Der Württembergische Geheimrat Ignaz Fränzinger übermittelt einige Informationen zu Professoren aus Württemberg, die sich Leo Thun erbeten hatte. Über Roderich Stintzing kann Fränzinger nichts mitteilen, da dieser in Freiburg unbekannt ist. Der Geheimrat will daher weitere Erkundigungen in Heidelberg und Mannheim einholen. Sein Urteil über Prof. Adolph Schmidt ist hingegen schlecht. Dieser habe sich nämlich bei seiner Lehrtätigkeit am Lyzeum gehässig über die katholische Religion geäußert und die Gottheit Christi in Zweifel gezogen. Deshalb wurde ihm diese Stelle entzogen. Schmidts Bruder ist Ministerialrat und ebenfalls als Feind der Kirche anzusehen.
Auszug aus einem Brief. Möglicherweise war das Schreiben ein Teil eines Briefs von Johann Baptist Weiß an Leo Thun. Baden-Baden, 04. September 1854.
Von Prof. Strinzing [Stintzing]
weiß hier Niemand Auskunft zu geben, ja sein Name ist sogar den hiesigen
Professoren der Universität unbekannt. Indessen ging bereits ein Brief an eine
zuverlässige Quelle in Mannheim und
Heidelberg ab und im Augenblick, wo von daher Antwort
eintrifft, soll Ihnen solche überreicht werden.
Herr Adolph Schmidt, Dr. der Rechte,
Gerichts- und Hofrath und ordentlicher öffentlicher Professor des römischen
Rechts an der hiesigen
Universität, Protestant und eifriger Gegner der Kirche, bekannt
als Verfolger ihrer Freunde, kann wohl nicht der nämliche seyn, welcher sich um
die fragliche Stelle bewirbt: – der wahrscheinliche Bewerber ist ein anderer gleichen Namens, ein
junger Mann von etwa 25 Jahren, Philolog, welcher bey dem hiesigen Lyceum
angestellt und auch zu philosophischen Vorlesungen (ich weiß nicht, ob an der
Universität oder am Lyceum) ermächtigt war. Die letzteren wurden ihm abgenommen,
weil er – wie ich hörte – in seinen Excursionen im Gebiet der Religion, die
Gottheit Christi (man sagte auf eine rohe Weise) in Abrede gezogen haben soll.
Vor einiger Zeit wurde er an das Lyceum zu Heidelberg als
Lehrer mit Staatsdienereigenschaft versetzt. Er ist der Bruder des Ihnen ohne
Zweifel wohlbekannten Ministerialraths
Schmidt, des Referenten in katholischen Kirchen- und Schulsachen;
einer jener Katholiken, deren Wirksamkeit das Gegentheil ihres Glaubens zu
bethätigen pflegt: Man nennt den letzteren als eine zur Gegenparthei der Kirche
gehörige Hauptperson.
Was hier über beide Herren Schmidt gesagt ist, kommt
aus dem Mund gelassener Männer weltlichen Standes, ich selbst kenne keinen von
beiden und stehe mit keinem in irgend einer Berührung, sie sind mir völlig
fremd.
Freiburg, 8. Aug. 1854
von Hrn. Geh.Rath. Fränzinger in Freiburg