Der Jurist Heinrich Siegel bedankt sich für das Angebot, eine außerordentliche Professur an der Universität Wien übernehmen zu können. Er nimmt dieses Angebot unter den Bedingungen an, die ihm genannt wurden. Er bittet jedoch um eine Entschädigung für seine Übersiedlungskosten.
Dieser Brief ist eine Beilage zu: Johann Friedrich Schulte an Leo Thun. Prag, 4. Juli
                           1857.
                        
Der Brief wurde bei der Ordnung des Nachlasses
                        fälschlicherweise als eigenständiger Brief gewertet.
Verehrter Herr Professor,
Ihr Brief vom 24. dieses[?], worin Sie im Auftrage Seiner Excellenz des Herrn Unterrichtsministers mir eine
                           außerordentliche Professur für deutsches Privatrecht und deutsche Reichs- und
                           Rechtsgeschichte an der Universität zu
                                 Wien antragen, hat mich in die freudigste Stimmung versetzt, und
                           ich erkläre, daß ich in Folge des so sehr ehrenden Vertrauens, welches Seine
                           Excellenz zu mir haben, und in Berücksichtigung des in Aussicht gestellten
                           Wirkungskreises bereit bin, das Amt in der angebotenen Weise und unter den
                           gestellten Bedingungen nebst einer Entschädigung für die Übersiedlung im Betrage
                           von 300 fl. anzunehmen.
Indem ich Sie, verehrter Herr Professor, bitte,
                           diese meine Erklärung Seiner Excellenz gefälligst mittheilen zu wollen, sage ich
                           Ihnen für Ihre freundlichen Bemühungen meinen wärmsten Dank und zeichne mit der
                           ausgezeichnetsten Hochachtung
Ihr ergebenster
Siegel
Gießen, 30. Juni 1857