Franz Ernst Harrach an Leo Thun
Hrádek, 7. September 1853
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Regest

Der böhmische Grundherr Franz Harrach wendet sich mit der Bitte um Unterstützung in einer Patronatsfrage an Leo Thun. Die Gemeinde in Steger hatte um Errichtung eines Kirchengebäudes angesucht. Harrach erteilte zwar die Patronatseinwilligung, er sah sich damals aufgrund der unentschiedenen rechtlichen Situation aber außerstande, das neue Patronat zu übernehmen. Nun wurde mit hohem Erlaß des Ministeriums die Errichtung des Kirchengebäudes unter dem Patronat des Religionsfonds bewilligt. Dagegen möchte Harrach aber Berufung einlegen und erklärte sich nun zur Übernahme bereit, um zu verhindern, dass das seit Jahrhunderten seiner Familie zustehende Kirchenpatronat verloren ginge. Er hofft, dass Thun ihn in der Angelegenheit unterstützt.

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Schlagworte

Edierter Text

Hochgeborner Graf,

Erlauben Euer Excellenz, daß ich eine beim hohen Cultusministerium in Verhandlung befindliche Patronatsangelegenheit Dero wohlwollenden Aufmerksamkeit empfehle.
Bei der meinem Patronate unterstehenden Filialkirche zu Steger nächst Königgrätz hatte die Gemeinde um Errichtung einer Localie angesucht und ich habe in Anerkennung der Wichtigkeit ihrer Beweggründe sowohl zur Dotirung des Localisten als auch zur Erbauung und Erhaltung des Localistengebäudes aus dem Kirchenvermögen meine Patronatseinwilligung ertheilt, ihr Gesuch aber um Übernahme dieses neuen Patronates der Localie, als eben zur Zeit der politischen Wirren gestellt, fand ich nicht zu gewähren, da ich, wo eben die ganzen Patronatsrechte in Frage gestellt waren, kein neues Patronatsrecht übernehmen wollte und ich auch die Unzukömmlichkeiten eines getrennten Patronates der Kirche und der Localie, wenn auch von einer Person ausgeübt, für die Zukunft befürchtete.
Mit Erlaß des hohen Ministeriums vom 28. September vorigen Jahres Z. 15118 wurde die Errichtung der Localie in Steger jedoch unter dem Patronate des Religionsfondes bewilligt und meinem Patronatsamte aufgetragen, wegen Ausmittlung des Bauplatzes usw. die Einleitungen zu treffen. Gegen diese hohe Entscheidung erlaubte ich mir durch die k.k. Bezirksinspectorenschaft eine ergebene Vorstellung zu machen und zur Verhütung der bei getrennten Patronaten unvermeidlichen Anständen auf die Vereinigung mit dem Kirchenpatronate als integrirenden Theil desselben anzutragen, indem ich als solches es zu übernehmen mich vollkommen bereit erklärte. Ich fand mich um so mehr zu dieser Vorstellung berufen, als ich in Erfahrung brachte, daß das hohe Consistorium wohl eben in Betracht der Unzukömmlichkeiten eines getrennten Patronates eben auch die Vereinigung beider Patronate als ein Ganzes jedoch für den Religionsfond beantragen soll mit Abnahme des mir zustehenden Kirchenpatronates, gegen welche Entziehung des seit Jahrhunderten zustehenden Rechtes meiner Familie auf dieser unserer Fideicommißherrschaft ich mich freilich verwahren müßte.
Oberwähnten ergebensten Antrag das Patronat der Localie als einen integrirenden Theil des mir zustehenden alten Patronatsrechtes über die Kirche zu erklären, erlaube ich mir Euer Excellenz wohlwollenden Aufmerksamkeit zu empfehlen, indem ich die Gelegenheit ergreife, mich mit der ausgezeichnetsten Hochachtung zu nennen

Hochgeborner Graf

Dero ergebensten Diener
F. Graf Harrach

Schloß Hradek, 7.9.1853