Johann Friedrich Schulte an Leo Thun
Prag, 9. Dezember 1857
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Regest

Der Jurist Johann Friedrich Schulte sendet Leo Thun ein Exemplar seiner Arbeit über den Eheprozess bei geistlichen Gerichten. Er hofft damit ein auch für die Praxis nützliches Werk geschaffen zu haben, das die bisherigen Instruktionen vervollständigt und erläutert. Er möchte das Werk in Zukunft weiter ergänzen, damit es stets auf dem neuesten Stand bleibt.

Anmerkungen zum Dokument

Schlagworte

Edierter Text

Hochgeborner Herr Graf!
Hochzuverehrender Herr Minister!

Euere Excellenz

geruhen, das anliegende Exemplar meines Eheprocesses1 gnädigster Annahme und Beurtheilung zu würdigen. Ich gab mir alle Mühe, dasselbe für die Praxis möglichst brauchbar zu machen, was um so nöthiger ist, als ich vielfache Belege habe, daß nicht blos die Commissäre, sondern selbst bischöfliche Ehegerichte unvermögend sind, sich überall in die „Instruction“ zu finden und auch dann selbige richtig anzuwenden, wenn sie schweigt. Deshalb schon darf ich wohl auch die Überzeugung hegen, es werde das Buch den Wünschen der hohen Regierung wie Seiner Eminenz des Cardinal Rauscher entsprechen, um so mehr, als es die „Instruction“ durchweg begründet, aus dem pro commune nachweist, Ausnahmen von letzterem theils als der vigens disciplina gemäß, theils vom heutigen Rechtsstandpunkte aus geboten darthut, endlich zweifelhafte Fragen in dem Geiste des Ganzen erledigt, wie denn auch in Betreff eines Punktes (jusjurandem columniae) ein letzthin mir bekannt gewordener Erlaß Seiner Eminenz an das Wiener Ehegericht genau mit meiner lange vorher gedruckten Ausführung zusammentrifft. Für die Zukunft würde ich mir alle Mühe geben, dem Buche durch Zusätze usf. die größtmögliche Brauchbarkeit zu sichern.
Euer Excellenz nochmals um gnädige Entgegennahme gehorsamst bittend verharrt in unbegrenzter Hochachtung und Verehrung

Hochgeborner Herr Minister!
Euerer Excellenz gehorsamster Diener
Dr. Schulte

Prag, den 9. Dezember 1857