Franz Thun an Leo Thun
o. O., 28. Februar 1853
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Regest

Franz Thun berichtet Leo Thun, dass es – anders als angenommen – in der Akademie der bildenden Künste in Venedig kein Depot mit Bildern aus aufgehobenen Kirchen gäbe, welche an Kirchen in der Bukowina verteilt werden könnten. Franz Thun schreibt jedoch, dass sich eine große Zahl von Bildern im Palazzo Ducale befinde. Diese seien jedoch in einem äußerst schlechten Zustand und daher müsse man mit Kosten in der Höhe von 4.000 fl für deren Restaurierung rechnen. Franz Thun betont jedoch, dass es schade wäre, diejenigen Bilder, welche für eine Restaurierung in Frage kämen, an Kirchen in die weit entfernte Bukowina abzutreten. Stattdessen empfiehlt Thun, dass die wertvollen Bilder an Galerien in Venedig oder in anderen Städten abgegeben werden sollten. Bei Bildern, deren Restauration nicht lohne, sollten die Restaurationskosten eingespart und stattdessen neue Bilder angeschafft werden. Franz Thun betont jedoch, dass alle besagten Bilder im Eigentum des Amortisationsfonds seien und daher nicht nur die österreichisch-italienischen Provinzen sondern auch die restlichen italienischen Staaten Anspruch auf die Bilder besäßen.

Anmerkungen zum Dokument

Schlagworte

Edierter Text

Aus der vorliegenden Eingabe geht hervor, daß an der k.k. Academie der bildenden Künste in Venedig kein Depositum alter, aus aufgehobenen Kirchen herrührender und zur Verteilung an arme Kirchen bestimmter Bilder vorhanden ist, daß sich dagegen solche Bilder, eine gute Zahl – der Amortisationscasse gehörig – im Palazzo Ducale befinden, jedoch in einem solchen Zustande, daß die Übertragung in eine andere Localität sehr nöthig ist, um sie dem gänzlichen Untergange zu entziehen.1
65 derselben sollen geeignet sein, die Kirchen der Bukowina zu schmücken, jedoch auch sie würden bei dem Transporte durch Abbröckeln der Farbe zu Grunde gehen, wenn sie nicht früher restaurirt würden.
Die Restaurirung derselben würde L. aust. 12.145,82 – also über 4.000 fl CM kosten, die Anschaffung der festen Rahmen (Blendwanne?), welche, um den Transport zu erleichtern, besser in der Bukowina gemacht werden dürfte, nicht mit inbegriffen.
Vor allem aber dürfte es, wenn man auf die Erwerbung dieser Bilder für die Kirche in der Bukowina reflectiren sollte, nothwendig sein, sich mit der k. Amortisationskasse, die als Eigenthümerin derselben erscheint, ins Einvernehmen zu setzen.
Soviel die Statthalterei auf Grundlage der Äußerungen des pr. Pr. der Academie March. Selvatico und des Custos der Gallerie [sic!] Tagliapietra.
Nach meiner Meinung sind die in fragestehenden Bilder entweder gut und lohnen der Restaurirung – dann scheint es mir schade, wenn dieselben wieder in guten Zustand versetzt sind, sie in der Bukowina zu vergraben – und wäre es wohl besser sie an Gallerien, sei es in Venedig selbst oder an andere in dieser Beziehung armen Provinzialstädte abzugeben oder sind sie schlecht – dann schiene es mir um die nicht so ganz unbedeutenden Restaurationskosten schade und besser, den hiezu nötigen Betrag auf Anschaffung neuer Bilder zu verwenden, wobei jüngeren Beamten eine Beschäftigung verschafft und immer eine hübsche Anzahl an Kirchenbildern gewonnen werden könnte.

F. Thun

28.2.1853

Nach der Äußerung des Herrn Ministerialrathes Meschutar unterliegt es gar keinem Zweifel, daß die in den aufgehobenen Kirchen in Venedig herrührenden Bilder dem Amortisationsfond gehören, an welchen aber nebst den österreichisch-italienischen Provinzen auch außerösterreichische italienische Staaten Ansprüche haben sollen. Acten über den Amortisationsfond wären hier keine aufzutreiben, daher[?] soll sich mit allem diesen Fond betreffenden an das Finanzministerium zu wenden sein.

F. Thun

3.3.1853