Schriftliches Votum von Justizminister Franz Nádasdy in der Ministerkonferenz vom 30. März 1860
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Justizminister Franz Nádasdy äußert sich zur Situation in Ungarn. Die Äußerung erfolgte in der Ministerkonferenz, in welcher der Kaiser den Ministern die Bestellung von Ludwig Benedek als Nachfolger Erzherzogs Albrecht als Gouverneur in Ungarn bekannt gegeben hat. Nádasdy betont in seiner Stellungnahme, dass in Ungarn allgemein ein Wunsch nach einer Reform der Verwaltung und des Verhältnisses des Königreiches zu den übrigen Ländern bestehe. Allerdings gäbe es verschiedene Ausprägungen dieses Wunsches, wobei er vier zentrale Haltungen ausmacht. Er gibt allerdings zu bedenken, dass sich die radikaleren Kräfte derzeit im Aufwind befänden. Anschließend geht er auf die Forderung ein, für ganz Ungarn wieder einen einzigen Landtag einzuführen, und auf die Folgen, die dieser Schritt haben dürfte. Er weist dabei insbesondere darauf hin, dass ein solcher Schritt negative Auswirkungen auf die Stellung Ungarns zur Gesamtmonarchie haben und zu einer Entfremdung führen werde. Er spricht sich daher für die Beibehaltung der bestehenden fünf Verwaltungsgebiete und deren jeweilige Landesvertretung aus. Außerdem empfiehlt er, dass der nationalen Partei Einhalt geboten werde und die Regierung durch Standhaftigkeit und Konsequenz den nationalen Bestrebungen entgegentrete, um die Gesamtmonarchie nicht zu gefährden.

Anmerkungen zum Dokument

Das Dokument ist im Nachlass gemeinsam mit sechs weiteren Dokumenten mit der Rubrik "Hungarica" unter der Signatur A3 XXI D625 abgelegt.

Abgedruckt in: Protokolle des Österreichischen Ministerrates 1848–1867. Das Ministerium Rechberg. Bd. 2, bearbeitet von Stefan Malfèr, Wien 2007, S. 87–93.

http://hdl.handle.net/21.11115/0000-000B-D9B8-1

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Edierter Text

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