Karl Kuzmány an Leo Thun
Neusohl, 13. September 1860
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Regest

Der Pressburger Superintendent Karl Kuzmány berichtet, dass es zwischen ihm und der Komitatsbehörde von Hont zu Meinungsverschiedenheiten über seine Kompetenzen gekommen sei. Er sendet daher den zugehörigen Schriftverkehr zwischen ihm und FZM Ludwig Benedek, Generalgouverneur von Ungarn, damit sich Thun ein Bild von der Situation verschaffen könne. Kuzmány spricht weiter seine Hoffnung aus, dass es bald zu einer Entscheidung über das Verhältnis zwischen den koordinierten und nichtkoordinierten Gemeinden komme und äußert nochmals die Bitte, dass sich Thun für einen Weiterbestand der Preßburger Superintendenz einsetze. Er ist überzeugt davon, dass die Aufrechterhaltung der Preßburger Superintendenz positiven Einfluss auf die kirchliche und politische Entwicklung in Ungarn haben werde.
In der ersten Beilage teilt Ludwig Benedek dem Superintendenten die Bedenken der Komitatsbehörde von Hont hinsichtlich der von Kuzmány vorgenommenen Ernennungen von Senioren mit. Benedek teilt diese Bedenken, da das Patent vom 1. September 1859 die Bestellung der Senioren durch die freie Wahl der Gemeinden vorsehe. Benedek ersucht Kuzmány daher, bis zur endgültigen allerhöchsten Bestimmung über die evangelischen Kirchenangelegenheiten auf weitere Ernennungen zu verzichten, um das angespannte Verhältnis nicht noch weiter zu verschlechtern.
Karl Kuzmány widerspricht in seiner Antwort an den Generalgouverneur den Aussagen der Komitatsbehörde von Hont hinsichtlich der Zahl der koordinierten und nichtkoordinierten Gemeinden. Er sieht darin einen neuerlichen Täuschungsversuch der Gegner des Patents. Ferner rechtfertigt er die Bestellung des Seniors für Hont: Diese widerspreche nicht dem allerhöchsten Patent vom 1. September 1859, da die Ernennung nur provisorisch sei und der von ihm ernannte Senior nur bis zur gesetzmäßigen Wahl eines Seniors die Geschäfte führe. Er weist auch darauf hin, dass die Komitatsbehörde von Hont den kaiserlichen Befehl, die koordinierten Gemeinden gegen die Agitationen der Autonomisten zu schützen, nicht befolge.
Die dritte Beilage ist eine übersetzte Abschrift des Ernennungsschreibens für den Senior von Hont, Karl Martinek. Dort gibt er dem Senior Anweisungen für seine Tätigkeit.

Anmerkungen zum Dokument

Schlagworte

Edierter Text

Euer Excellenz!

Nachdem ich mein erstes Pastoralschreiben theils zugleich mit der Ankündigung meines Amtsantrittes, theils um einige Tage nach dieser letzteren auch an die Senioren in Honth und Neograd versendet, von dem ersteren aber unmittelbar, von dem letzteren – der mittlerweile abdankte – durch den Senioralinspector zurück mit der Erklärung erhielt, dass sie als zu der Montansuperintendenz gehörend von mir keine amtlichen Zuschriften empfangen können; ich jedoch die theils noch vollständig bei der Coordination verharrenden, theils von derselben nach schriftlicher Erklärung, die sie dem betreffenden nicht coordinirten Seniorate abgegeben hatten: „nicht aus Überzeugung, sondern nur um von der Gegenpartei Ruhe zu gewinnen, einstweilen von der Coordination abstehen“, nur um Zeit und Ruhe zu gewinnen auf einige Zeit hin von der Coordination nach dem allerhöchsten Patente und der Ministerialverordnung abließen nicht ganz und gar preisgeben, ja auch den nur durch Terrorismus abgefallenen Gemeinden noch ein Mittel an die Hand geben wollte, sich frei auszusprechen und zurückzukehren: so habe ich nach dem, dem Superintendentialamte inhärirenden Rechte in Honth den Pfarrer Martinek, in Neograd aber den Pfarrer Daniel Maróthy zu Senioren dieser Sohler Gemeinden ernannt und sie beinahe mit gleichlautenden Instructionen versehen. Die uns, wie es scheint, seit jeher nicht besonders wohlwollende Honthér Comitatsbehörde zu Ipoly-Ságh hat gewisse Bedenken dagegen bei Seiner Excellenz dem Herrn FZM Ritter von Benedek in Ofen erhoben, worauf ich von demselben die unter I. beiliegende Zuschrift erhielt. 1Ich konnte nicht umhin, da mir der Gegenstand sehr dringend erscheint, augenblicklich die unter II. beifolgende Vorstellung an Seine Excellenz den Herrn FZM zu richten 2, welcher ich zu meiner größeren Legitimation auch noch die hier unter III. beigebogene Ernennung sammt der summarischen Instruction des Pfarrers Martinek zum surrogirten Senior in einer Übersetzung beilegte.3
Ich halte es für meine Pflicht diese selben Schriftstücke in einer Abschrift auch Euerer Excellenz mit der unterthänigsten Bitte mitzutheilen: geruhen Euere Excellenz von denselben Einsicht zu nehmen und den Gebrauch zu machen, welchen es Euerer Excellenz gut dünken wird.
Die Angelegenheit der Entscheidung über das Verhältnis der coordinirten Gemeinden, Seniorate und Superintendenzen zu den nichtcoordinirten sollte nach einer früheren Euerer Excellenz schon mitgetheilten Zuschrift Seiner Excellenz des Herrn FZM bei den Ofner Centralbehörden entschieden werden; aus dieser hier unter I. beiliegenden Zuschrift hochderselben aber erhellt es, dass diese Frage allerhöchsten Ortes entschieden werden solle. Ich brauche wohl kaum Euere Excellenz zu bitten, bitte aber dennoch inbrünstigst nach aller Thunlichkeit dahin zu wirken, dass sie zu unseren Gunsten erledigt werde: dass das kaiserliche Wort zur Geltung gebracht und die Pressburger Superintendenz, so wie sie in dem allerhöchsten Patente vom 1. Sept. vorigen Jahres abgegränzt erscheint und wie deren Nichtbeirrung in dem allerhöchsten Handbillete vom 15. Mai dieses Jahres anbefohlen worden, aufrecht erhalten werde. Geschieht das, so gewinnt Ungarn nicht nur in den protestantisch kirchlichen, sondern auch in den politischen Zuständen binnen einem oder zweier Monate eine ganz andere Gestalt.

Euerer Excellenz

unterthänigster Diener
Karl Kuzmány
Superintendent des Pressb. Evang. Superint. Bezirkes

Neusohl, den 13. Sept. 1860

Mit der Zuschrift vom 23. August dieses Jahres Z. 724 haben Euere Hochwürden an die Comitatsbehörde für Honth in Ipolyságh die Ernennung des Pfarrers Karl Martinek in Csánk zum surrogirten Senior für das Honther Seniorat mitgetheilt und die politische Assistenz für denselben in Anspruch genommen.
Nachdem das allerhöchste Patent vom 1. Sept. 1859 die Bestellung der Senioren von der freien Wahl der betreffenden Gemeinden abhängig macht, sonach vorauszusetzen ist, dass von den sämtlich nichtcoordinirten Gemeinden im Honther Comitate Pfarrer Martinek als Senior nicht anerkannt werden wird, hat die genannte Comitatsbehörde zur Vermeidung unangenehmer Conflicte und Gehässigkeiten das Ansuchen gestellt, Euere Hochwürden bei Bestellung des fraglichen Seniors vor allem zur Einhaltung des im Patente vorgezeichneten Weges anzuweisen.
Ich finde auch, dass bis zur bevorstehenden allerhöchsten Bestimmung über das Verhältnis der coordinirten und nichtcoordinirten Gemeinden, Seniorate und Superintendenzen zu einander, die schon bestehenden Zerwürfnisse und Schwierigkeiten durch solche Vorgänge nur noch gesteigert werden müssen, und finde daher Euere Hochwürden im Interesse der Sache dringend zu ersuchen von der Ernennung „surrogirter Senioren“ für nichtcoordinirte Seniorate bis zur Begleichung der evangelischen Kirchenangelegenheit abzustehen.

Ofen, am 6. Sept. 1860

Benedek

Euer Excellenz!

Hinsichtlich der mir gestern den 12. Sept. zugekommenen Zuschrift Euer Excellenz vom 6. Sept. Z. 3215 finde ich mich nothgedrungen in aller Ehrfurcht Folgendes einer gnädigen Erwägung zu unterbreiten:
1. Was die Meinung der löblichen k.k. Comitatsbehörde von Honth anbelangt, dass die A.C. Gemeinden in Honth „sämmtlich“ nichtcoordinirt seien, so muß ich bemerken, dass eben die Gemeinde zu Csánk, wo Karl Martinek Pfarrer ist, nur in seiner Abwesenheit, während er bei Seiner Majestät dem Kaiser als Deputirter des Brieser Superintendentialconventes gewesen war, durch unberufene, ganz und gar illegaler Weise sich die Autorität von Senioralbehörden anmaßende Eindringlinge beunruhigt, durch Vorspiegelungen und Terrorismus zum Schwanken in der angenommenen Coordination, ja sogar einige der Pfarrmitglieder zu gewissen Unterschriften, deren Vorlagen man schon formulirt und fertig hingebracht hatte, als zu Erklärungen des Localconventes verleitet worden sind. War dieses Vorgehen an sich schon kirchlich und politisch strafwürdig, so wird doch die Geltung einer solchen Desorganisationserklärung niemand als zu Recht bestehend ansehen und ihr eine rechtliche Bedeutung zuerkennen vermögen. Eben so aber, wie die Csanker sind viele, vielleicht die meisten Gemeinden A.C. in Honth nicht frei, nicht freiwillig, nicht in rechtlicher Weise zusammenberufenen Localconvente durch Beschlußfassung, sondern – man kann es doch nicht anders nennen – durch kirchlich-revolutionäre Vorgänge als von dem allerhöchsten Patente für abgefallen erklärt worden; es ist mir schlechterdings unmöglich zu glauben, dass irgend welche kirchliche oder kaiserliche Behörde auf die bloße Erklärung hin der so usurpatorischer Weise vorgehenden Männer diese Gemeinden als rechtlichgiltig für desorganisirt und von dem allerhöchsten Patente für rechtsgiltig zurückgetreten ansehen könne; vielmehr muss ich der Zuversicht leben, dass die Comitatsbehörden einer freien, unbeeinflußten Meinungsäußerung den in rechtlicher Ordnung zusammentretenden Local- und Senioralconventen nicht nur keine Hindernisse in den Weg legen, sondern sie in diesem allerhöchst sanctionirten Rechtsgebrauch nach ihrer Pflicht schützen werden.
2. Meine Bestellung des Pfarrers Martinek ist nicht für die nichtcoordinirt gebliebenen und nicht für die durch keinen Terrorismus beirrten, sondern frei und ungezwungen von dem allerhöchsten Patente zurückgetretenen, vielmehr für die evangelischen A.C. Gemeinden von Honth zum surrogirten Senior geschehen, welche entweder trotz aller Agitationen der Gegenpartei coordinirt geblieben oder auf eine Art „beirrt“ worden sind (Beilage: die Surrogation des Herrn Martinek), die jedes von den sei es nun kirchlichen oder politischen Revolutionsgelüsten nicht mit ergriffenes, christlich evangelisches Menschenherz empören muss. Hat die löbliche k.k. Comitatsbehörde von Honth jenem widerrechtlichen Treiben theilnahmslos zugesehen und den von ihr verlangten Beistand den so bedrängten Gemeinden geradezu verweigert, so hat sie sich auf eine Weise benommen, die unter keinen Umständen kaum zu entschuldigen ist: mir jetzt zuzumuthen, dass ich die Vorgänge gut heiße, als zu Recht geschehen anerkenne und die so gegen den kaiserlichen „Befehl“ in dem Handschreiben vom 15. Mai letzten Jahres „beirrten“ Gemeinden der usurpatorischen Gewalt illegaler Kirchenobern preisgebe, das, Euer Excellenz, glaube ich übersteigt alle Berechtigung einer Comitatsbehörde. Pfarrer Martinek aber hat mit eigenen Ohren zugleich mit der gesammten Deputation des Brieser evangelischen A.C. Superintendentialconventes aus dem Munde Seiner Majestät des Kaisers die aufmunterndsten Worte bei dem allerhöchsten Patente zu bleiben und treu auszuharren vernommen und ebenso die Zusage des allerhöchsten Schutzes. Ich und Martinek müssen es daher zuversichtlich annehmen, dass das kaiserliche Wort und Gesetz auch durch die Honther Comitatsbehörde in Geltung erhalten werde.
3. Dass die Bestellung zum surrogirten Senior durch mich dem allerhöchsten Patente widerstreite, indem durch dasselbe die Bestellung der Senioren der freien Wahl der Gemeinden anheimgestellt ist, kann ich durchaus nicht gelten lassen. Ich habe Martinek nicht zum Senior bestellt, sondern surrogirt, also für eine Person bezeichnet, welche bis zur gesetzmäßigen Wahl eines Seniors die Geschäfte desselben führt, meine Zuschriften den Pfarrämtern mittheilt und sobald die Umstände es ermöglichen, eben die gesetzmäßige Wahl des Seniors einleitet. Hat die Gegenpartei allen legalen Organismus des Honther Seniorates A.C. auf eine unverantwortliche Weise zerstört, wollen die usurpatorischer Weise aufgestellten Senioralvorstände in Honth meine Zuschriften nicht annehmen: so muss ich nach meiner Amtspflicht wohl zusehen, wie ich nach dem seit der Existenz der evangelischen Kirche in der Welt und in unserem Vaterlande geltendem Kirchenrechte mir provisorische Organe für die Seniorate schaffe, an die sich die coordinirten und die nur gezwungener Weise wegen Terrorismus in ihrer Schutzlosigkeit auf die Coordination einstweilen verzichtet haben oder ganz und gar fälschlich als von dem allerhöchsten Patente für abgefallen erklärt wurden halten und in gesetzmäßiger Weise sich selbst constituiren könnten. Dieses Recht, Euer Excellenz, ist dem Superintendentialamte ein immanentes und kann demselben durch Niemand entzogen werden. Ist das, was in Honth nach dem 15. Mai letzten Jahres durch die Gegenpartei geschehen, sind die Invasionen aller Gemeinden, die Absetzung des Seniors, die Fanatisirung des Volkes durch die schändlichsten Insinuationen gegen die Geistlichkeit und gegen die Regierung rechtlich giltig und muss dieser Zustand von mir schlechthin anerkannt, müssen die trotz des allerhöchsten „Befehles“, trotz jedes kirchlichen und politischen Gesetzes terrorisirten Gemeinden der Willkühr preisgegeben bleiben, darf ich den Gemeinden, welche gegenüber den übermächtigen Anfechtungen von der Honther Comitatsbehörde schutzlos gelassen worden waren, keine Möglichkeit bieten durch rechtlich bestellte Organe sich frei auszusprechen: so hat der politische Umsturz in der evangelischen Kirche jenes Senioralsprengels schon triumphirt, das Wort Seiner Majestät vom 15. Mai: „Ich befehle“ ist in den Wind geschlagen und die Freiheit zum Gesetz ist durch die Willkühr gegen das Gesetz völlig geknechtet. Darf ich der Willkühr gegenüber auf rechtlichem Wege der freien Willenserklärung der Gemeinden über ihren Rechtsgebrauch nach dem allerhöchsten Patente vom 1. Sept. kein Mittel bieten, so wird sich der einen Willkühr eine andere entgegenstellen und die Verwirrung wird immer größer. Schon bereiten sich gerade in Honth solche Vorgänge vor, und ich habe bereits schriftliche Beweise in Händen, dass man dort an der Trennung sowohl von der Pressburger als auch von der Pesther Superintendenz arbeitet. Die weitere Folge könnte kaum eine andere werden, als die Zertrümmerung jedes festen Gemeindeverbandes bis zum völligen Independentismus.
Im Gegensatz zu der Eingabe der löblich k.k. Honther Comitatsbehörde bitte ich daher Euer Excellenz derselben die Weisung zu ertheilen, dass sie Martinek in seiner Function nicht beirre, sondern die Gemeinden und Pfarrer, welche sich wahrhaft frei über ihr Verbleiben bei der Coordination oder über ihr wahrhaft freies Zurückkehren zu derselben aussprechen, gegen alle Unbilden zu schützen gehalten sei.
Für nichtcoordinirte und frei und rechtskräftig von der Coordination abgefallene Gemeinden habe ich nirgends Seniore surrogirt und werde es auch nicht thun.
Was die Hörigkeit der nichtcoordinirten Gemeinden und Seniorate in dem Pressburger Superintendentialbezirke, wie er in dem allerhöchsten Patente vom 1. Sept. vorigen Jahres abgegränzt ist, anbelangt: so erlaube ich mir nur darauf aufmerksam zu machen, dass durch die hohe Regierung wiederholt erklärt wurde, das allerhöchste Patent sei durch das Handbillet vom 15. Mai dieses Jahres nicht aufgehoben: rechtlich existirt daher weder eine Montan- noch eine Superintendenz diesseits der Donau A.C. Dass zu rechtlich nicht existirenden Complexen etwas rechtlich zugeschlagen werden könnte, kann ich unmöglich glauben, um so weniger, als der Superintendentialconvent zu Bries am 27. und 28. Juni letzten Jahres den vollkommen rechtlichen Bestand der Pressburger evangelischen A.C. Superintendenz nach ihrer Abgränzung in dem allerhöchsten Patente protocollarisch erklärt hat und dieses Protocoll mir vom hohen k.k. Ministerium für Cultus und Unterricht ohne Bemerkung zum weiteren Gebrauch bei dem nächsten Superintendentialconvente zugekommen ist.
Schließlich noch die Bemerkung veranlassend, da in strittigen Fällen über den Sinn eines Gesetzes nur dem Gesetzgeber selbst der endliche Urtheilsspruch zukommen könne, ich bis dahin, bis durch Seine Majestät die Abgränzung der Superintendenzen nicht anders bestimmt werden wird, als wie sie in dem allerhöchsten Patente vom 1. Sept. vorigen Jahres geschehen ist, mich jedenfalls an dieses zu halten für verpflichtet halten müsse: erkläre ich zugleich mit demselben Freimuth eines mehr an der Treue als am Vaterland, mehr an dem Evangelium als an der Corporation einer Kirchengemeinde, mehr am Gesetz und Recht als an allen Vortheilen der Popularität haltenden Mannes, dass ich der hohen Weisheit und Gerechtigkeitsliebe Euerer Excellenz vollkommen vertrauend, nie anders als mit der höchsten Hochachtung die Anordnungen Euerer Excellenz entgegen zu nehmen und das hochherzig edle Bestreben Euerer Excellenz unser theures Vaterland vor einem neuen schrecklichen Unglücke zu bewahren, nie aufhören werde mit inbrünstigen Gebeten und aller Bereitwilligkeit, die mir das Evangelium und die Treue gebietet, zu unterstützen.

Euerer Excellenz

unterthänigster Diener
Karl Kuzmány
Superintendenz des Pressburger evang. A.C. Superint. Bezirkes

Neusohl, den 13. Sept. 1860

Abschrift in treuer Übersetzung

Hochehrwürdiger Herr!

Sowohl Ihre persönliche Erklärung als eines Deputirtenmitgliedes von Sohl der Superintendenz von Seiner Majestät dem Kaiser, unserem allergnädigsten Herrn, als auch Ihr letzter Brief an mich, in welchem Sie die Erklärung, Ihre Gemeinde sei von der Coordination abgefallen als unwahr behaupten, ferner Ihr Eifer für das Haus Gottes und Ihre Fähigung wie auch Ihre Geschicklichkeit zur Leitung der kirchlichen Angelegenheiten, endlich aber die unumgängliche Nothwendigkeit meiner Fürsorge für unsere heilige Angelegenheit haben mich dazu bewogen, Sie zum zeitweiligen Senior aller jener Gemeinden in Honth zu bestellen, welche so wie Ihre Gemeinde nur aus einer verkehrten Absicht, aber nicht als nach der Wahrheit für abgefallen erklärt worden wären von der gesetzmäßigen Coordination, deren Seelsorger und das fromme Volk vielmehr dagegen einen entschiedenen Willen hätten an göttlichem und menschlichem Gesetz fest zu halten, obwohl es durch die List und Lüge derer verwirrt, die in der Kirche und durch die Kirche unkirchliche Dinge suchen, jetzt schon kaum wissen mag, woran es sich halten soll.
Es sei daher Ihrer Sorge anvertraut das, was zerstreut ist zu sammeln, was da schwankt zu festigen, Unwissende zu belehren, die zum Guten Geneigten zu stärken, einen guten Muth, Hoffnung und sichere Zuversicht der Seelsorger und des frommen Volkes zu kräftigen. Gott ist nicht Gott der Unordnung, sondern der Gerechtigkeit. Suchen Sie daher die aufgewiegelten Leidenschaften der Gehässigkeiten, Verdächtigungen und der Mißhelligkeiten zu dämpfen und zu mäßigen und die Seelsorger dazu zu verhalten, dass sie freundlich und aufrichtig mit dem Volke umgehen, aber auch sie selbst folgsam dem Bewußtsein ihrer Pflichten und nicht willfahrend menschlichen muthwilligen Beredungen oder Drohungen dasjenige thun und sich also halten, wie ihnen das Gott selbst gebietet durch sein Wort.
Ich vertraue Ihnen in Betreff der Art, wie Sie sich an die Gemeinden und ihre Vorsteher wenden, auch in Betreff Ihres Umganges mit den Seelsorgern, indem ich meine Zuversicht zu Ihrer Umsicht und Weisheit ausspreche. Falls Sie etwas zu befürchten hätten, dass Sie jemand in Ihren Bestrebungen beunruhigen sollte, so wollen Sie mir das, wenn es wirklich zu befürchten wäre, anzeigen, damit ich bei Zeiten die politische Assistenz von der Comitatsbehörde für Sie erbitten könnte, die Ihnen zur Seite stünde.
Versenden Sie alles, was ich Ihnen jetzt zuschicke und künftig zuschicken werde, allen treuen Seelsorgern, die in ihrem Herzen und Gewissen der schon angenommenen Ordnung zugethan sind und darin die Gemeinden zur Zeit beirrt sind. Gegen ihr Gewissen darf ihnen Niemand etwas Böses thun oder sie zu etwas zwingen. Sie sollen in einer Verbindung mit Ihnen bleiben und von den Zerstörern des Rechtes und der Gerechtigkeit, der Ordnung und des Friedens in unserer Kirche keine Befehle annehmen.
Gott und seiner Vorsehung Sie empfehlend verharre ich

Euer Hochwürden

bereitwilliger Diener
Karl Kuzmány
Supit.

Neusohl, den 15. August 1860