Nikolaus Weis an Leo Thun
Speyer, 26. November 1856
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Regest

Der Bischof von Speyer Nikolaus Weis erkundigt sich bei Leo Thun über die Höhe einer Spende des Kaisers für den Dombauverein von Speyer. Der Bischof erklärt, dass es Unstimmigkeiten darüber gegeben hätte, ob die Spende in Konventionsmünze oder Rheinischen Gulden getätigt worden sei. Daher sei die Auszahlung des Geldes bisher verweigert worden.
In der Beilage findet sich ein Schreiben des bayerischen Ministeriums des Innern. Darin fordert das Ministerium den Bischof zur Vorlage der richtigen Quittung zur Anweisung des von Kaiser Franz Joseph gespendeten Betrags auf. Das Ministerium weist dabei darauf hin, dass im Zuge einer vorausgegangenen Spende des Kaisers ein zu hoher Betrag ausbezahlt worden sei, daher müsse der Betrag der nunmehrigen Spende um diese Summe verringert werden.

Anmerkungen zum Dokument

Beilage: Abschrift des Erlasses des Königlich Bayerischen Staatsministeriums des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten an das Präsidium der k. Regierung der Pfalz. München, 4. November 1856.

http://hdl.handle.net/21.11115/0000-000B-D9AB-0

Schlagworte

Edierter Text

Speyer, den 26. November 1856

Hochgebietender Herr Minister,
Euer Excellenz!

Durch Erlaß des Königlich Bayerischen Staatsministeriums des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten vom 23. September letzten Jahres ward, während meiner jüngsten Abwesenheit in Rom, mein Generalvicar in Kenntnis gesetzt, daß der Betrag von 20.000 fl. C.M. oder 24.000 fl. rhein. als die zweite Rate des Geschenkes Seiner Apostolischen Majestät für den Speyerer Dombau bei der königlichen Kreiskasse dahier angewiesen sei und in Empfang genommen werden könne.
Nachdem ich hierauf in Rom die Quittung, auf diese Summe lautend, ausgestellt und dieselbe dem Generalvicar nach Speyer gesendet hatte, um die Erhebung der fraglichen Baugelder bei der Kreiskasse der Pfalz zu bewerkstelligen, erfolgte ein zweiter Erlaß des Königlich Bayerischen Staatsministeriums des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten vom 4. November abhin, welchen ich Eurer Excellenz in Abschrift vorzulegen mir die Freiheit nehme.
Eure Excellenz werden daraus entnehmen, daß der Betrag der fraglichen Rate darin von 24.000 rhein. auf 20.000 fl rhein. reducirt und dabei angegeben wird, daß, wie bei der Auszahlung der ersten Rate, ein Irrthum unterlaufen sei.
Mein Generalvicar hat die Bereinigung dieser Frage bis zu meiner Zurückkunft verschoben, und ich erachte es bei der Lage der Sache vor allem erforderlich, mich an Eure Excellenz zu wenden, um durch Hochderen Güte zu erfahren, wie die Sache sich eigentlich verhalte, und welches der wirkliche Betrag der Summe sei, der für den Bau der Kaiserhalle zu erheben ist, ob sich derselbe für jede Rate auf 20.000 fl. C.M. das ist 24.000 fl. rheinisch belaufe, oder ob derselbe sich auf 20.000 fl. rhein. reducire.
Ich ergreife zugleich gerne diese Veranlassung, Euer Excellenz den Ausdruck der ausgezeichnetsten Hochachtung und Ergebenheit zu erneuern, mit welcher ich verharre

Euer Excellenz ergebenster Diener
Nicolaus, Bischof von Speyer

Abschrift

K. B.
Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten

In der Entschließung des unterfertigten k. Staatsministeriums vom 23. September letzten Jahres Nr. 8710 wurde auf Grund einer Mittheilung der k.k. österreichischen Gesandtschaft in München die zweite Rate des Geschenkes Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph von Oesterreich für Wiederherstellung der Kaiserhalle im Dome zu Speyer auf den Betrag von 20.000 fl. C.M. das ist 24.000 fl. rhein. angegeben.
Laut der beiliegenden Quittung der k. Centralstaatskasse vom 22. September letzten Jahres Nr. 394, welche der k. Kreiskasse in Speyer auszuhändigen ist, beträgt aber jene Rate nur 20.000 fl. rhein. Gleichwohl hat der Hochwürdigste Herr Bischof von Speyer in der mit Präsidialbericht vom 28. Oktober letzten Jahres vorgelegten, hiereben wieder angefügten Quittung d. d. Rom, 9. Oktober 1856 den Empfang von 20.000 fl. C.M. oder 24.000 rheinisch bescheinigt.
Diese Quittung bedarf daher der Richtigstellung auf den wirklich ausbezahlten Beitrag von 20.000 fl. rheinisch.
Da nach dem Inhalte dieser Quittung der bischöfliche Generalvicar, Domdechant Foliot, als der vom Hochwürdigsten Herrn Bischofe mit dem Geldempfange Beauftragte genannt ist, so wird es keinem Bedenken unterliegen, die fragliche Berichtigung von dem Domdechant Foliot mit eigener Hand und im eigenen Namen jener Quittung beisetzen zu lassen.
Das Präsidium der k. Regierung der Pfalz erhält hienach den Auftrag, den Domdechant Foliot hiezu zu veranlassen und sodann die Quittung schleunigst wieder vorzulegen.
Um ferner jedem möglichen Mißverständnisse vorzubeugen, scheint es zweckmäßig, daß Domdechant Foliot in seiner beizufügenden berichtigenden Erklärung ausdrücklich bemerke, auch die erste vom Herrn Bischofe von Speyer in Empfang genommene Rate habe sich auf 20.000 fl. rheinisch belaufen. Dieser Beisatz erscheint darum als räthlich, weil auch die Anweisung der ersten Rate irriger Weise auf 24.000 rhein. oder 20.000 C.M. gelautet hatte, während die bei den Akten des unterfertigten k. Staatsministeriums befindliche erste Quittung des Hochwürdigsten Herrn Bischofes vom 3. November 1855 nachweist, daß demselben nur 20.000 fl. rhein. ausbezahlt worden seien.
Sollten Bedenken gegen den Vollzug des vorstehenden Auftrags bestehen, so ist vorerst, jedoch umgehend, unter Wiedereinsendung der beiliegenden Quittung Bericht anher zu erstatten.

München, den 4. November 1856

Auf Seiner Königlichen Majestät Allerhöchsten Befehl:

Gezeichnet von Zwehl
Gezeichnet von Bezold