Kaiserliche Entschließung über die Genehmigung einer Nationalanleihe
o. O., 21. Januar 1859
|

Regest

Kaiser Franz Joseph erteilt dem Finanzminister die Erlaubnis Anleihen auszugeben, um die Defizite der Jahre 1857 und 1858 decken zu können. Der Finanzminister soll ihm zu gegebener Zeit einen entsprechenden Entwurf dieser Bestimmung vorlegen.

Anmerkungen zum Dokument

Schlagworte

Edierter Text

Kaiserliche Entschließung über den Vortrag des Finanzministers vom 7. Januar [1]858

Ich ertheile Ihnen hiemit den [?] über die Verwendung von 500.000 CM fl Nationalanlehenobligation über die subskribirte Summe dieser Obligationsgattung zur Deckung des Defizits vom Jahr [1]857 und ermächtige Sie zur Deckung des Defizits im Vorjahr 1858 die gleiche Summe dieser Obligationsgattung, zusammen also 100 Millionen fl Nationalanlehenobligation, über die subskribirte Summe auszugeben und beauftrage Sie Mir im geeigneten Zeitpunkte den Entwurf der k.k. Verordnung vorzulegen, womit diese Meine Bestimmung zur öffentlichen Kenntnis gebracht werde.

den 21. Jänner 1859

F. J.