Der Pressburger Superintendent Karl Kuzmány berichtet, dass es zwischen
                        ihm und der Komitatsbehörde von Hont zu Meinungsverschiedenheiten über
                        seine Kompetenzen gekommen sei. Er sendet daher den zugehörigen
                        Schriftverkehr zwischen ihm und FZM Ludwig Benedek, Generalgouverneur
                        von Ungarn, damit sich Thun ein Bild von der Situation verschaffen
                        könne. Kuzmány spricht weiter seine Hoffnung aus, dass es bald zu einer
                        Entscheidung über das Verhältnis zwischen den koordinierten und
                        nichtkoordinierten Gemeinden komme und äußert nochmals die Bitte, dass
                        sich Thun für einen Weiterbestand der Preßburger Superintendenz
                        einsetze. Er ist überzeugt davon, dass die Aufrechterhaltung der
                        Preßburger Superintendenz positiven Einfluss auf die kirchliche und
                        politische Entwicklung in Ungarn haben werde.
In der ersten Beilage
                        teilt Ludwig Benedek dem Superintendenten die Bedenken der
                        Komitatsbehörde von Hont hinsichtlich der von Kuzmány vorgenommenen
                        Ernennungen von Senioren mit. Benedek teilt diese Bedenken, da das
                        Patent vom 1. September 1859 die Bestellung der Senioren durch die freie
                        Wahl der Gemeinden vorsehe. Benedek ersucht Kuzmány daher, bis zur
                        endgültigen allerhöchsten Bestimmung über die evangelischen
                        Kirchenangelegenheiten auf weitere Ernennungen zu verzichten, um das
                        angespannte Verhältnis nicht noch weiter zu verschlechtern.
Karl
                        Kuzmány widerspricht in seiner Antwort an den Generalgouverneur den
                        Aussagen der Komitatsbehörde von Hont hinsichtlich der Zahl der
                        koordinierten und nichtkoordinierten Gemeinden. Er sieht darin einen
                        neuerlichen Täuschungsversuch der Gegner des Patents. Ferner
                        rechtfertigt er die Bestellung des Seniors für Hont: Diese widerspreche
                        nicht dem allerhöchsten Patent vom 1. September 1859, da die Ernennung
                        nur provisorisch sei und der von ihm ernannte Senior nur bis zur
                        gesetzmäßigen Wahl eines Seniors die Geschäfte führe. Er weist auch
                        darauf hin, dass die Komitatsbehörde von Hont den kaiserlichen Befehl,
                        die koordinierten Gemeinden gegen die Agitationen der Autonomisten zu
                        schützen, nicht befolge.
Die dritte Beilage ist eine übersetzte
                        Abschrift des Ernennungsschreibens für den Senior von Hont, Karl
                        Martinek. Dort gibt er dem Senior Anweisungen für seine Tätigkeit.
Drei Beilagen:
                        Abschrift eines Briefs von
                           Ludwig Benedek an Karl Kuzmány. Ofen, 6. September
                           1860.
                        
                        Abschrift des
                           Antwortschreibens von Karl Kuzmány an Ludwig Benedek. Neusohl, 13.
                           September 1860.
                        
                        Abschrift des
                           übersetzten Ernennungsschreibens für den Senior von Hont, Karl
                           Martinek, von Karl Kuzmány. Neusohl, 15. August 1860.
                        
Euer Excellenz!
Nachdem ich mein erstes Pastoralschreiben theils zugleich mit der Ankündigung
                           meines Amtsantrittes, theils um einige Tage nach dieser letzteren auch an die
                           Senioren in Honth und Neograd versendet, von dem ersteren aber
                           unmittelbar, von dem letzteren – der mittlerweile abdankte – durch den
                           Senioralinspector zurück mit der Erklärung erhielt, dass sie als zu der
                           Montansuperintendenz gehörend von mir keine amtlichen Zuschriften empfangen
                           können; ich jedoch die theils noch vollständig bei der Coordination
                           verharrenden, theils von derselben nach schriftlicher Erklärung, die sie dem
                           betreffenden nicht coordinirten Seniorate abgegeben hatten: „nicht aus
                           Überzeugung, sondern nur um von der Gegenpartei Ruhe zu gewinnen, einstweilen
                           von der Coordination abstehen“, nur um Zeit und Ruhe zu gewinnen auf einige Zeit
                           hin von der Coordination nach dem allerhöchsten Patente und der
                           Ministerialverordnung abließen nicht ganz und gar preisgeben, ja auch den nur
                           durch Terrorismus abgefallenen Gemeinden noch ein Mittel an die Hand geben
                           wollte, sich frei auszusprechen und zurückzukehren: so habe ich nach dem, dem
                           Superintendentialamte inhärirenden Rechte in Honth den Pfarrer Martinek, in Neograd aber den Pfarrer Daniel
                                 Maróthy zu Senioren dieser Sohler Gemeinden ernannt und sie beinahe mit gleichlautenden
                           Instructionen versehen. Die uns, wie es scheint, seit jeher nicht besonders
                           wohlwollende Honthér Comitatsbehörde
                           zu Ipoly-Ságh hat gewisse Bedenken dagegen bei Seiner
                           Excellenz dem Herrn FZM Ritter von
                                 Benedek in Ofen erhoben, worauf ich von
                           demselben die unter I. beiliegende Zuschrift erhielt. 1Ich konnte nicht
                           umhin, da mir der Gegenstand sehr dringend erscheint, augenblicklich die unter
                           II. beifolgende Vorstellung an Seine Excellenz
                                 den Herrn FZM zu richten 2, welcher
                           ich zu meiner größeren Legitimation auch noch die hier unter III. beigebogene
                           Ernennung sammt der summarischen Instruction des Pfarrers Martinek zum surrogirten Senior in einer
                           Übersetzung beilegte.3
                           
Ich halte es für meine Pflicht diese selben
                           Schriftstücke in einer Abschrift auch Euerer Excellenz mit der unterthänigsten
                           Bitte mitzutheilen: geruhen Euere Excellenz von denselben Einsicht zu nehmen und
                           den Gebrauch zu machen, welchen es Euerer Excellenz gut dünken wird.
Die
                           Angelegenheit der Entscheidung über das Verhältnis der coordinirten Gemeinden,
                           Seniorate und Superintendenzen zu den nichtcoordinirten sollte nach einer
                           früheren Euerer Excellenz schon mitgetheilten Zuschrift Seiner Excellenz des Herrn FZM bei den
                           Ofner Centralbehörden entschieden werden;
                           aus dieser hier unter I. beiliegenden Zuschrift hochderselben aber erhellt es,
                           dass diese Frage allerhöchsten Ortes entschieden werden solle. Ich brauche wohl
                           kaum Euere Excellenz zu bitten, bitte aber dennoch inbrünstigst nach aller
                           Thunlichkeit dahin zu wirken, dass sie zu unseren Gunsten erledigt werde: dass
                           das kaiserliche Wort zur Geltung gebracht und die Pressburger Superintendenz, so wie sie in dem allerhöchsten
                           Patente vom 1. Sept. vorigen Jahres abgegränzt erscheint und wie deren
                           Nichtbeirrung in dem allerhöchsten Handbillete vom 15. Mai dieses Jahres
                           anbefohlen worden, aufrecht erhalten werde. Geschieht das, so gewinnt Ungarn
                           nicht nur in den protestantisch kirchlichen, sondern auch in den politischen
                           Zuständen binnen einem oder zweier Monate eine ganz andere Gestalt.
Euerer Excellenz
unterthänigster Diener
Karl Kuzmány
Superintendent des Pressb. Evang.
                           Superint. Bezirkes
Neusohl, den 13. Sept. 1860
Mit der Zuschrift vom 23. August dieses Jahres Z. 724 haben Euere Hochwürden
                              an die Comitatsbehörde für Honth
                              in Ipolyságh die Ernennung des Pfarrers Karl Martinek in
                              Csánk zum surrogirten Senior für das Honther Seniorat mitgetheilt und die
                              politische Assistenz für denselben in Anspruch genommen.
Nachdem das
                              allerhöchste Patent vom 1. Sept. 1859 die Bestellung der Senioren von der
                              freien Wahl der betreffenden Gemeinden abhängig macht, sonach vorauszusetzen
                              ist, dass von den sämtlich nichtcoordinirten Gemeinden im Honther Comitate Pfarrer Martinek als Senior nicht anerkannt
                              werden wird, hat die genannte Comitatsbehörde zur Vermeidung unangenehmer
                              Conflicte und Gehässigkeiten das Ansuchen gestellt, Euere Hochwürden bei
                              Bestellung des fraglichen Seniors vor allem zur Einhaltung des im Patente
                              vorgezeichneten Weges anzuweisen.
Ich finde auch, dass bis zur
                              bevorstehenden allerhöchsten Bestimmung über das Verhältnis der coordinirten
                              und nichtcoordinirten Gemeinden, Seniorate und Superintendenzen zu einander,
                              die schon bestehenden Zerwürfnisse und Schwierigkeiten durch solche Vorgänge
                              nur noch gesteigert werden müssen, und finde daher Euere Hochwürden im
                              Interesse der Sache dringend zu ersuchen von der Ernennung „surrogirter
                              Senioren“ für nichtcoordinirte Seniorate bis zur Begleichung der
                              evangelischen Kirchenangelegenheit abzustehen.
Ofen, am 6. Sept. 1860
Benedek
Euer Excellenz!
Hinsichtlich der mir gestern den 12. Sept. zugekommenen Zuschrift Euer
                              Excellenz vom 6. Sept. Z. 3215 finde ich mich nothgedrungen in aller
                              Ehrfurcht Folgendes einer gnädigen Erwägung zu unterbreiten:
1. Was die
                              Meinung der löblichen k.k. Comitatsbehörde von Honth anbelangt, dass die A.C. Gemeinden in Honth „sämmtlich“ nichtcoordinirt seien,
                              so muß ich bemerken, dass eben die Gemeinde zu Csánk,
                              wo Karl Martinek Pfarrer ist, nur
                              in seiner Abwesenheit, während er bei Seiner
                                    Majestät dem Kaiser als Deputirter des Brieser Superintendentialconventes gewesen war, durch
                              unberufene, ganz und gar illegaler Weise sich die Autorität von
                              Senioralbehörden anmaßende Eindringlinge beunruhigt, durch Vorspiegelungen
                              und Terrorismus zum Schwanken in der angenommenen Coordination, ja sogar
                              einige der Pfarrmitglieder zu gewissen Unterschriften, deren Vorlagen man
                              schon formulirt und fertig hingebracht hatte, als zu Erklärungen des
                              Localconventes verleitet worden sind. War dieses Vorgehen an sich schon
                              kirchlich und politisch strafwürdig, so wird doch die Geltung einer solchen
                              Desorganisationserklärung niemand als zu Recht bestehend ansehen und ihr
                              eine rechtliche Bedeutung zuerkennen vermögen. Eben so aber, wie die
                              Csanker sind viele, vielleicht die
                              meisten Gemeinden A.C. in Honth
                              nicht frei, nicht freiwillig, nicht in rechtlicher Weise zusammenberufenen
                              Localconvente durch Beschlußfassung, sondern – man kann es doch nicht anders
                              nennen – durch kirchlich-revolutionäre Vorgänge als von dem allerhöchsten
                              Patente für abgefallen erklärt worden; es ist mir schlechterdings unmöglich
                              zu glauben, dass irgend welche kirchliche oder kaiserliche Behörde auf die
                              bloße Erklärung hin der so usurpatorischer Weise vorgehenden Männer diese
                              Gemeinden als rechtlichgiltig für desorganisirt und von dem allerhöchsten
                              Patente für rechtsgiltig zurückgetreten ansehen könne; vielmehr muss ich der
                              Zuversicht leben, dass die Comitatsbehörden einer freien, unbeeinflußten
                              Meinungsäußerung den in rechtlicher Ordnung zusammentretenden Local- und
                              Senioralconventen nicht nur keine Hindernisse in den Weg legen, sondern sie
                              in diesem allerhöchst sanctionirten Rechtsgebrauch nach ihrer Pflicht
                              schützen werden.
2. Meine Bestellung des Pfarrers Martinek ist nicht für die
                              nichtcoordinirt gebliebenen und nicht für die durch keinen Terrorismus
                              beirrten, sondern frei und ungezwungen von dem allerhöchsten Patente
                              zurückgetretenen, vielmehr für die evangelischen A.C. Gemeinden von
                              Honth zum surrogirten Senior
                              geschehen, welche entweder trotz aller Agitationen der Gegenpartei
                              coordinirt geblieben oder auf eine Art „beirrt“ worden sind (Beilage: die
                              Surrogation des Herrn Martinek),
                              die jedes von den sei es nun kirchlichen oder politischen
                              Revolutionsgelüsten nicht mit ergriffenes, christlich evangelisches
                              Menschenherz empören muss. Hat die löbliche k.k. Comitatsbehörde von
                              Honth jenem widerrechtlichen
                              Treiben theilnahmslos zugesehen und den von ihr verlangten Beistand den so
                              bedrängten Gemeinden geradezu verweigert, so hat sie sich auf eine Weise
                              benommen, die unter keinen Umständen kaum zu entschuldigen ist: mir jetzt
                              zuzumuthen, dass ich die Vorgänge gut heiße, als zu Recht geschehen
                              anerkenne und die so gegen den kaiserlichen „Befehl“ in dem Handschreiben
                              vom 15. Mai letzten Jahres „beirrten“ Gemeinden der usurpatorischen Gewalt
                              illegaler Kirchenobern preisgebe, das, Euer Excellenz, glaube ich übersteigt
                              alle Berechtigung einer Comitatsbehörde. Pfarrer Martinek aber hat mit
                              eigenen Ohren zugleich mit der gesammten Deputation des Brieser evangelischen A.C.
                              Superintendentialconventes aus dem Munde Seiner
                                    Majestät des Kaisers die aufmunterndsten Worte bei dem
                              allerhöchsten Patente zu bleiben und treu auszuharren vernommen und ebenso
                              die Zusage des allerhöchsten Schutzes. Ich und Martinek müssen es daher zuversichtlich annehmen, dass das
                              kaiserliche Wort und Gesetz auch durch die Honther Comitatsbehörde in Geltung erhalten werde.
3.
                              Dass die Bestellung zum surrogirten Senior durch mich dem allerhöchsten
                              Patente widerstreite, indem durch dasselbe die Bestellung der Senioren der
                              freien Wahl der Gemeinden anheimgestellt ist, kann ich durchaus nicht gelten
                              lassen. Ich habe Martinek nicht zum
                              Senior bestellt, sondern surrogirt, also für eine Person bezeichnet, welche
                              bis zur gesetzmäßigen Wahl eines Seniors die Geschäfte desselben führt,
                              meine Zuschriften den Pfarrämtern mittheilt und sobald die Umstände es
                              ermöglichen, eben die gesetzmäßige Wahl des Seniors einleitet. Hat die
                              Gegenpartei allen legalen Organismus des Honther Seniorates A.C. auf eine unverantwortliche Weise
                              zerstört, wollen die usurpatorischer Weise aufgestellten Senioralvorstände
                              in Honth meine Zuschriften nicht
                              annehmen: so muss ich nach meiner Amtspflicht wohl zusehen, wie ich nach dem
                              seit der Existenz der evangelischen Kirche in der Welt und in unserem
                              Vaterlande geltendem Kirchenrechte mir provisorische Organe für die
                              Seniorate schaffe, an die sich die coordinirten und die nur gezwungener
                              Weise wegen Terrorismus in ihrer Schutzlosigkeit auf die Coordination
                              einstweilen verzichtet haben oder ganz und gar fälschlich als von dem
                              allerhöchsten Patente für abgefallen erklärt wurden halten und in
                              gesetzmäßiger Weise sich selbst constituiren könnten. Dieses Recht, Euer
                              Excellenz, ist dem Superintendentialamte ein immanentes und kann demselben
                              durch Niemand entzogen werden. Ist das, was in Honth nach dem 15. Mai letzten Jahres durch die Gegenpartei
                              geschehen, sind die Invasionen aller Gemeinden, die Absetzung des Seniors,
                              die Fanatisirung des Volkes durch die schändlichsten Insinuationen gegen die
                              Geistlichkeit und gegen die Regierung rechtlich giltig und muss dieser
                              Zustand von mir schlechthin anerkannt, müssen die trotz des allerhöchsten
                              „Befehles“, trotz jedes kirchlichen und politischen Gesetzes terrorisirten
                              Gemeinden der Willkühr preisgegeben bleiben, darf ich den Gemeinden, welche
                              gegenüber den übermächtigen Anfechtungen von der Honther Comitatsbehörde schutzlos
                              gelassen worden waren, keine Möglichkeit bieten durch rechtlich bestellte
                              Organe sich frei auszusprechen: so hat der politische Umsturz in der
                              evangelischen Kirche jenes Senioralsprengels schon triumphirt, das Wort
                              Seiner Majestät vom 15. Mai:
                              „Ich befehle“ ist in den Wind geschlagen und die Freiheit zum Gesetz ist
                              durch die Willkühr gegen das Gesetz völlig geknechtet. Darf ich der Willkühr
                              gegenüber auf rechtlichem Wege der freien Willenserklärung der Gemeinden
                              über ihren Rechtsgebrauch nach dem allerhöchsten Patente vom 1. Sept. kein
                              Mittel bieten, so wird sich der einen Willkühr eine andere entgegenstellen
                              und die Verwirrung wird immer größer. Schon bereiten sich gerade in
                              Honth solche Vorgänge vor, und
                              ich habe bereits schriftliche Beweise in Händen, dass man dort an der
                              Trennung sowohl von der Pressburger
                              als auch von der Pesther Superintendenz
                              arbeitet. Die weitere Folge könnte kaum eine andere werden, als die
                              Zertrümmerung jedes festen Gemeindeverbandes bis zum völligen
                              Independentismus.
Im Gegensatz zu der Eingabe der löblich k.k.
                              Honther Comitatsbehörde bitte
                              ich daher Euer Excellenz derselben die Weisung zu ertheilen, dass sie
                              Martinek in seiner Function
                              nicht beirre, sondern die Gemeinden und Pfarrer, welche sich wahrhaft frei
                              über ihr Verbleiben bei der Coordination oder über ihr wahrhaft freies
                              Zurückkehren zu derselben aussprechen, gegen alle Unbilden zu schützen
                              gehalten sei.
Für nichtcoordinirte und frei und rechtskräftig von der
                              Coordination abgefallene Gemeinden habe ich nirgends Seniore surrogirt und
                              werde es auch nicht thun.
Was die Hörigkeit der nichtcoordinirten
                              Gemeinden und Seniorate in dem Pressburger Superintendentialbezirke, wie er in dem
                              allerhöchsten Patente vom 1. Sept. vorigen Jahres abgegränzt ist, anbelangt:
                              so erlaube ich mir nur darauf aufmerksam zu machen, dass durch die hohe
                              Regierung wiederholt erklärt wurde, das allerhöchste Patent sei durch das
                              Handbillet vom 15. Mai dieses Jahres nicht aufgehoben: rechtlich existirt
                              daher weder eine Montan- noch eine Superintendenz diesseits der Donau A.C.
                              Dass zu rechtlich nicht existirenden Complexen etwas rechtlich zugeschlagen
                              werden könnte, kann ich unmöglich glauben, um so weniger, als der
                              Superintendentialconvent zu Bries am 27. und 28. Juni
                              letzten Jahres den vollkommen rechtlichen Bestand der Pressburger evangelischen A.C.
                              Superintendenz nach ihrer Abgränzung in dem allerhöchsten Patente
                              protocollarisch erklärt hat und dieses Protocoll mir vom hohen k.k. Ministerium für
                                    Cultus und Unterricht ohne Bemerkung zum weiteren Gebrauch bei
                              dem nächsten Superintendentialconvente zugekommen ist.
Schließlich noch
                              die Bemerkung veranlassend, da in strittigen Fällen über den Sinn eines
                              Gesetzes nur dem Gesetzgeber selbst der endliche Urtheilsspruch zukommen
                              könne, ich bis dahin, bis durch Seine
                                    Majestät die Abgränzung der Superintendenzen nicht anders
                              bestimmt werden wird, als wie sie in dem allerhöchsten Patente vom 1. Sept.
                              vorigen Jahres geschehen ist, mich jedenfalls an dieses zu halten für
                              verpflichtet halten müsse: erkläre ich zugleich mit demselben Freimuth eines
                              mehr an der Treue als am Vaterland, mehr an dem Evangelium als an der
                              Corporation einer Kirchengemeinde, mehr am Gesetz und Recht als an allen
                              Vortheilen der Popularität haltenden Mannes, dass ich der hohen Weisheit und
                              Gerechtigkeitsliebe Euerer Excellenz vollkommen vertrauend, nie anders als
                              mit der höchsten Hochachtung die Anordnungen Euerer Excellenz entgegen zu
                              nehmen und das hochherzig edle Bestreben Euerer Excellenz unser theures
                              Vaterland vor einem neuen schrecklichen Unglücke zu bewahren, nie aufhören
                              werde mit inbrünstigen Gebeten und aller Bereitwilligkeit, die mir das
                              Evangelium und die Treue gebietet, zu unterstützen.
Euerer Excellenz
unterthänigster Diener
Karl Kuzmány
Superintendenz des Pressburger
                              evang. A.C. Superint. Bezirkes
Neusohl, den 13. Sept. 1860
Abschrift in treuer Übersetzung
Hochehrwürdiger Herr!
Sowohl Ihre persönliche Erklärung als eines Deputirtenmitgliedes von
                              Sohl der Superintendenz von
                              Seiner Majestät dem Kaiser,
                              unserem allergnädigsten Herrn, als auch Ihr letzter Brief an mich, in
                              welchem Sie die Erklärung, Ihre Gemeinde sei von der Coordination abgefallen
                              als unwahr behaupten, ferner Ihr Eifer für das Haus Gottes und Ihre Fähigung
                              wie auch Ihre Geschicklichkeit zur Leitung der kirchlichen Angelegenheiten,
                              endlich aber die unumgängliche Nothwendigkeit meiner Fürsorge für unsere
                              heilige Angelegenheit haben mich dazu bewogen, Sie zum zeitweiligen Senior
                              aller jener Gemeinden in Honth zu
                              bestellen, welche so wie Ihre Gemeinde nur aus einer verkehrten Absicht,
                              aber nicht als nach der Wahrheit für abgefallen erklärt worden wären von der
                              gesetzmäßigen Coordination, deren Seelsorger und das fromme Volk vielmehr
                              dagegen einen entschiedenen Willen hätten an göttlichem und menschlichem
                              Gesetz fest zu halten, obwohl es durch die List und Lüge derer verwirrt, die
                              in der Kirche und durch die Kirche unkirchliche Dinge suchen, jetzt schon
                              kaum wissen mag, woran es sich halten soll.
Es sei daher Ihrer Sorge
                              anvertraut das, was zerstreut ist zu sammeln, was da schwankt zu festigen,
                              Unwissende zu belehren, die zum Guten Geneigten zu stärken, einen guten
                              Muth, Hoffnung und sichere Zuversicht der Seelsorger und des frommen Volkes
                              zu kräftigen. Gott ist nicht Gott der Unordnung, sondern der Gerechtigkeit.
                              Suchen Sie daher die aufgewiegelten Leidenschaften der Gehässigkeiten,
                              Verdächtigungen und der Mißhelligkeiten zu dämpfen und zu mäßigen und die
                              Seelsorger dazu zu verhalten, dass sie freundlich und aufrichtig mit dem
                              Volke umgehen, aber auch sie selbst folgsam dem Bewußtsein ihrer Pflichten
                              und nicht willfahrend menschlichen muthwilligen Beredungen oder Drohungen
                              dasjenige thun und sich also halten, wie ihnen das Gott selbst gebietet
                              durch sein Wort.
Ich vertraue Ihnen in Betreff der Art, wie Sie sich an
                              die Gemeinden und ihre Vorsteher wenden, auch in Betreff Ihres Umganges mit
                              den Seelsorgern, indem ich meine Zuversicht zu Ihrer Umsicht und Weisheit
                              ausspreche. Falls Sie etwas zu befürchten hätten, dass Sie jemand in Ihren
                              Bestrebungen beunruhigen sollte, so wollen Sie mir das, wenn es wirklich zu
                              befürchten wäre, anzeigen, damit ich bei Zeiten die politische Assistenz von
                              der Comitatsbehörde für Sie erbitten könnte, die Ihnen zur Seite
                              stünde.
Versenden Sie alles, was ich Ihnen jetzt zuschicke und künftig
                              zuschicken werde, allen treuen Seelsorgern, die in ihrem Herzen und Gewissen
                              der schon angenommenen Ordnung zugethan sind und darin die Gemeinden zur
                              Zeit beirrt sind. Gegen ihr Gewissen darf ihnen Niemand etwas Böses thun
                              oder sie zu etwas zwingen. Sie sollen in einer Verbindung mit Ihnen bleiben
                              und von den Zerstörern des Rechtes und der Gerechtigkeit, der Ordnung und
                              des Friedens in unserer Kirche keine Befehle annehmen.
Gott und seiner
                              Vorsehung Sie empfehlend verharre ich 
Euer Hochwürden
bereitwilliger Diener
Karl Kuzmány
Supit.
Neusohl, den 15. August 1860