Alexander Csajághy an Leo Thun
Temeswar, 27. Februar 1853
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Regest

Der Bischof von Csanad, Alexander Csajághy, klärt Leo Thun über die Gründe auf, die ihn dazu bestimmt haben, auf der Ernennung von Emerich Makra zum Kanonikus zu beharren. Der Bischof betont, wie schwierig es sei, geeignete Kandidaten für die zahlreichen vakanten Stellen in der Diözese Csanad zu finden. Emerich Makra besitze indes, so schreibt der Bischof, alle erforderlichen Eigenschaften für die Stelle eines Kanonikus. Der Bischof klärt auch die gegen Makra vorgebrachten Vorwürfe auf und legt dazu einige Dokumente vor, welche die Unschuld Makras beweisen sollen. Abschließend schildert der Bischof den schlechten Zustand der Diözese Csanad. Gründe dafür sind die Größe der Diözese sowie die große Zahl an verschiedenen Nationalitäten, die in dem Gebiet leben. Der schlechte Zustand der Diözese mache es aus der Sicht des Bischofs daher umso notwendiger, rasch einen Kanonikus als seinen Stellvertreter zu bestellen.

Anmerkungen zum Dokument

Diesem Schreiben ist ein weiterer Brief von Alexander Csajághy an Leo Thun mit demselben Datum beigelegt, in dem der Bischof Thun privatim über sein Festhalten an der Nominierung von Emerich Makra informiert:
Alexander Csajághy an Leo Thun. Temeswar, 27. Februar 1853.

http://hdl.handle.net/21.11115/0000-000B-DC8F-D

Schlagworte

Edierter Text

Euer Excellenz,
Hochgeborener Herr Graf!

Indem ich mir gehorsamst erlaube, die im allerhöchsten Auftrage mittels hochverehrter Zuschrift vom 11. letzten Monats bezüglich der gegen Emerich Makra neuerdings eingelangten unvortheilhaften Anzeigen abgeforderte Aufklärung Seiner k.k. apostolischen Majestät zu Füßen zu legen, fühle ich mich vor allem gedrungen mein lebhaftes Bedauern darüber auszusprechen, daß es mir bei dem besten Wissen und Gewissen nicht gelungen war, für die an dem Csanader Kapitel erledigten Stellen solche Individuen in Vorschlag zu bringen, welche jedem Bedenken überhoben gewesen wären. Doch glaube ich dem Troste Raum geben zu dürfen, welchen mir das Bewußtsein gewährt, in dieser Angelegenheit mit der thunlichsten Umsicht und Gewissenhaftigkeit vorgegangen zu sein. Freilich bin ich ein neuer Ankömmling in der Diözese und war es noch mehr vor acht Monaten!
Was namentlich den Abzug Makras mit der Csanader Nationalgarde im Juli 1848 gegen die Serben betrifft, so dürfte dieser im Hinblik auf die infolge Ministerialerlasses von Csanader Ordinariate datiert 29. März 1848 Z. 706 erfloßene warme Anempfehlung des Nationalgardewesens, noch mehr aber in Berüksichtigung dessen, daß Makra zu dieser Expedition samt den reformirten und griechisch nicht unirten Geistlichen mittels (unter) in origine anliegenden Weisung1 namentlich bestimmt und entsendet wurde und nicht ermangelte hierüber dem Ordinariat mittels Anzeige vom 23. Juli 1848 Z. 163, welche (eben in origine unter) beigebogen ist2, in die Kenntnis zu setzen, – in einem minder unvortheilhaften Lichte erscheinen. Hat doch das Ordinariat selbst sich dazu verstanden, für solche Geistlichen, die bei der Nationalgarde den zeitweiligen Feldkaplandienst übernommen haben, Stellvertreter anzuordnen.
Anlangend die Bevorwortung der Aufhebung des Cölibates in der Versammlung des Klerus zu Temeswar im Herbste 1848 durch Makra, habe ich – nachdem dieses auch mir zu Ohren gekommen war – nicht ermangelt von den Akten besagter Conferenzen Einsicht zu nehmen – wie ich schon die Ehre hatte dieses Euer Excellenz anzuzeigen –, nachdem ich aber weder in denselben eine Spur von der fraglichen Rede gefunden, noch in dem vorherigen Sittenwandel Makras etwas in dieser Beziehung auch nur von der Ferne Anstößiges ermitteln konnte; ja mir auf geeignetem Wege die Versicherung verschafft habe, daß Makras Ansichten über den Cölibat mit jenen der Kirche vollkommen übereinstimmen, so glaubte ich diese vorübergehende Anwandlung, wenn ich sie auch nicht billigen konnte, doch auch nicht so ernstlich nehmen zu sollen, zumal es mir bekannt war, daß einer der leider! sehr wenigen, welche bei dieser Gelegenheit für den Cölibat mit dem Ordinariate zu halten schienen, seinen Lebenswandel eben nicht zum Belege dieses Ansinnens eingerichtet hat, wodurch mir die Wahl eines „Latere Canonici“ ungemein erschwert wurde, den ich doch so sehr benöthige.
Euer Excellenz wünschen ferner zu erfahren: ob und welche Gründe mich dazu bestimmen auf die Ernennung Makras einen besonderen Werth zu legen. Ich darf, ja Euer Excellenz gegenüber ist es meine Pflicht offen zu sprechen. Ich will daher, mit Umgehung anderweitiger Rückhaltsgründe, welche mich zur inständigen Bitte um die Aufrechthaltung meiner Candidation drängen würden, von meiner und der mir anvertrauten Diözese traurigen Lage einen schwachen Umriß versuchen, um die dringende Nothwendigkeit, einen tüchtigen Canonicus ad latus zu nehmen, näher zu beleuchten.
Die Csanader Diözese wird leider! seit Jahren zu den verwahrlosten gezählt und ich finde mich nicht berechtigt dieser Annahme zu wiedersprechen, vielmehr muß ich selbst über arge Verkommenheit klagen, mit welcher ich zu kämpfen habe. Es mag dieses von der allzugroßen Ausdehnung (man rechnet den Flächenraum auf 700 Quadratmeilen) und in jeder Hinsicht sehr gemischten Bevölkerung großentheils herrühren, welche die Überwachung und Einheit der Verwaltung ungemein erschwert. Die Leitung dieser Diözese mit beinahe 500.000 Seelen und 200 Pfarren oder Administraturen mußte ich – nachdem der vormalige bischöfliche und jüngstens Kapitularvikar Weihbischof Ignaz Fabry zum Diözesanbischof nach Kaschau [Košice] befördert wurde, der ehemalige Kanzleidirektor Josef Mihalovics zum Festungsarrest verurtheilt, der Consistorialnotär Johan Hopf wegen politischer Anrüchigkeit von seiner Stelle enthoben, alle Professoren der Theologie und Philosophie ebenfalls entfernt werden mußten – ähnlich einer Tabula rasa antreten und fand kein Individuum in der Diözesankanzley, welches im lateinischen, viel weniger im deutschen Concepte eine Aushülfe biethen konnte, denn Fabry führte mit Riesenkraft und Thätigkeit allein die Feder. Als ich für die Stelle eines Consistorialnotärs – der frühere war zugleich Suplentprofessor im Seminär – den Konkurs ausschrieb, fand ich unter den Rekurrenten nur zweie, welche der lateinischen Sprache in erforderlicher Correktheit mächtig waren. Ich übertreibe es daher nicht, wenn ich behaupte, daß ich durch den Drang der laufenden Geschäfte fortgerissen, mir kaum so viel Zeit erübrigen kann, um auch Gott, was Gottes ist zu geben; und leider ist es kein Geheimnis, daß meine Gesundheit sehr schwankend ist. Aber ich will hier abbrechen, denn ich würde kaum so bald zu Ende kommen, wenn ich alle Schäden aufzählen wollte, welche auf eine heilende Hand warten. Aus dem Angeführten mag es erhellen, wie sehr ich mich um einen tüchtigen Kopf und Hand suchen mußte, um meiner Amtsbürde nicht zu unterliegen. Diese ersah ich mir in der Person Makras, weil ich die zu einer solchen Bestimmung erforderlichen Eigenschaften in keinem der Rekurrenten vereint gefunden habe und hatte den Entschluß gefaßt, dem Beispiele meines unmittelbaren Vorgängers folgend, Makra ad latus zu nehmen und ihn zum Generalvikar an meiner Seite vorzubereiten, wie dies mit Fabry der Fall war. Daher erlaubte ich mir auch diese Bestimmung Makras und den Umstand hervorzuheben, daß es sich bei meiner Kandidation nicht so sehr um ein Mitglied des Kapitels als vielmehr um den künftigen Vikar handle. Und dies waren die Gründe, welche mich bestimmten, auf die Ernennung Makras einen besonderen Werth zu legen.
Was endlich die Erwünschtheit der ehebaldigen Erledigung dieser Angelegenheit betrifft, so erlaube ich mir zu bemerken, daß ich die kanonische Visitation ohne einen Canonicus a Latere nicht antreten kann, unter den gegenwärtigen vier Canonici aber keinen zu diesem Dienste geeigneten finde; denn der alte Großprobst ist zu sehr gebrochen und soll als Vikar die Leitung der Diözese während meiner Abwesenheit führen; der Lector ist durch die Kapitularöconomie gehindert; der Cantor ist schwach und kränklich; der Custos ist Rektor im Seminär.
Sollten nun die allerunterthänigst angeführten Aufklärungen als ungenügend befunden werden, so will ich mich dem Winke der Vorsehung gläubig fügen, welchen ich in der allerhöchsten Entscheidung erblicken werde und erkühne mich nur die allerunterthänigste Bitte zu wagen, damit es mir gestattet werde, anstatt Makra ein anderes Individuum, welches ihn in der mir zugewährenden Aushilfe ersetzen dürfte, nahmhaft machen zu dürfen; da ich es, nach solchen Vorgängen nicht mehr wagen zu können glaube, einem der Mitkandidaten oder Rekurrenten das Wort zu sprechen, bevor ich durch weitere Nachforschungen nicht in die Lage gesetzt sein werde mit haltbarer Zuversicht vorgehen zu können.
Genehmigen Euer Excellenz den Ausdruck meiner unbegränzten innigsten Hochachtung, mit welcher ich die Ehre habe zu verharren

Euer Excellenz

ergebenster Diener

Alexander Csajághy
Bischof von Csanad

Temesvar, am 27. Februar 1853