Regest

Der Abt des Benediktinerstiftes Kremsmünster, Thomas Mitterndorfer, übersendet Leo Thun zwei Druckschriften und einen Zeitungsartikel aus der Wiener Kirchenzeitung, sowie einen Brief von Theodorich Hagn. Die beiden gedruckten Denkschriften enthalten Vorschläge für eine bessere Zusammenarbeit der Benediktinerstifte in Österreich sowie Überlegungen zu einer Reform der Aufnahme von Ordensmitgliedern. In beiden werden dabei auch die Aufgaben der Klosterschulen behandelt. Im beigelegten Zeitungsartikel äußert sich Pater Sigmund Fellöcker zur Reform der Gymnasien in Österreich und zum Einfluss der Kirche auf das Schulwesen. In dem beigelegten Brief nimmt Pater Theodorich Hagn schließlich Stellung zu dem Zeitungsartikel sowie einigen kritischen Aussagen in Bezug auf das Verhältnis von Kirche und Staat in Fragen der Schulbildung. Der Abt erklärt außerdem die Motive der Patres und betont die gute Gesinnung der beiden. Abschließend erinnert der Abt Thun noch an sein Gesuch bezüglich der Abnahme der Linzer Bibliothek.
In dem beigelegten Brief nimmt Theodorich Hagn Stellung zu seiner Aussage, der Staat sei mit seiner Bildungspolitik auf Irrewege geraten. Er bekräftigt diese und zeigt sich davon überzeugt, dass der Staat sich derzeit zu sehr der Aufgabe annehme, die eigentlich der Kirche zustünde. Die Kirche habe nämlich ursprünglich den Auftrag besessen, Kinder zu lehren und sie sei es gewesen, die die ersten Schulen gegründet und erhalten habe. In neuester Zeit, besonders aber mit der Reform der Gymnasien, wurden die Klosterschulen zu Staatsschulen und die Lehrer zu Beamten. Hagn kritisiert das Fachlehrersystem, wodurch der Lehrer der Möglichkeit beraubt werde, seine Schüler zu erziehen. Auch die Berufung von Protestanten und anderen unchristlichen Philosophen, etwa Anhängern Herbarts, sieht Hagn sehr negativ. Hagn ist zwar vom guten Willen und der wahren christlichen Einstellung Thuns überzeugt, er befürchtet jedoch, dass nach dessen Abgang der Kirche die jetzt zugesicherten Garantien entzogen werden könnten. Hagn wünscht sich daher ein System, wie es in Frankreich oder Belgien zu finden sei. Damit könne die religiöse Neugestaltung Österreichs gesichert werden.

Anmerkungen zum Dokument

Beilagen:
Entwurf zu einer engeren Verbindung der Abteien des Ordens des heil. Benedikt in Oesterreich, Linz 1852.
Gedanken über Befreiung und weitere Reinerhaltung der Klöster von nicht geeigneten Ordensgliedern, Linz 1852.1
Sigmund Fellöcker, Die Regelung des Gymnasialwesens, in: Wiener Kirchenzeitung, 5. Februar 1852 und 7. Februar 1852.2
Theodorich Hagn an Thomas Mitterndorfer. Kremsmünster, 15. April 1852.

http://hdl.handle.net/21.11115/0000-000B-DB1F-D

Schlagworte

Edierter Text

Euere Excellenz!

Ich gebe mir hiemit die Ehre, meinem Versprechen gemäß Euer Excellenz ein Exemplar der beiden Druckschriften3 mit dem Wunsche zu übersenden, dasselbe nicht als der Gesinnungsausdruck aller Benediktiner Äbte, sondern nur als freie Wünsche einiger Stiftsvorstände betrachtet werden mögen, und daß ich die Drucklegung nicht im Auftrage meiner Amtskollegen, sondern aus eigenem Antriebe und auf Anrathen meines Hochwürdigsten Herrn Bischofes in der wohlmeinenden Absicht veranlaßt und die Versendung an alle Benediktinerklöster gemacht habe, um dadurch meine Ordensbrüder zu bestimmen, die Schlafmütze abzunehmen und die Anforderungen der Zeit zu beachten.
In Erfüllung des zweiten von Euer Excellenz ausgesprochenen Wunsches bin ich so frei, das von Pater Theodorich an mich erlassene Schreiben zur geneigtesten Einsicht anzuschließen4, in welchem er seine allerdings schroffe Behauptung zu vertheidigen suchet. Da er sich darin auf eine in der Kirchenzeitung erschienene Abhandlung „Die Regelung des Gymnasialwesens“5 beruft, so lege ich die beiden Blätter in der Absicht bei, um Euer Excellenz die Mühe des Nachschlagens zu ersparen und fühle mich verpflichtet offenherzig zu bekennen, daß auch der Verfasser dieses Aufsatzes ein Priester meines Stiftes ist. Pater Sigmund Fellöcker. Beide sind sehr kirchlich gesinnte und vielseitig gebildete junge Männer. Dieses möge Euerer Excellenz bürgen, daß ihren etwas feurigen, übrigens aber frommen Wünschen keineswegs anmaßende Tonangeberei, sondern nur Beförderung der guten Sache zu Grunde liegen. Sie erkennen dankbar mit mir, was Euere Excellenz unserer heiligen Kirche Gutes erwiesen haben. Unzählige Fesseln sind gebrochen. Gott segne und lohne Euere Excellenz dafür. Mit der Zeit wird die betretene Bahn noch mehr sich ebnen und durch Hebung mancher Hemmnisse das Wirken noch umfassender und gedeihlicher werden!
Noch erlaube ich mir Euer Excellenz ehrfurchtsvoll an mein Gesuch wegen Abnahme der Linzer Bibliothek zu erinnern und um hochgnädige Bedachtnahme unterthänigst umso mehr zu bitten, als ich das ansehnliche Haus dem Staate als Eigenthum überlasse und an der hiesigen Lehranstalt, Convikte und Sternwarte 16 Individuen beschäftigt sind, die vom Stifte allein besoldet und verpflegt werden!
Übrigens wollen Euere Excellenz gnädigst die aufrichtige Versicherung meiner innigsten Verehrung und Hochachtung genehmigen, mit der ich zu verharren die Ehre habe

Euer Excellenz

unterthänigster Diener
Thomas Abt

Kremsmünster, am 15. April 1852

Eure Hochwürden und Gnaden!
Herr Prälat,

haben mich aus gewissen Ursachen aufgefordert, die in dem von mir verfaßten „Entwurfe zu einer engeren Verbindung der Abteien des Ordens des heiligen Benedikt“ zu p. 6 über die Studienanstalten in Klöstern ausgesprochenen Ansichten näher zu begründen. Ich glaube nun dieses um soviel mehr in gedrängter Kürze thun zu können, als dieselben Grundsätze von vielen Seiten her, in allgemeiner Beziehung nämlich, immer häufiger laut werden und hier nur die Anwendung auf einen speziellen Fall vorliegt, weil ferner die in dem beiliegenden Aufsatze der Wiener Kirchenzeitung „Regelung des Gymnasialwesens“ ausgesprochene Anschauung um soviel mehr auch die meinige ist, als ich dem mir befreundeten Verfasser bei der Ausarbeitung desselben zur Seite stand, weshalb ich auch zur Vermeidung von Wiederholungen darauf verweise und weil ich endlich ohnehin auf die von Euer Gnaden über dieselben Stellen bei Durchlesung des Manuscriptes schon geäußerten Bedenken unumwunden meine Entgegnung eröffnet habe.
Wenn nun besonders die Stelle, „der Staat sei mit seinen Unterrichtsplänen auf Irrwege gerathen, die er so bald nicht verlaßen werde“, noch so hart oder schroff erscheint, so kann ich doch den hiemit ausgesprochenen Vorwurf nicht zurücknehmen, weil er nicht bloß in meiner, sondern in der Überzeugung vieler Tausender der trefflichsten Männer wurzelt und weil er ein Ausspruch der Geschichte ist. Den Auftrag zu lehren hat nämlich die Kirche erhalten; sie hat ihn auch treulich erfüllt und hat zum Theile mit dem ehedem noch ganz christlichen Staate, zum Theile ohne denselben eine Anzahl Schulen, hohe und niedere, gegründet und zu ihrem und des Staates Heile fort und fort erhalten. Nun ist es aber eine anerkannte und unbestrittene Thatsache, daß die Lehrer der Staatswissenschaft seit mehr als hundert Jahren schon der früheren Anschauung schnurstracks entgegen traten und daß eine ihrer Lehren auch diese sei, der Staat allein müsse sich seine Bürger bilden und erziehen, infolgedessen die Kirche vom Lehramte und einer Oberaufsicht darüber ganz verdrängt wurde oder man hat ihre Schulen und ihre lehrenden Diener zu Staatsorganen umgemodelt. Die Früchte sind bereits reif geworden, und doch gelten diese Grundsätze mit wenigen Ausnahmen fast noch in ganz Europa!!!
Gerade ein volles Seculum ist verfloßen, daß auch in unserem Stifte, wo gerade damahls (1752) die Ritteracademie am schönsten blüthe, das erste Regierungsdecret eintraf mit Anordnungen in Betreff der theologischen Abtheilung; diesem Decrete folgten bald andere auch das Gymnasium berührende, und so sind seit beiläufig 1770 die Lehranstalten des Stiftes zur Staatsschule geworden, sich in gar nichts von anderen unterscheidend, als daß das Stift die Kosten trägt und daß Direktor und Lehrer so wie zufällig Ordensmänner sind. Dem wurde 1848 endlich die Krone, die völlige Loostrennung [sic!] von der Kirche, aufgesetzt, dadurch daß der Lehrkörper eine vom Klostervorstande unabhängige Staatsbeamtenschaft wurde.
Die Summe der daraus früher oder später in vielfacher Rücksicht nothwendig emporwachsenden Übelstände brauche ich wohl nicht weiter zu erörtern, da sie zu sehr in die Augen springen, als daß sie übersehen oder zu gering angeschlagen werden könnten. Euer Gnaden haben sie auch Seiner Excellenz dem Herrn Unterrichtsminister zum Theile schon dargelegt: die möglichen traurigen Folgen solcher Verhältnisse und bezüglich einer Bitte um Abhilfe ein geneigtes Ohr gefunden; ich fürchte jedoch sehr, das Heilmittel dürfte nur palliativ oder ganz werthlos seyn. Ich gestehe es nämlich offen, daß ich es für eine halbe und völlig verfehlte Maßregel halte, die der guten Sache aufs Neue eine tiefe Wunde schlägt, wenn Euer Gnaden oder jeder der Stiftsvorstände an der von seinen Capitularen besetzten Lehranstalt, etwa durch irgendein schmeichelhaftes Decret, die Direktion wieder überkommen und so nur der Zustand vor 1848, aber nicht der vor 1770 hergestellt wird. In Frankreich wurden seit dem Gesetze vom 18. März 1850 bereits mehr als 150 freie Collegien durch den opferfreudigen Sinn der Katholiken gegründet. Österreich dürfte aber nicht einmal Opfer bringen, es dürfte nur seine Klosterschulen freisprechen und entfesseln unter Zuerkennung der Rechte öffentlicher Anstalten. Wenn die Regierungen von Frankreich und Belgien von jenen freien Collegien nichts fürchten, ja vielmehr mit Freude als eine ihrer Früchte das Wiederaufleben des religiösen Sinns sehen, sollte Österreich, das altcatholische, sich dagegen sträuben freie kirchliche Unterrichtsanstalten zu besitzen und etwa ihm allein Gefahr drohen, wenn es deren Zeugnissen die Rechte öffentlicher Geltung zuerkennt? Nur allein die Kirche darf in solchen Schulen organisiren und leiten, – sonst haben sie keinen Werth –, jede Laienschule leistet dasselbe. Es mag freilich noch gegenwärtig zum Theile an Männern fehlen, welche diese Idee auffaßen wollen; doch es werde nur einmal das mit der Freiheit der Kirche innig zusammenhängende Prinzip der Freiheit der Klosterschulen ausgesprochen, man hemme aber andrerseits die organische Entwickelung des Ordenslebens ebenso wenig, als man durch rasches Eingreifen dasselbe etwa augenblicklich ins Daseyn rufen möchte, so darf man sich der sicheren Hoffnung hingeben, daß, früher als man erwartet, die Kirche auch hier ihre ewig junge Triebkraft äußern werde.
Der Irrweg, den ich hauptsächlich im „Entwurfe“ bezeichnen wollte, ist somit das Festhalten aller, also auch der Klosterschulen unter der normirenden und leitenden Hand des Staates vermöge des Grundsatzes, er allein müsse für Bildung sorgen. Noch weitere Erörterungen beizufügen finde ich mich schon darum nicht berufen, weil ich kein Schulmann bin, der den Organisationsentwurf zu zergliedern sich unterstehen dürfte. Nur möchte ich aufmerksam machen, wie tiefgebildete Männer über sein Vorbild, den preußischen Studienplan, aus Anschauung über seine Früchte urtheilen – ich erinnere hier nur an die Rede des Abgeordneten Reichensperger in der preußischen Kammer (Vide: Zugabe zur deutschen Volkshalle 1852, Nr. 93) – daß man Professoren von gereifter Erfahrung offen erklären hört, es gränze ans Unglaubliche, wie weit die Schüler in den classischen Sprachen zurückkämen, es werde ihnen das Studium der Theologie sehr schwer fallen, ja sie würden Mühe haben einmahl ihr Meßformular zu verstehen – was gewinnt somit auch hier die Kirche? – daß durch das System der Fachprofessoren das erziehende Element fast ganz verdrängt worden sei usw. Mir kommt auch nicht das Recht zu, die vielfältig laut gewordenen Klagen über Berufung protestantischer Professoren oder unchristlicher Philosophen, z. B. Herbartianer, auf Lehrkanzeln des catholischen Österreichs zu wiederholen um soviel weniger, als von der anerkannt kirchlichen Gesinnung Seiner Excellenz des Herrn Unterrichtsministers vorauszusetzen ist, daß nur der Drang der Umstände daran die Schuld trage und da der Kirche dafür durch so viele anderweitige treffliche Maßregeln zum Theile wieder Ersatz geworden ist; aber gedrungen fühle ich mich es hervorzuheben, daß Seine Excellenz eben nur eine Persönlichkeit sei, die früher oder später eine andere ersetzen wird, gewiß nicht mehr mit denselben ausgezeichneten, der Kirche so viele Garantien biethenden Eigenschaften. Was wird aber dann aus den Klosterschulen werden, wie werden die Ordensvorstände sich rathen und helfen können, wenn einmal die Decrete ein ganz anderer Geist durchweht als gegenwärtig?! Unzweifelhaft würde sich Seine Excellenz der Herr Unterrichtsminister das größte Verdienst für Mit- und Nachwelt dadurch erwerben, wenn durch seine Mitwirkung die Kirche freie Schulen bekäme, weil durch gar nichts anderes nachhaltiger für die religiöse Neugestaltung Österreichs gesorgt würde. Andrerseits haben aber auch alle kirchlichen Vorstände, die Hochwürdigsten Herrn Bischöfe und Äbte, eine in ihren Folgen gar nicht zu ermessende Verantwortung, wenn sie ihre Pflicht verabsäumen und ohne alle Gegenvorstellungen den seit der anrüchigen Aufklärungsperiode bestehenden Zustand der Klosterschulen ruhig bei Seite liegen ließen.
Diese seine innige Überzeugung glaubte mit priesterlichen Freimuthe niederschreiben zu müssen

Euer Hochwürden und Gnaden

treugehorsamer Sohn
P. Theodorich Hagn
Novizenmeister und Archivar

Kremsmünster, am 15. April 1852