Der Jurist George Phillips wendet sich mit der Bitte an Leo Thun, er möge ihm – wie schon im Jahr 1853 – einen Urlaub von zwei Jahren bewilligen. In diesen beiden Jahren will er sein Hauptwerk über das Kirchenrecht fortsetzen bzw. abschließen. Zur Untermauerung seines Antrags führt er an, dass er sich seit 1853 ohne Unterbrechung dem Lehrfach gewidmet und neben der ihm übertragenen Reichs- und Rechtsgeschichte auch andere Fächer unterrichtet habe, welche nun durch die Anstellung neuer Professoren abgedeckt seien.
Das vorliegende Bittgesuch wurde als Beilage zu folgendem Brief gesendet: George Phillips an Leo Thun. Wien, 24. November 1858. Dieser Brief wurde im Nachlass unter einer eigenen Signatur (A3 XXI D475) abgelegt.
Hochgeborner Herr Graf
Euer Excellenz!
Hochdieselben hatten in früherer Zeit die Gnade, mir es in Aussicht zu stellen,
                           mir zum Zwecke der Fortsetzung meiner literarischen Arbeiten ab und zu einen
                           längeren Urlaub zu gewähren. Da mir ein solcher Urlaub für das Sommersemester
                           1853 huldreich bewilligt wurde, so sah ich mich in die angenehme Lage versetzt,
                           Hochdemselben als das Resultat meiner in seiner Zeit gemachten Vorarbeiten den
                           fünften Band meines Kirchenrechtes in zweien Abtheilungen zu überreichen.1 Seit jener Zeit habe ich ohne Unterbrechung meine Bemühungen
                           dem akademischen Lehrfache zugewendet, weil ich es für meine Pflicht hielt, nach
                           allen Kräften an dem von Hochdemselben ins Leben gerufenen Plan für die
                           juridischen Studien mitzuarbeiten. Ich habe daher nicht bloß die mir allein als
                           Nominalfach übertragene Reichs- und Rechtsgeschichte gelesen, sondern auch über
                           deutsches Privatrecht, Kirchenrecht, Encyklopädie und Eherecht Vorträge
                           gehalten. Da aber nunmehr für alle diese Fächer an hiesiger Universität theils schon zuvor,
                           theils in den letzten Jahren durch Anstellung neuer Professoren gesorgt worden
                           ist, so hat der Wunsch, wiederum auf längere Zeit mich der Ausarbeitung meines
                           Kirchenrechts hingeben zu können, sich in mir von Neuem geltend
                           gemacht.
Demgemäß erlaube ich mir die ganz gehorsamste Bitte, Euer Excellenz
                           wollen die Gnade haben, mir zu dem angegebenen wissenschaftlichen Zwecke,
                           insbesondere auch zum Besuche ausländischer Bibliotheken, einen Urlaub auf zwei
                           Jahre vom Beginne des nächsten Sommersemesters an gerechnet, zu
                           bewilligen.
Mit der ausgezeichnetsten Dankbarkeit würde ich diesen Beweis
                           von Gnade entgegennehmen, da ich dann hoffen darf, nach Ablauf dieser Frist,
                           Hochdemselben wiederum einige Früchte meines Fleißes überreichen zu
                           können.
Genehmigen Hochdieselben den Ausdruck der größten Hochachtung und
                           Verehrung, mit welcher ich mich zeichne als
Euer Excellenz
unterthäniger Diener
G. Phillips, k.k. Hofrath
Wien, 24. November 1858