Friedrich von Liechtenstein, Gouverneur von Siebenbürgen, bittet Leo Thun, seinen Vorschlag zur Ernennung eines neuen Referenten für Kultusangelegenheiten für Siebenbürgen zu unterstützen. Liechtenstein schlägt für den Posten Gustav Groisz vor: Dieser sei Katholik, kenne sowohl die ehemalige als auch die neue Gesetzgebung im Bereich des Kultus und besitzt wie kein anderer die nötigen Kenntnisse des Landes. Liechtenstein spricht sich außerdem dagegen aus, das Amt wegen der hohen Anzahl an Protestanten und Akatholiken im Land einem Priester zu übergeben. Er ist aber dennoch überzeugt, dass der vorgeschlagene Gustav Groisz in konfessionellen Fragen die katholische Kirche angemessen vertreten werde. Zuletzt bittet Liechtenstein den Minister um Hilfe bei der Lösung der Frage der Widmung des sächsischen Vermögensfonds.
Euer Excellenz!
Von dem Minister des Innern
aufgefordert den jetzigen Augenblick zu benützen, um die sich schon überlebten
Beamten durch neue Kräfte zu ersetzen, habe ich auch die Pensionierung des
Statthaltereyrathes Szabo (welcher
Cultusreferent war) mit ganzem Gehalt beantragt, da ihm nur mehr einige Monathe
zu vierzig Dienstjahren fehlen. Szabo hat sich
in der Revolutionsepoche treu erwiesen, ist der einzige des früheren Guberniums,
welcher unter der neuen Gestaltung Dienste genommen hat, besitzt auch
schätzenswerthe Kenntnisse der früheren Gesetzgebung, doch hängt um so sehr an
dem alten, ist so schwach im deutschen, daß sein Wirken eher als hemmend wie als
fördernd bezeichnet werden muß. Statt seiner habe ich den Kreisvorstand aus
Silay Somlic [Szilágysomlyó] Gustav Groisz zum Statthaltereyrath und
Cultusreferenten vorgeschlagen. Groisz
ist Katholik, sehr bewandert in der alten und neuen Gesetzgebung, sehr eifrig,
unpartheiisch und durch um [sic!] ehrenhaft, daher auch allgemein geachtet. Nach meiner
innigsten Überzeugung besitzt er wie kein anderer im Land die nöthigen
Eigenschaften zum Cultusreferenten da, um zu entsprechen, nur ein Eingeborener,
der mit der Muttermilch die hiesigen Landes- und Cultusverhältnisse erkannt,
dieses Referat übernehmen kann, bis nicht mit der Zeit alles geordnet seyn wird.
Einem Priester dieses Referat zu geben, wie es in anderen Kronländern wohl der
Fall ist, wäre hier unthunlich, wo die Akkatholiken in der überwiegenden Zahl
sind. Die anderen eingeborenen Beamten, die allenfalls die geistige Befähigung
hätten, sind jedoch größtentheils Protestanten, mithin auch nicht möglich. Doch
abgesehen von der geringen Zahl, aus welcher eine Wahl möglich ist, glaube ich
mit Bestimmtheit behaupten zu können, daß schwer ein tauglicherer als Groisz gefunden werden könnte. Groisz ist während 3 Monathen hier bey einer
Admission gewesen, wo ich Gelegenheit hatte, ihn näher zu beobachten. Der
Umstand, daß er eine Unitarierin, zu einer Zeit als Mischehen hier ganz
gewöhnlich waren, zur Frau genommen und die Kinder (dem damahligen Gesetz gemäß)
in der Religion nach dem Geschlecht ihrer Ältern erzogen wurden, dürfte
vielleicht Bedenken erregen. Bey dem ganz selbstständigen Charakter von
Groisz, der seiner Frau und
Töchtern keinen Einfluß gestattet, wäre, meiner Ansicht nach, dieser Umstand
nicht zu berücksichtigen; ich kann selbst gut sehn, daß bey confessionellen
Fragen er viel mehr auf die katholische Seite sich neigen wird als wie Szabo, der auf eine vergelbte Vorschrift des vorigen
Jahrhunderts sich stützend, aus bloßer Liebe zu dem illo tempore öfters
Opposition in derley Dingen machte. Dringend muß ich Euer Excellenz bitten
meinen Vorschlag wegen Groisz bey
Seiner Majestät zu
unterstützen.
Ich habe bereits im Monath Jänner an den Minister Herrn
Bach, auf seine Aufforderung,
einen Antrag gestellt: wie die schon seit Jahren pendente Frage der Widmung von
50.000 fl aus dem sächsischen Nationsvermögen für Schulzwecke gelöst werden
könnte. Wenn zwar ich mich in der Rechtsfrage den Ansichten meines Vorgängers
anzuschließen bemüßigt war, so stellte ich doch in Rücksicht dessen, daß der
Vermögensfond kein Hindernis biethet, den Antrag dahin, daß diese 50.000 fl
jährlich, der von Seiner Majestät
bestätigten Widmung gemäß, zu verabfolgen wären. Sollten über diesen Gegenstand
in der Zwischenzeit keine Verhandlungen über diesen Gegenstand [sic!] zwischen den
beyden Ministerien gepflogen worden seyn, so würde es mir sehr lieb seyn, wenn
Euer Excellenz, doch proprio moto, diesen Gegenstand wieder in Anregung
brächten, damit mit dieser Angelegenheit einmal ein Ende wäre, was jedenfalls
einen günstigen Eindruck hervorbrächte.
Mich dem Wohlwollen Euer Excellenz
empfehlend, verharre ich zu seyn
Euer Excellenz
ergebener
Liechtenstein