Editionsrichtlinien

Die Absicht dieser Edition ist, die Tagebücher Baernreithers in ihrer authentischen ursprünglichen Version und das von Baernreither redigierte Manuskript „Fragmente eines politischen Tagebuches“ in seinem vollen Umfang darzustellen.

Baernreither überarbeitete seine Tagebücher in seinen letzten Lebensjahren für eine Veröffentlichung. Hierbei redigierte er den Text mit Bleistift, strich Passagen oder ergänzte die Texte. Auf Grundlage der in den Tagebüchern erhalten Redaktionstätigkeit erstellte er maschinschriftlichen Skripten, die er selbst als „Fragmente eines politischen Tagebuches“ betitelte.

Beide Texte sollen in ihrer eigenen Fassung gleichwertig zugänglich gemacht werden, zugleich aber ihrer Abhängigkeit von einander sichtbar gemacht werden. Um die Tagebücher in ihrer originalen Form wiedergeben zu können, wurden Korrekturen, Streichungen und Ergänzungen, die sich auf das Manuskript „Fragmente“ beziehen, nicht als solche editorisch ausgewiesen, da diese Passagen ohnedies enthalten sind.

Es gibt durch die Veröffentlichungen von Mitis und Srbik drei verschiedene Versionen der Tagebücher. Letztere weichen am stärksten von den originalen Tagebüchern ab und da sie in Buchform veröffentlicht wurden, fanden sie derzeit keinen Eingang in die Edition.

Digitalisierung

Die Digitalisierung der Tagebücher und der Manuskripte Fragmente wurden im Österreichischen Staatsarchiv im Format .tif durchgeführt. Die Digitalisierung erfolgte dabei in der vorgefundenen Ordnung, was lose eingelegte Blätter betrifft. Beide Dokumenttypen wurden als Doppelseiten gescannt, wobei auch leere Seiten erfasst wurden.

Umgang mit Beilagen

In den Tagebuchheften gibt es einige lose eingelegte Blätter, die oftmals nicht an richtigen Stelle zu liegen kamen. Bei der Codierung wurden diese an den für die Editor:innen richtigen Stellen positioniert. Die eingeklebten Zeitungsausschnitte, Communiqués und Protokolle wurden ebenso an passenden Stellen positioniert.

Datierung

Datumsangaben wurden an der originalen Stelle erfasst. Diese sind in der Regel am Ende eines längeren Eintrages, oft auch nur mit Angabe des Monats oder der Jahreszeit. Es wurde versucht, festzustellen, auf welchen Textabschnitt sich die Datierung bezieht und dies wurde in der Codierung ausgedrückt.

Transkriptionsprinzipien

Bei der Transkription der Tagebücher wurde grundsätzlich zeichengetreu vorgegangen, im Detail wurden dabei folgende Prinzipien berücksichtigt.

Abkürzungen wurden zeichengetreu erfasst.

Streichungen, Korrekturen und Ergänzungen wurden übernommen, wenn aufgrund des verwendeten Schreibstoffes, in der Regel Tinte, erkennbar ist, dass diese zeitnah beim Verfassen des Textes vorgenommen wurden.

Streichungen und Korrekturen im Text sowie Ergänzungen auf den gegenüberliegenden, in der Regel leeren, Versoseiten, die mit Bleistift angebracht wurden, wurden nicht aufgenommen, weil diese die Redaktionsarbeiten für das maschinschriftliche überarbeitete Typoskript „Fragmente eines politischen Tagebuches“ sind, deren Text identisch mit dem auf diese Art überarbeiteten Tagebuchtexten sind.

Für eine erleichterte Lesbarkeit bieten wir auch eine Lesefassung an, bei der alle Abkürzungen stillschweigend aufgelöst wurden.

Textvergleich/Synoptische Darstellung

Die synoptische Darstellung der Edition erlaubt eine parallele Darstellung von Tagebuch und dem entsprechenden Band der Manuskript Fragmente. Für eine detaillierte Nutzung siehe hier

Bei der Codierung für den Vergleich der jeweiligen Texte galten folgende Prinzipien:

  • Textabschnitte galten für die Editor:innen als gleich (type=“equal“), wenn der Wortlaut im Tagebuch und Manuskript Fragmente gleichlautend war. Hierbei spielte es keine Rolle, ob die Schreibung einzelner Buchstaben voneinander abwich, was in der Regel bzw. mehrfach der Fall war bei der Verwendung von: c/k; i/ie; c/z. Auch die Schreibung von Eigennamen weicht mehrfach voneinander ab, was aber für die Codierung außer Acht gelassen wurde und auch hier die Codierung ‚gleich’ gesetzt wurde.
  • Textabschnitte galten für die Editor:innen auch als gleich, wenn die Zeichensetzung voneinander abweicht. Das betrifft sowohl das Satzinnere als auch wenn Baernreither bei der Bearbeitung aus zwei Satzteilen durch das Setzen eines Punktes zwei eigenständige Sätze gemacht hat. Dies gilt nicht, wenn anstatt des Punktes eine Konjunktion (und, oder ..) eingesetzt worden ist. Eine Ausnahme wurde gemacht, wenn beispielsweise aus einem Punkt ein Fragezeichen gemacht wurde, sodass sich damit der Sinn des Textes verändert hatte.
  • Fehlen einzelne oder mehrere Worte oder gar Abschnitte wurden diese als fehlend (type=“missing“) codiert. Gerade bei fehlenden Abschnitten war es, sofern der Text ohnehin voneinander abwich, unter Umständen schwierig zu eruieren, wo fehlende Textstellen zu platzieren sind. Insofern waren dies interpretatorische Entscheidungen der Editor:innen.
  • Als nicht gleich (type=“notEqual“) wurden jene Worte und Textteile codiert, die einen anderen Wortlaut besaßen. Auch eine veränderte Satzstellung bei weitgehend gleichem Wortlaut wurde als nicht gleich codiert. Änderungen im Tempus wurden ebenfalls als nicht gleich ausgezeichnet.

Mitarbeiter:innen

Doris Corradini, Parlamanentsarchiv

Christof Aichner, Kommission für Neuere Geschichte Österreichs

Richard Hörmann

Christina Ehmayr