Einige Notizen Leo Thuns hinsichtlich der Umgestaltung der Regierung und der politischen Neuordnung in Ungarn. Außerdem kritisiert er seinen Ausschluss von Beratungen, in denen Entscheidungen getroffen werden.
Herbst [1]859
Weisung wegen Gemeindeordnung[?] ist erlassen, daher nochmalige freie Diskussion in der Conferenz
Antwort auf meine Frage, ob der Kaiser wieder einen öffentlichen Rechtszustand anzustreben für seine Regentenpflicht hält oder der Erzherzog Ferdinand[?] sagen darf, es ist ein erobertes Land, und ich kann mit unbedingter Willkühr vorgehen.
Bewilligung Szogyenyi und [?] von einem Standpunkte zu sprechen.
Ich muß glauben, Sie wollen den liberalen Bruck und den Büraukraten Gol[uchowski] den Sieg über mich verschaffen.
Dann schicken
Sie mich lieber gleich nach Hause.
Ferdinand II. hat blutiges Gericht
gehalten und dem Landtag [?] Rechte abgesprochen
aber nicht das Land als
tabula rasa behandelt – vielmehr die Ordnung[?], [?] seine Entwicklung, selbst
die Zusammensetzung des Landtags unberührt gelassen;
hätte er Alles über den
Haufen geworfen, das Land mit fremden Beamten überschwemmt, es
auseinandergerissen – ich zweifle, ob Martinic und Slavata
dazu ihre Hand gebothen hätten.
Euer Majestät können Berathungen halten, mit wem Sie wollen – aber der Ministerpräsident hat kein Recht mich von jenen Berathungen, aus denen Entschlüsse hervorwachsen, auszuschließen.
Staatliches Gebietsarchiv Leitmeritz, Zweigstelle Tetschen-Bodenbach, Familienarchiv Thun-Hohenstein, Linie Tetschen, Nachlass Leo Thun, A3 XXI D523; hrsg von Brigitte Mazohl, Christof Aichner und Tanja Kraler, in: In Die Korrespondenz von Leo von Thun-Hohenstein, https://thun-korrespondenz.acdh.oeaw.ac.at
| Signatur | Staatliches Gebietsarchiv Leitmeritz, Zweigstelle
Tetschen-Bodenbach Familienarchiv Thun-Hohenstein, Linie Tetschen, Nachlass Leo Thun A3 XXI D523 |
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