Leo Thun dankt dem Juristen und Ministerialrat Anton Hye für die Übersendung eines Prachtexemplars von dessen Kommentar zum Strafgesetzbuch.
Wien den 7. August 1854
Geehrtester Herr Ministerialrath!
Für das Prachtexemplar Ihres Kommentares über das Strafgesetzbuch, mit welchem Sie die Güte gehabt haben, mich zu beschenken, nachdem Sie bereits die Aufmerksamkeit gehabt hatten, mir eine Reihe der einzelnen Hefte desselben zukommen zu lassen, sage ich Ihnen meinen verbindlichsten Dank.
Genehmigen Sie den Ausdruck der ausgezeichnetsten Hochachtung mit welcher ich die Ehre habe zu sein
Euerer Hochwohlgeboren
ergebenster
Gf. Leo Thun