Alexander Csajághy an Leo Thun
o. O., o. D. [1852– 1856]
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Regest

Der Bischof von Csanád, Alexander Csajághy, übersendet Leo Thun einige Dokumente, die das Vorgehen der Polizei gegen einen örtlichen Drucker betreffen. Der Drucker hatte einige Diözesancirculare für den Bischof gedruckt und auch das Konkordat bekannt gemacht. Der Bischof sieht in der Verfolgung des Druckers aber eine Verletzung des Konkordats. Er erwähnt auch, dass das Konkordat durch falsche Gerüchte diffamiert werde. Nicht zuletzt zeigt er sich überrascht von dem eigenmächtigen Vorgehen der italienischen Bischöfe im Hinblick auf das Konkordat.

Anmerkungen zum Dokument

Beilagen:
Gedrucktes Diözesan-Circular vom 15. November 1855.1
Zuschrift des Bischofs an die k.k. serbisch-bosnische Statthalterei. Temesvar, 14. Januar 1856 (Abschrift).
Hirtenbrief des Bischof Alexander Csajághy, 8. Dezember 1855 (Druck).2

http://hdl.handle.net/21.11115/0000-000B-DC8D-F

Schlagworte

Edierter Text

Euer Excellenz Hochgeborener Herr Graf!

Als bei dem Csanader Kurat-Clerus der Wunsch laut zu werden begann, wonach die Diöcesan Currenden und Erlässe in Druck gelegt werden möchten, erließ ich einen allgemeinen Aufruf um die Stimme Aller zu vernehmen in einer Angelegenheit, deren Ausführung für die betreffenden mit einigen Kosten verbunden sein würde.
Nachdem der weit überwiegende Theil des Diözesan Clerus sich für die Drucklegung ausgesprochen hat, bot mir der glückliche Abschluß des Concordates den passendsten Zeitpunkt die Hand ans Wort zu legen.
So erschienen die beigeschlossenen ersten Bögen der Diöcesan-Verordnungen, welche ich nicht ermangelte auch der k.k. serbisch-banatischen Statthalterei, und den Ofner und Großwardeiner Abtheilungen nebst beiliegender Einbegleitung sub I. zuzustellen.
Mittlerweile kam es mir zu Ohren, daß die hierländige Staatsanwaltschaft wegen irgend welchen Anstand den Druckleger dieser Verordnungen vor sich beschieden habe, weshalb auch die im privat Wege eigens dazu ersuchte Redaktion der Temesvarer Zeitung von meinen deutschen Hirtenworte (Seite 24 bis 32) keine Notiz nehmen zu können erklärte. Dafür aber am 17. Jänner den Artikel der Gazetta officiale di Milano überschrieben le Collisioni nel Concordato ihren Lesern nicht vorenthalten zu sollen erachtete.
Am 18. Jänner wurde wirklich das unter II. beigebogene Urtheil gegen den Drucker der fraglichen Diöcesan Circularverordnungen ausgesprochen, welches sich jedoch nicht auf die Hauptauflagen, sondern auf den für die Gläubigen bestimmten, ebenfalls beigelegten Abdruck der vorbezeichneten Hirtenworte bezieht, welcher von dem Drucker, wie es anzunehmen ist – wenngleich unvorsichtig – dennoch bona fide, seinen Arbeitsgehilfen überlassen wurde.
Es stehet mir wohl nicht zu, über die Motive eines solchen Fürgehens seitens der k.k. Polizei mir ein Urtheil zu erlauben, jedoch muß ich es im Interesse des Concordates selbst lebhaft bedauern, daß dieser Zwischenfall nicht nur hier zu manchem Gerede und Mißdeutungen Veranlassung gegeben hat, sondern sogar dazu diente selbst in den höchsten Regierungskreisen einem grundfalschen Gerüchte Eingang zu verschaffen, welches kaum von den Freunden des Concordates ausgegangen sein dürfte, welche übrigens – wenn hierfür eine Schlußfolgerung aus der Betheiligung an dem bezüglich des kundgemachten Concordates abgehaltenen von der Kanzel vorangekündigten Te Deums erlaubt ist – hier kaum sehr zahlreich sein dürften. Und dieses Gerücht ist es, was mich dazu veranlassen mußte, den wahren Thatbestand aufzuklären, und meiner an den Herrn Ministerialrath Johann Simor gerichteten telegraphischen Antwort die ausführliche Begründung nachzusenden, um zugleich Euer Exzellenz darüber vollkommen zu beruhigen, daß ich im Bezug auf die Ausführung des Concordates schon lange vor der Kundmachung desselben keine andere Ansicht hegte, als daß hierin der gesammte Episcopat nach vorgegangener gemeinsamer Berathung – auf welche ich Privatnachrichten zufolge rechnete – einmüthig und gleichmäßig vorzugehen habe; weshalb mich das Fürgehen des Italienischen Episcopates überraschte und einigen Zweifel über die Richtigkeit meiner diesbezüglichen Auffassung in mir erregen mußte, ob man nicht vielleicht von der Abhaltung bischöflicher Conferenzen abgegangen sei?
Genehmigen Euer Excellenz die Versicherung meiner vollkommensten Hochachtung mit welcher ich die Ehre habe zu verharren
Euer Exzellenz

ergebenster Diener

Alexander Csajághy
Bischof von Csanád

Temesvár den 27ten Jänner 1852

Abschrift

Vom Csanader Bischofe

Temesvár den 14. Jänner 1856.
An Eine Hohe k.k. serbisch-banater Statthalterei

Das gehorsamst gefertige Ordinariat gibt sich hiermit die Ehre Einer hohen k.k. Statthalterei dienstfreundlichst zur Kenntnis zu bringen, daß nachdem in Hinkunft alle Circular-Erlässe dieses Ordinariates in Druck gelegt werden, dasselbe sich es erlauben wird, Einer Hohen k.k. Statthalterei ein Exemplar der Diöcesan-Circularen bei deren Erlassung gleichzeitig zur gefälligen Kenntnisnahme mitzutheilen; welche Mittheilung hiermit mittelst Anlage I. mit dem aufrichtigen Wunsche begonnen wird, Einer hohen Landesstelle Beweise jenes Dienstfreundlichsten Entgegenkommens zu liefern, dessen Bedingungen auch fortan zu wahren dieses Ordinariat sich vorzüglich angelegen sein lassen wird, um jenes hehre Ziel zu erstreben, welches die hochherzige Vereinbarung Seiner k.k. Apostolischen Majestät mit dem Oberhaupte der Kirche zur wahren Wohlfahrt Höchstihrer Unterthanen für Alldiejenigen vorzustellen geruheten, welche berufen sind, die durch jene Vereinbarung kundgegebenen allerhöchsten Intentionen in Vollzug zu bringen.

Alexander Csajághy m.p. Bischof von Csanád.