Friedrich Hahn an Leo Thun
Wien, 1. Oktober 1854
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Regest

Der Jurist Friedrich Hahn bewirbt sich um einen Lehrstuhl an einer österreichischen Universität. Sein Vater war Militärarzt in der österreichischen Armee und sein Bruder ist derzeit kaiserlicher Konsul in Syra. Hahn möchte nun der Tradition seiner Familie folgen und in den österreichischen Staatsdienst eintreten. Vollends bestärkt wurde dieser Wunsch, als er erfahren habe, dass an allen Universitäten das Studium der deutschen Reichs- und Rechtsgeschichte eingeführt werden soll. Anschließend folgt sein Lebenslauf. Darin hebt er besonders seine katholische Konfession sowie seine Studienlaufbahn hervor. Im Jahr 1847 hatte er sich in Jena habilitiert und hielt dort seine ersten Kollegien über deutsche Rechtsgeschichte, zwei Jahre später folgte die Ernennung zum Extraordinarius. Größere Arbeiten konnte er durch seine hohe Belastung in der Lehre bisher nicht veröffentlichen. Außerdem glaubte er, dass es zunächst nötig sei, die Stellung des Römischen Rechts zum gemeinen Deutschen Recht klarer zu untersuchen. Dieser Untersuchung hatte er sich in den letzten Jahren gewidmet und das Ergebnis seiner Forschungen wird in naher Zukunft veröffentlicht werden. Er erbittet sich die Erlaubnis, das Buch Thun beizeiten vorlegen zu dürfen. Zuletzt fügt er dem Ansuchen die Bitte an, dass er vorzugsweise nach Prag berufen werden möchte, da dort eine gute Bibliothek und ausreichend intellektuelle Anregungen vorhanden seien.

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Schlagworte

Edierter Text

Excellenz!

Als bei der neuen Organisirung des Studienwesens Euer Excellenz auch dem Kaiserstaat nicht angehörende deutsche akademische Lehrer an österreichische Universitäten beriefen, regte sich in mir der Wunsch, der Zahl dieser Lehrer beigestellt zu werden. Familientraditionen hatten mich schon früh auf Österreich hingewiesen: mein Vater, der seine Laufbahn als k. Militairarzt begonnen hatte, stellte mir oft den österreichischen Staatsdienst als zu erstrebendes Ziel vor Augen. Die Verleihung eines kaiserlichen Konsulats an meinen Bruder, den jetzigen kaiserlichen Konsul in Syra frischten diese Jugendeindrücke wieder auf. Feste Gestalt nahmen meine Wünsche aber erst an, als ich von der Absicht Euerer Excellenz vernahm, die germanistischen Studien an den österreichischen Universitäten einzubürgern, und es mir dadurch möglich gemacht war, auf eine meinen bisherigen Specialstudien entsprechende Verwendung hoffen zu dürfen.
Euer Excellenz wage ich daher um Erlaubniß zu bitten, meine geringen Dienste zu Ihrer Disposition stellen zu dürfen und erlaube mir folgende Bemerkungen über meine Person und meine Studien Hochdemselben gehorsamst vorzutragen.
Ich wurde zu Homburg vor der Höhe, wo mein Vater mit dem Titel eines Geheimraths die Stelle des Leibarztes Seiner Durchlaucht des Landgrafen bekleidete, im Jahr 1823 geboren und in der katholischen Konfession erzogen. Nach absolvirtem Gymnasialcursus lag ich in Jena und Heidelberg dem Studium der Rechtswissenschaft ob, erhielt an letzterer Universität die juristische Doctorwürde und trat als Accesist in landgräflich hessische Staatsdienste. Die geringe Befriedigung, welche mir die practische Thätigkeit in dieser Stellung namentlich auch deßwegen gewährte, weil ich nicht Gelegenheit fand, meine wissenschaftlichen Studien mit Erfolg fortzusetzen, bestimmten mich, dem Rath befreundeter akademischer Lehrer zu folgen und mich im Sommer 1847 an der Universität Jena als Privatdocent für deutsches Recht zu habilitiren. Es gelang mir schon im Winter 1847/48 Vorlesungen über deutsches Privatrecht zu halten. Den darauf folgenden Sommer trug ich deutsche Staats- und Rechtsgeschichte vor. Seit dem habe ich in diesen Vorlesungen mit dem Ordinarius für dieses Fach alternirt. Daneben hielt ich mehrere sogenannte öffentliche Vorlesungen: Exegese deutscher Rechtsquellen namentlich des Sachsenspiegels, Darstellung des germanischen Gerichtsverfahrens und trug in den letzten Jahren das Handels- und Wechselrecht getrennt von dem deutschen Privatrecht vor. Zu Ende des Jahres 1849 wurde ich zum außerordentlichen Professor, ein Jahr später zum Beisitzer des Spruchcollegiums und des Schöppenstuhls ernannt.
Leider habe ich mich dem größeren juristischen Publicum noch nicht durch literarische Arbeiten bekannt machen können. Der Grund hiervon ist theils ein äußerer, daß meine Arbeitskraft durch meine Vorlesungen sehr in Anspruch genommen war, vorzüglich aber ist es ein innerer. Bei zwei unternommenen größeren Arbeiten wurde es mir, je weiter ich fortschritt, desto klarer, daß bei dem factischen Zustand des gemeinen Rechts, diesem sich Durchdringen zweier auf national verschiedenen Quellen beruhenden Rechten, es nicht genüge, die Reception des römischen Rechts als vollendete Thatsache einfach hinzunehmen, sondern daß es vor allem gelte, sich der innern Bedeutung dieses Acts für das gesammte Rechtsgebiet und der Stellung beider Rechte zu einander klar bewußt zu werden.
Eine solche Kenntniß läßt sich aber nur durch eine Kritik des Stoffes beider Rechte, einer genauen Verfolgung der innern Entwicklung und formalen Gestaltung desselben in den verschiedenen Perioden und eine Berücksichtigung der auf die Rechtsausbildung influirenden Thatsachen gewinnen. Zu diesen Untersuchungen noch besonders angeregt durch das Erscheinen mehrerer Werke von ähnlicher Tendenz, widmete ich mich denselben während der letzten Jahre mit vorläufiger Beiseitesetzung meiner speciellen Arbeiten. Nachdem ich zu einem gewissen Abschluß gekommen zu sein glaubte, habe ich die gewonnenen Resultate in einem Werke niedergelegt, welches ich in Kürze bis zum Druck vollendet zu haben hoffe und zu dessen Vorlegung seiner Zeit ich mir schon vorläufig die Erlaubniß Euer Excellenz erbitte.
Wenn Euer Excellenz mir noch gestatten wollen für den Fall, daß Hochdieselben meine Berufung an eine österreichische Universität beschließen sollten, meine Wünsche Betreffs einer besonderen Universität auszusprechen, so möchte ich das Moment hervorzuheben mir erlauben, daß es mir sehr wünschenswerth sein muß, an einem Orte zu leben, in welchem eine gute Bibliothek, der Umgang mit Kollegen, welche die Fortschritte der Wissenschaft verfolgen und die Zugänglichkeit der neuen wissenschaftlichen Erscheinungen ein fruchtbares Studium ermöglichen. Da unter denjenigen Universitäten, welche in Frage kommen dürften, Prag mir dieß alles am Besten zu vereinigen scheint, so würde, abgesehen von anderweiten persönlichen Rücksichten, welche mir die Stellung an dieser Universität besonders wünschenswerth machen, mein gehorsamstes Gesuch sich vorzüglich auf diese Universität beziehen.
Genehmigen Euer Excellenz die Versicherung der hohen Verehrung, mit welcher ich verharre

Euer Excellenz

gehorsamster Diener
Dr. Friedrich von Hahn

Wien, 1.10.1854