Der Jurist Ernst Moy de Sons wendet sich mit den besten Wünschen für das Neue Jahr an Leo Thun und bedankt sich für die Ernennung zum Präses der rechtshistorischen Prüfungskommission. In der Folge lobt er den Fleiß der Studenten: Lediglich zwei von 37 Kandidaten haben die jüngsten Prüfungen nicht bestanden. Dann erörtert Moy noch einige Personalia. Er empfiehlt Karl Indermauer für die Lehrkanzel des verstorbenen Johann Schuler. Er spricht sich auch dafür aus, dass der Professor für Philosophie, Tobias Wildauer, die rechtsphilosophischen Kollegien übernehme. Abschließend empfiehlt er nochmals den Juristen Johann Roßbach, welcher immer noch nach Österreich berufen werden möchte.
Euer Exzellenz
erlauben, daß ich mit meinen Glückwünschen zum neuen Jahre, das Gott für Sie mit
seinem reinsten Segen begleiten möge, meinen gehorsamsten Dank verbinde für die
mir gewordene Ehre, zum Präses der rechtshistorischen Prüfungscommission ernannt
zu werden.
Wir haben die Prüfung, die im Juli hätte stattfinden sollen, vom
17. bis 21. Dezember gehalten und von 37 Candidaten sind nur zwei für nicht
befähigt erklärt, die meisten anderen wenigstens in einem Fache besonders
befähigt erfunden worden. Fleiß und Sittlichkeit unserer Studenten verdienen
wirklich alles Lob.
Die Prüfung der Reparanten werden wir dies[es] Jahr,
weil keine Aufhebung stattfindet, am Ende des ersten Semesters vornehmen. Für
die Folge werde ich im Einverständnis mit meinen Collegen beantragen, daß sie in
den letzten Tagen des Januar in den Abendstunden abgehalten werde, damit die
jungen Leute, die in den ersten Tagen bis März loosen müssen, vier Wochen vorher
ihre Zeugnisse vorlegen können.
Euer Exzellenz werden nächstens den Bericht
der Facultät über die Wiederbesetzung der durch Schulers Tod erledigten Lehrkanzeln erhalten. Die für Herrn von Indermauer sprechenden
Empfehlungsgründe scheinen nie so überwiegend, daß sie wohl auch den Ausschlag
gegeben hätten, wenn ihm nicht von Vornherein, wie es wirklich der Fall ist, die
Sympathien aller Mitglieder des Collegiums gewonnen wären. Bei der Gelegenheit
wird subsidiär der Antrag gestellt werden, die Rechtsphilosophie dem Prof. der
Philosophie Dr. Wildauer zu
übertragen. Diesem Antrage würde ich, wenn nicht Wildauer auch Jurist wäre, mich principiell widersetzt haben.
Unter den gegebenen Verhältnissen ist nichts dagegen einzuwenden, zumal
Wildauer auch ein sehr
wohlgesinnter Mann ist.
Ich wage es, Euer Exzellenz die kleine Schrift eines
Genter Professors über Roßbachs Geist der
Geschichte zu senden und neuerdings die Aufmerksamkeit Euer Exzellenz auf diesen
Dr. Roßbach zu lenken, der immer noch
sehnlichst wünscht, in Oesterreich eine Lehrkanzel zu
erhalten. Talent, Gelehrsamkeit und Gesinnung vereinigen sich ihn ihm und zu
seiner Empfehlung.
Möge ich Euer Exzellenz nicht unbescheiden ersch[einen],
indem ich noch einmal auf diesen Gegenstand zurückzukommen mir erlaube, und
mögen Hochdieselben gnädig die Versicherung der tiefsten Verehrung aufnehmen,
womit ich verharre
Euer Exzellenz
unterthäniger Diener
Baron Moy
Innsbruck, den 2. Jänner 1860