Der böhmische Grundherr Franz Harrach wendet sich mit der Bitte um Unterstützung in einer Patronatsfrage an Leo Thun. Die Gemeinde in Steger hatte um Errichtung eines Kirchengebäudes angesucht. Harrach erteilte zwar die Patronatseinwilligung, er sah sich damals aufgrund der unentschiedenen rechtlichen Situation aber außerstande, das neue Patronat zu übernehmen. Nun wurde mit hohem Erlaß des Ministeriums die Errichtung des Kirchengebäudes unter dem Patronat des Religionsfonds bewilligt. Dagegen möchte Harrach aber Berufung einlegen und erklärte sich nun zur Übernahme bereit, um zu verhindern, dass das seit Jahrhunderten seiner Familie zustehende Kirchenpatronat verloren ginge. Er hofft, dass Thun ihn in der Angelegenheit unterstützt.
Hochgeborner Graf,
Erlauben Euer Excellenz, daß ich eine beim hohen
Cultusministerium in Verhandlung befindliche
Patronatsangelegenheit Dero wohlwollenden Aufmerksamkeit empfehle.
Bei der
meinem Patronate unterstehenden Filialkirche zu Steger
nächst Königgrätz hatte die Gemeinde
um Errichtung einer Localie angesucht und ich habe in Anerkennung der
Wichtigkeit ihrer Beweggründe sowohl zur Dotirung des Localisten als auch zur
Erbauung und Erhaltung des Localistengebäudes aus dem Kirchenvermögen meine
Patronatseinwilligung ertheilt, ihr Gesuch aber um Übernahme dieses neuen
Patronates der Localie, als eben zur Zeit der politischen Wirren gestellt, fand
ich nicht zu gewähren, da ich, wo eben die ganzen Patronatsrechte in Frage
gestellt waren, kein neues Patronatsrecht übernehmen wollte und ich auch die
Unzukömmlichkeiten eines getrennten Patronates der Kirche und der Localie, wenn
auch von einer Person ausgeübt, für die Zukunft befürchtete.
Mit Erlaß des
hohen
Ministeriums vom 28. September vorigen Jahres Z. 15118 wurde die
Errichtung der Localie in Steger jedoch unter dem Patronate des Religionsfondes bewilligt und meinem
Patronatsamte aufgetragen, wegen Ausmittlung des Bauplatzes usw. die
Einleitungen zu treffen. Gegen diese hohe Entscheidung erlaubte ich mir durch
die k.k. Bezirksinspectorenschaft eine ergebene Vorstellung zu machen und zur
Verhütung der bei getrennten Patronaten unvermeidlichen Anständen auf die
Vereinigung mit dem Kirchenpatronate als integrirenden Theil desselben
anzutragen, indem ich als solches es zu übernehmen mich
vollkommen bereit erklärte. Ich fand mich um so mehr zu dieser Vorstellung
berufen, als ich in Erfahrung brachte, daß das hohe Consistorium wohl eben in
Betracht der Unzukömmlichkeiten eines getrennten Patronates eben auch die
Vereinigung beider Patronate als ein Ganzes jedoch für den Religionsfond
beantragen soll mit Abnahme des mir zustehenden Kirchenpatronates, gegen welche
Entziehung des seit Jahrhunderten zustehenden Rechtes meiner Familie auf dieser
unserer Fideicommißherrschaft ich mich freilich verwahren müßte.
Oberwähnten
ergebensten Antrag das Patronat der Localie als einen
integrirenden Theil des mir zustehenden alten Patronatsrechtes über die
Kirche zu erklären, erlaube ich mir Euer Excellenz wohlwollenden
Aufmerksamkeit zu empfehlen, indem ich die Gelegenheit ergreife, mich mit der
ausgezeichnetsten Hochachtung zu nennen
Hochgeborner Graf
Dero ergebensten Diener
F. Graf Harrach
Schloß Hradek, 7.9.1853