßes sich frei gewählt hat. Für die Einrichtung der Comission ist jene der Staatsprüfungskomission vollkommen maßgebend.
VI. Die Lehrfreiheit stößt auf viele Schwierigkeiten, denn die Privatdozenten wären für den Unterricht ein Schaden, da sie um sich Zuhörer zu zügeln, das Ansehen der Professoren schmälern müßten, was bei der Zerrissenheit der italienischen Zustände sehr bedauernswerth wäre, abgesehen davon, daß Fremde einen schweren Stand hätten und daher im Kurzen das ganze Institut der Dozenten in den Händen der Pavesen wäre.
Das Abhilfemittel wären die Adjunkten, für jedes Studium nach dem Erfordernis in größerer und kleinerer Anzahl. Sie werden mittelst Conkurselaborates angestellt, beziehen einen jährlichen Gehalt von 3–400 fl. aus der Universitätskasse und werden auf 3–4 Jahre angestellt.
Nach der Anzahl ihrer Zuhörer in besonderen Collegien beziehen sie außerdem noch einen Antheil an den eingehenden Schulgeldern aus der Universitätskasse. Jeder Adjunkt wird für ein oder zwei von einem Professor versehenen Fächer angestellt. Seine Pflicht ist, den Professor zu suppliren, wenn er länger als eine Woche an seinen Vorlesungen verhindert ist, ferner einige Specialkurse über jene Gegenstände, für welche er habilitirt ist, zu lesen, entweder aus der Materie, für welche ein Professor bestellt ist oder für welche keiner besteht.
VII. An die Stelle der an anderen Universitäten üblichen Honorare hätte ein jährliches Schulgeld von 20 Gulden für den Semester zu treten, welches den Fond der Universitätskasse bildet. Unbemittelte ausgezeichnete Studenten werden von der Entrichtung befreit. Aus diesem Fonde werden die Adjunkten bezahlt und die übrigen Auslagen bestritten. Der Rest werde unter das Unterrichtspersonale nach der Zuhöreranzahl vertheilt.
VIII. An die Stelle des Rectors an anderen Universitäten blieben der bisherige Direktor, da nicht jeder Professor die nöthigen administrativen Kenntnisse besitzt. Oder es müßten wenigstens die Dekane und Rektoren auf mehrere Jahre und letzterer nicht nach der Anciennität, sondern nach seiner Geeignetheit und seinen Verdiensten hiezu ernannt werden.

B. Über die verschiedenen Studien insbesondere


I. Das theologische Studium
Die Universität Pavia entbehrt seit 1796 das theologische Studium, die österreichische Regierung stellte im Jahre 1815 nur jenes zu Padua her. Diese Ungleichheit hätte aufzuhören, der Kostenpunkt ist nicht bedeutend, indem die theologischen Professoren einen minderen Gehalt beziehen. Als Unterrichtslokal könnte wie in Padua das bischöfliche Seminar verwendet werden. Unterrichtsplan, wie Einflußnahme auf die Anstellung der Professoren ist Sache der Bischöfe.


II. Das juridisch-politische Studium
Die Modifikationen desselben lassen sich auf folgendes zurückführen:
1. Die Anreihung einiger bisher nicht gehörig vertretenen Fächer als
a. Politisches und administratives Recht und dessen Gesetzgebung, bisher dem Professor der politischen Wissenschaften zugetheilt, daher nur ungenügend vertreten.
b. filosofisches und positives Strafrecht, jetzt durch den Professor des Naturrechts versehen, eines Gegenstandes, der gehörig vorgetragen, ohnehin ein ganzes Jahr in Anspruch nimmt.
c. Eine ins Einzelne gehende Behandlung der Finanzwissenschaft und ihrer Gesetzgebung. Für diese 3 Gegenstände wäre jedoch nur eine neue Professorenstelle nothwendig, da die Finanzwissenschaft dem Professor der Statistik, der ohnehin nur täglich eine Stunde liest, zugetheilt werden könnte, welcher daher in einem Semester Statistik, in dem anderen die Finanzwissenschaft vorzutragen hätte. Das Administrationsrecht könnte der Professor des Naturrechts übernehmen und der Professor des Kirchenrechts mit Beschränkung dieses Gegenstandes auf einen Semester, die Staatsrechnungswissenschaft, wodurch eine eigene Stelle hiefür in Ersparung käme. Sollte er jedoch hiezu nicht geeignet sein, so könnte sie durch einen der Adjunkten vorgetragen werden.
2. Auch müßte vorgesorgt werden, daß andere Zweige der Wissenschaft, wie Rechtsgeschichte, Bergrecht und Internationales Recht vorgetragen werden, wofür vorzugsweise die Adjunkten zu bestellen wären.
3. Die Studierenden sollten verhalten werden, in ihrem Quadriennium einen Curs der Philosophie und der Geschichte, an der filosofischen und der gerichtlichen Medizin an der medizinischen Fakultät zu hören.
Auf diese Weise würden sich die Studien in obligatorische und freie scheiden:
Die obligatorischen wären auf die geeignetste Anzahl und Studienzahl zu beschränken, um den Studierenden freie Wahl unter den übrigen zu lassen.
Folgende wären etwa obligatorisch:
1. Kirchenrecht, 1 Semester
2. Positives Strafrecht, 1 Semester
3. Römisches Recht, 2 Semester
4. Österreichisches Civilrecht, 2 Semester
5. Handels- und Wechselrecht, 1 Semester
6. Administrationsrecht, 1 Semester
8.[sic!] Civilgerichtsordnung, 1 Semester
Auf diese Art enthielte das Quadriennium 9 Semester, während welchen Zeitraumes der Studierende auch andere besuchen kann, und um ihn diesfalls zu binden, wäre überhaupt der Ausweis über 14 besuchte Semestralcurse, ungerechnet die filosofischen, zu verlangen.
Die Prüfungen wären dann: deren erster sich der Student beim Beginne des 3. Jahres, der zweiten nach Beendigung desselben und der letzten nach Beendigung seines letzten Curses zu unterziehen hätte.
Die Gegenstände des ersten Examens wären:
1. Kirchenrecht
2. Politisches und Administrationsrecht
3. Drei andere nicht obligate Gegenstände
Für das zweite Examen:
1. Römisches Recht
2. Österreichisches bürgerliches Recht
3. Ein nicht obligater Gegenstand
Für das letzte Examen:
1. Positives Strafrecht
2. Handels- und Wechselrecht
3. Civilprozeß
4. Zwei nicht obligate Gegenstände, jedoch derart, daß in einer der Prüfungen das Finanzrecht und die Nationalökonomie miteinbegriffen sei.
Die an einer anderen Fakultät gehörten Curse bilden keinen Gegenstand der Prüfung des juridischen Studiums.
Die Unterrichtsgegenstände wären also folgende:
1. Filosofisches Recht frei
2. Rechtsgeschichte frei
3. Statistik von Europa und Oesterreich frei
4. Positives internationales Recht und Diplomatik frei
5. Politische und ökonomische Wissenschaften frei
6. Finanzrechtswissenschaft frei
7. Bergrecht frei
8. Staatsrechnungswissenschaft frei
9. filosofisches Strafrecht und positives Strafrecht, das positive obligat
10. Kirchenrecht obligat
11. Administrationsrecht obligat
12. Römisches Recht obligat
13. Österreichisches Civilrecht obligat
14. Handels- und Wechselrecht obligat
15. Civilprozeß obligat
16. Besondere Curse der Adjunkten
17. Geschichte und Philosophie an der filosofischen Fakultät

III. Die philosophischen Studien
Die neue Einrichtung der filosofischen Fakultät ist dem Standpunkte der Wissenschaft und der Vorbildung der Studierenden angemessen.
Nur wäre vorzuschreiben:
1. daß einige Gegenstände dieser Fakultät für die Studierenden der Rechte, Medizin und Mathematik zu frequentiren seien und
2. daß niemand an einer filosofischen Fakultät oder an einem öffentlichen Gymnasium Lehrer werden könne, wenn er nicht das filosofische Studium an einer Fakultät des Reichs besucht und den Doktorsgrad aus seiner Sektion gewonnen hat, dessen Unterrichte er sich widmen will. Es theilen sich nehmlich die filosofischen Fakultätsgegenstände in zwei natürliche Sektionen:
a. die filosofisch-literarischen
b. die naturwissenschaftlichen.
Zu ersterer gehören:
1. die Philosophie und ihre Zweige
2. die Geschichte mit ihren Hilfswissenschaften, Archäologie, Numismatik, alte Geog[ra]fie usw.
3. Erziehungskunde
4. Lateinische Literaturgeschichte und Philologie
5. Griechische Literatur und Philologie
6. Italienische Literatur
7. deutsche Sprache und Literatur
Zur zweiten gehören:
1. Physik
2. Naturgeschichte
3. Botanik
4. Chemie
5. Ackerbaukunde
6. höhere Geometrie und Einleitung in die höhere Mathematik
7. das Zeichnen
Diese beiden Sektionen haben auch verschiedene Grade für sich und es reicht hin, daß der Candidat sämtliche Gegenstände gehört habe, ohne sich den strengen Prüfungen aus beiden Sektionen zu unterziehen.
Auch andre Gegenstände können als freie vorgetragen werden, wobei die Adjunkten einen vorzugsweise großen Spielraum haben.
Das ganze Studium könnte in drei Jahrgänge vertheilt werden, wovon 2 für jeden obligatorisch sind, welcher das Zeugnis des Licentiats über dieses Studium zu erhalten oder Doktor aus einer Sektion zu werden wünscht, alle 3 Jahre aber für jene, welche aus beiden Sektionen das Doktorat ablegen wollen. Auch hier müßten die Prüfungen nach dem für die juridische Fakultät vorgeschlagenem Sisteme gemacht werden, ausgenommen jene Studierenden, welche einer andern Fakultät angehören.
Auch wäre an dieser Fakultät die Errichtung eines Instituts zur Bildung von Gymnasiallehrern sehr anzuempfehlen.

IV. Mathematisches Studium
Dieses ist seit Jahren mit der Universität verbunden und möge dabei bleiben. Es verlangt wenige Modifikationen, vielleicht nur eine Vervollkommnung nach der praktischen Seite hin. Auch das mathematische Studium für Architekten und Ingenieure ist in Italien bei der Universität und es sind daraus ausgezeichnete Ingenieure hervorgegangen. Es wäre schade, dieses abzutrennen und in einer besonderen polytechnischen Schule zu vereinigen, wie dies anderwärts der Fall ist. Auch die Comission in Verona sprach sich einstimmig für diese Belassung aus, wie dies aus dem von Ambrosoli veröffentlichten Aktenmemorandum ersichtlich ist.

V. Medicinisch-chirurgisches Studium
In diesem Theile schienen nachfolgende Betrachtungen erfüllenswerth:
1. Die Lehrkanzel des chirurgischen Unterrichts solle wiederhergestellt werden.
2. Daran knüpfe sich ein Unterricht, den man Encykopädische Einleitung in die medizinisch-chirurgischen Wissenschaften nennen könnte, über Ursprung, Forstschritt und Wichtigkeit der Medizin. Hiefür kann ein Adjunkt bestellt oder hiemit einer der minder beschäftigten Professoren beauftragt werden.
3. Die Pathologie werde von der Pharmakologie getrennt und für jede dieser Wissenschaften eine eigene Lehrkanzel bestellt, da ein Professor hiefür nicht genügt.
4. E werde eine Lehrkanzel der pathologischen Anatomie errichtet.
5. Nach Beendigung des theoretisch-praktischen Kurses an der Universität haben die Studierenden noch durch 1 Jahr ein größeres Spital zu besuchen.
6. Der Unterricht in der Veterinärkunde sei nicht obligat und solle als freier Gegenstand durch einen Adjunkten vorgetragen werden.
7. Bei Übertragung der Naturwissenschaften an die filosofische Fakultät sind die Studierenden der Medizin anzuweisen:
a. zwei Kurse der Botanik zu hören und sich der bezüglichen Licenzprüfung zu unterziehen.
Hiezu ist nöthig, daß der botanische Unterricht auf zwei Semester ausgedehnt werde, deren erster die Organografie, die Fisiologie und Morfologie der der Pflanzen, der zweite den sistematischen und praktischen Theil umfaßen soll.
b. in gleicher Weise die Mineralogie und Zoologie zu hören, wofür 2 Lehrkanzeln zu bestellen sind.
c. daß ein eigener Kurs für allgemeine Chemie bestellt werde, welcher auch die organische umfaßt.
Der durch diese Lehrkanzeln gebothene Mehraufwand wird leicht durch die Ausscheidung des niederen und höheren chirurgischen Studiums von der Universität und durch das Aufgeben der Lehrkanzel der Veterinärkunde gedeckt.

VI. Farmaceutisches Studium
Dieses ist gegenwärtig in Italien sehr herabgekommen, vorzüglich durch den mangelhaften Universitätsunterricht. Zur Verbesserung desselben dienen folgende Vorschläge:
1. Auch der Farmaceut hat das ganze Gymnasial- und Lycealstudium zurückzulegen.
2. Die praktischen Jahre, gegenwärtig 8, sind auf 4 zu beschränken, wovon er zwei schon während seines Gymnasialstudiums, die anderen beiden nach beendetem Universitätskurs zurücklegen kann.
3. Auf der Universität habe der Farmaceut zu hören:
a. Mineralogie, 1 Semester
b. Zoologie, 1 Semester
c. Botanik, zwei Semester
d. Allgemeine und organische Chemie, 2 Semester
e. Farmaceutische Chemie, wenigstens 1 Semester
f. Farmakologie beschränkt auf die Warenkunde, 1 Semester, da eine Ausdehnung dieser Lehre auf die Wirkung der Medikamente in der Praxis zu Mißbräuchen Anlaß geben könnte. Dieser Unterricht kann durch einen Adjunkten oder durch den Professor der Mineralogie und Botanik oder auch durch jenen der Materia medica gegeben werden.
In den medizinisch-chirurgischen Studien sollen an die Stelle der Adjunkten die gegenwärtigen Assistenten für jene Professoren bestellt werden, die nicht eigene wissenschaftliche Cabinette oder praktische Demonstrationen haben. Diese Assistenten werden nur auf zwei Jahre bestellt, denn bei ihnen, die eine lohnende Praxis vor sich haben, ist eine weitere Aufmunterung zur Ausbildung nicht so nöthig, wie bei dem Naturwissenschafter usw.

C. Prüfungen, Promotionen und Academische Grade

1. An der juridisch-politischen Facultät
Auch das Sistem der strengen Prüfungen bedarf einer Änderung. Gegenwärtig ist es eine Plage für alle Professoren.
An der Universität Pavia werden jährlich bei 100 Doctoren promovirt, daher jährlich mehr als 400 Prüfungen mit einem Zeitaufwande von 800 Stunden, der weder der Wissenschaft noch dem Staate zu Gute kommt. Es ist nicht nothwendig, daß über das Wissen des Candidaten, wie bis nun, 10 Personen entscheiden, auch ist dies nicht einmal sicher, weil sich eine auf die andere verläßt und die Verantwortlichkeit sich unter viele theilt.
In der Folge sollen diese strengen Prüfungen vor einer Comission abgelegt werden, welche nur [sic!] den Professoren der betreffenden Prüfungsgegenstände unter dem Vorsitze des Direktors oder Dekans mit Beiziehung höchstens eines Professors der verwandten Fächer stattfinden. Diese Prüfungen sollen auf 3 mündliche und eine schriftliche beschränkt werden. Jede der mündlichen umfaßt eine bestimmte Anzahl obligater und freier Fächer, und zwar sollen zum Unterschiede von den Staatsprüfungen, abgesehen von der größeren Strenge bei den Prüfungen, die Candidaten zwei Curse mehr ausweisen und Proben eines gründlichen und speciellen Wissens im positiven Gesetzfache abgeben. Bei der schriftlichen Prüfung hat der Candidat die Wahl der Wissenschaft, die Fragen, 2 und 3 werden von dem Prüfungskörper bestimmt.
Hiebei können zur Zeitersparnis an einem Tage mehrere Kandidaten unter Überwachung ihre Elaborate machen. An den Taxen für die Rigorosen nehmen nur die wirklich Prüfenden Theil. Das Urtheil über das Elaborat fällen sämtliche Professoren.
2. In den übrigen Fakultäten würden an die Stelle der Staats- die Licentiatsprüfungen treten. Die Unterrichtsgegenstände wären in 2–3 Sektionen und Zeitabschnitte zu theilen. Die Prüfung erfolgt vor einer Comission von Professoren. Das Licentiatszeugnis giebt, gleich dem gegenwärtigen Absolutorium, den Nachweis über den zurückgelegten gesetzlichen Kursus.
In der mathematischen, medizinisch-chirurgischen Fakultät und bei den farmaceutischen Studien giebt dieses Zeugnis kein Recht zur Praxis, wenn nicht das Doktorat hinzutritt.
Die Laureatsprüfungen an jeder dieser Fakultäten, welche strenger als gegenwärtig sein müssen, haben auch alle jene neuen Gegenstände zu umfaßen, die noch hinzukommen sollen, in derselben Weise und Vertheilung wie bei dem juridisch-politischen Studium.
In der medizinisch-chirurgischen Fakultät sind besondere Grade für Geburtshilfe, Augenheilkunde und Chemie nicht nothwendig. Insoferne Mediziner und Farmaceuten sich Prüfungen aus filosofischen Fächern zu unterziehen haben, sind die betreffenden Professoren die Examinatoren, unter dem Vorsitze des medizinischen Direktors oder Dekanes, wie überhaupt der Studierende während seiner Studien von jenem Direktor abhängig ist, unter dessen Leitung mit Rücksicht auf seine künftige Bestimmung seine Berufsstudien stehen.
Die strengen Prüfungen für Farmaceuten können auf 2 zurückgeführt werden, nur wenn der Candidat schon den Doktorsgrad für die Sektion der Naturwissenschaften hat, auf 1 Prüfung aus den noch übrigen Gegenständen. Dasselbe könnte für die medizinisch-chirurgischen Studien gelten.
Die Promotion ist gegenwärtig eine abgelebte lächerliche Förmlichkeit geworden. An deren Stelle sollte das Vortragen einer kurzen wissenschaftlichen Abhandlung treten, welche früher dem Professor des betreffenden Gegenstandes zur Approbation vorgelegt wurde. Für jede Fakultät werde namentlich 1 Tag für diese Promotionen bestimmt, wobei jedoch nur ein Kandidat einen Vortrag hält, worauf einer der Professoren (im Turnus) einen andern kurzen Vortrag hält, wie es früher üblich war. An dieser Promotion nehmen die Professoren der Fakultät oder Sektion, für welche der Grad erlangt wird, theil.
Die Taxe für jeden durch das Gesetz zur Prüfung berufenen Professor betrage 5 fl, sowohl für die strengen mündlichen als schriftlichen Prüfungen und die Promotion. Jener Professor, welcher den Vortrag hält, erhalte außerdem noch 20 fl. Die Taxen für die Kanzlei und andere müßten verringert werden. Der Betrag, welcher außerdem noch an die Kasse des Doktorenkollegiums zu entrichten ist, würde mit dem Aufgeben desselben wegfallen, was auch wünschenswerth wäre, da diese Collegien für den Unterricht ganz ohne Nutzen sind, dem Staate keine Dienste leisten und oft mit dem Lehrkörper in Streit und Hader sind.
Nach diesen Vorschlägen würde allerdings ein Theil des Lehrkörpers an seinen bisherigen Bezügen beträchtlichen Abbruch erleiden. Einen Ersatz hiefür könnte der projektirte Antheil an dem Schulgelde biethen. Sollte aber dies nicht beliebt werden, so müßte allerdings die Regierung eine billige Entschädigung leisten, wobei aber doch der Grundsatz festzuhalten wäre, daß die fixen Gehalte aller Professoren gleich bemessen seien.
Endlich bleibt noch der Wunsch auszusprechen, daß die Universitätsferien mit halbem August beginnen möchten. Keine der italienischen Universitäten, mit Ausnahme jener von Padua und Pavia, überschreitet diesen Termin. Der Grund hiefür liegt in dem Clima, Temperamente und in der Landesgewohnheit. Auch erzeugt der Monat August ungewöhnlich viele Krankheiten und es ist eine mehrjährige Erfahrung, daß in diesem Monate unter den Studierenden mehr Krankheit und Todesfälle eintreffen als alle übrigen Monate zusammen.

Über den öffentlichen Unterricht im Lombardo-Venetianischen Königreiche 6
Auszug aus einem Memorandum des Antonio Corali 7

Der neue Gymnasiallehrplan hat so große Gebrechen an sich, daß er den allgemeinen Wunsch nach Reformen erzeugt. Nach ihm geht das Studium der literarischen und scientifischen Gegenstände parallel, wodurch Knaben von unreifem Alter zum Studium vielfacher und weit auseinanderliegender Gegenstände gezwungen werden, was in ihnen Widerwillen und Abmattung hervorruft und ihr Gedächtnis auf Kosten einer freien Verstandesentwicklung beschwert.
Im Ganzen scheinen die Gegenstände zu sehr zerstückelt und der Unterricht in homogenen Fächern zu wenig koncentrirt. Dies die allgemeine Klage verbunden mit dem Wunsche zur Rückkehr auf das frühere Studiensistem, mit Beseitigung seiner Mängel dadurch, daß die Kluft zwischen den Gymnasien und Lizeen getilgt werde, indem auch in erstern die vorzüglichsten Resultate der Wissenschaft eingeführt werden.
Das Comunalgymnasium von Verona ist ein sehr altes Institut, der Bevölkerung sehr werth und der Lehrkörper erfreut sich des öffentlichen Vertrauens im hohen Grade, so daß es bei weitem mehr Schüler zählt als das öffentliche Gymnasium.
Der Comunalrath hat in seiner Sitzung am 6. Juli vorigen Jahres einstimmig beschloßen, es zu einem Lycealgymnasium durch Hinzufügung einer 7. und 8. Klasse zu erweitern, welchem Ansuchen aber das Unterrichtsministerium mit dem Erlaße vom 18. Sept. 1852 Z. 19797 keine Folge gab.
Im nächsten Schuljahre kann es nicht mehr als 6-klassiges, sondern nur als 4-klassiges Gymnasium bestehen. Es scheint der Wunsch der Bevölkerung gerechtfertigt, daß das Comunalgymnasium erweitert werde, da es für eine so volkreiche Stadt ein wirkliches Bedürfnis ist und das einzige bestehende vollständige Gymnasium hiefür nicht ausreicht, da zudem das bischöfliche nur Alumnen zugänglich ist.

Memorandum über Realschulen 8
Von Dr. P[ietro] Baraldi, Direktor der technischen Schule zu Mailand

Die Umwandlung der technischen Schule in eine Oberrealschule erfolgte durch Minsterialerlaß.
Das Programm der neuen Schule biethet eine reiche Fülle von Unterrichtsgegenständen, aber eine Fülle, welche nicht theilbar ist und alle Schüler, ihr Beruf mag welch immer sein, sind gezwungen, sie zu lernen. Zweckmäßiger wäre eine Theilung dieser Gegenstände in 2 Sektionen, eine komerzielle und eine technische, und zugleich eine Vereinfachung der Unterrealschule.
Übrigens ist diese Institution überhaupt eine Wohlthat, wie dies der zahlreiche Besuch von 934 Schülern ausweist. Allein dies soll nicht täuschen, denn alle jene, welche sich nicht den klassischen Studien zuwenden wollen, aber auch mit der bloß elementaren Bildung nicht abschließen, wenden sich der Realschule zu; doch aber beklagt man allgemein, daß die Studierenden gezwungen sind, Zeit und Mühe so vielen Unterrichtsgegenständen zuwenden zu müssen, anstatt sie auf die ihrer künftigen Bestimmung mehr zusagenden konzentriren zu können. Es muß daher wiederholt werden, daß eine Abtheilung der Schule in Sektionen das Mittel wäre, diesem gerechten Wunsche zu entsprechen, wodurch das Institut an Wirksamkeit gewönne, welche es in seiner gegenwärtigen Einrichtung nie erlangen kann.