Regest

Johann Philipp Wessenberg empfiehlt Leo Thun den Juristen Leopold August Warnkönig. Er habe nämlich erfahren, dass man zur Sicherstellung des Erfolgs der Universitätsreformen Professoren aus dem Ausland nach Österreich berufen möchte. Er empfiehlt Warnkönig, der derzeit in Tübingen lehrt, für eine Professur der Rechtsgeschichte oder des Römischen Rechts. Wessenberg ist überzeugt, dass Warnkönig an einer Berufung nach Wien interessiert sei. Er kann außerdem für Warnkönigs wissenschaftliche Fähigkeiten sowie für dessen tadellosen Ruf bürgen.

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Hochgebohrener Herr Graf

Mit großem Vergnügen habe ich vernommen, daß Ihnen daran liege, für Emporbringung unserer höheren Lehranstalten tüchtige Männer, erprobte Gelehrte aus dem Auslande zu gewinnen. In dieser Hinsicht darf ich wagen, Ihnen einen mir seit langer Zeit wohlbekannten Professor in juridischer Sache nahmhaft zu machen, welcher Ihren Wünschen und Absichten vollkommen entsprechen dürfte. Derselbe ist der dermalen an der Universität in Tübingen als Professor des römischen Rechts fungirende Hofrath Warnkönig. Sein litterarischer Ruf ist durch gediegene Werke begründet. Seine französische Staatsgeschichte1 kann zum Muster für ähnliche Werke dienen. Er dozirte früher mit ausgezeichneten Beifall an der Universität in Gent; nach Ausbruch der belgischen Revolution erhielt er einen Ruf nach Freiburg später nach Tübingen. Ich halte ihn gleich befähigt für eine Kanzel des römischen Rechts wie für eine der Rechtsgeschichte. Er ist dabei noch ein Mann in den besten Jahren, hat etwas die Welt gesehen, hat mit vielen Gelehrten namentlich auch mit französischen Rechtsgelehrten Verbindung, ist Mitglied der historischen Gesellschaft in Paris, übrigens von rein monarchischen Grundsätzen. Mehr ist wohl nicht nöthig von ihm zu sagen, um ihn zu empfehlen. Ich habe Ursache zu glauben, daß er dermalen einem Rufe nach Wien nicht ungern folgen würde, indem ich weiß, daß er den dermaligen Zuständen in Süddeutschland sehr abhold ist. Auch als Publizist würde er gute Dienste leisten können. Erlauben Sie Herr Graf, daß ich diesen Anlaß benutze, um Sie in Ihrem neuen wichtigen Amt freundlichst zu begrüßen und die Versicherung der aufrichtigen Hochachtung zu erneuern, mit welcher ich verharre

Ihr gehorsam ergebenster

J. P. Wessenberg

Carlsbad, den 23. Okt. 1849