Josef Kwieciński teilt einem unbekannten Empfänger seine Überlegungen über den Zweck des Schulwesens und den Organisationsentwurf für Gymnasien mit. Im Zentrum seiner Überlegungen steht der Staat und das Verhältnis des einzelnen Bürgers zu diesem. Der Staat, als höchstes Gut, muss aus Kwiecińskis Sicht alles tun, um seine Bürger so zu erziehen, dass sie für den Staat von höchstem Nutzen sind. Die Volkserziehung muss daher ein wesentliches Interesse des Staates sein. Dabei darf er auch mit Zwang vorgehen, vor allem soll er die Bildung und Erziehung der Staatsbürger nicht den Kirchen überlassen. Kwieciński ist der Ansicht, dass in Österreich, gerade im Bereich der Elementarschulen, der katholischen Kirche zu großer Einfluss gewährt werde. Anschließend geht er ausführlich auf die Frage nach konfessionell organisierten Schulen ein. Kwieciński ist dabei der Ansicht, dass solche Schulen die Ausnahme sein sollten, weil die konfessionelle Trennung nur die Zersplitterung des Staates fördere. Außerdem ist es seiner Meinung nach erforderlich, dass kirchliche Schulen staatlich überwacht werden. Kwieciński geht dann auf die Finanzierung des Schulsystems ein und spricht sich dafür aus, dass dem Klerus die Verwaltung der Religionsfonde entzogen werde und deren Mittel durch den Staat verwaltet und zur Finanzierung der Schulen benützt werden sollten. Die Inhalte der Volkserziehung sollten vollkommen nach dem Zweck ausgerichtet werden, die Menschen zu guten Staatsbürger zu bilden. Hierzu ist seiner Ansicht nach das beste Mittel der Anschauungsunterricht. Im Bezug auf die Gymnasien betont Kwieciński die wichtige Rolle der Psychologie und die Hinführung zum "Wahren, Guten und Schönen". Des Weiteren sollten die körperliche Erziehung und die gymnastischen Übungen in den Gymnasien eingeführt werden. Was die Unterrichtssprache betrifft, so ist Kwieciński der Meinung, dass in der Volksschule keine andere als die Muttersprache unterrichtet werden sollte. Anschließend sollten die Schüler, egal welcher Nationalität, neben ihrer Muttersprache verpflichtend Deutsch lernen. Abschließend betont Kwieciński die wichtige Rolle des Unterrichtsministeriums als Vermittler zwischen den verschiedenen Nationalitäten und Konfessionen der Monarchie.
Durch Ihre gütige Aufforderung, Ihnen verehrtester Freund, meine Ansichten über
Volkserziehung und dgl., auch allenfalls etwas über den ministeriellen
Organisationsentwurf für Gymnasien mitzutheilen, haben Sie mich auf Fragen des
staatlichen Lebens und Wirkens aufmerksam gemacht, die ich nie ins Einzelne
verfolgt, sondern nur immer in ihren allgemeinem Verhältnissen zur politischen
Staatseinrichtung in meinen Betrachtungen berührt habe und die mir so weit
geläufig sind, als sie mit meiner Philosophie und Staatswissenschaft
Berührungspunkte biethen. Die große Literatur in und außer
Alle andern
Begriffserklärungen des Wortes und Dinges Staat übergehend, fasse ich bloß die
Erklärung aus dem Zwecke des Staates, insofern er diesen Namen verdient, also
des Rechtsstaates, hier ins Auge, und als solcher ist dieser
das einzige Mittel, in welchem die Gesellschaft und jedes ihrer Mitglieder ihr
höchstes irdisches Gut zu verwirklichen und den Himmel hienieden erreichen kann.
Ohne die Anstalt des Staates ist die Erreichung dieses Zweckes für den Einzelnen
wie für die ganze Gesellschaft nicht gesichert, ja nicht recht denkbar. Der
Staat ist eine so heilige Anstalt, als heilig das höchste Gut des Menschen ist,
weil sich selbst eine überirdische Glückseligkeit ohne das harmonische irdische
Leben nicht erreichbar denken läßt. Die Staatsglieder werden nur soweit den
Staat lieben, seine einträchtliche Existenz sichern und schützen, soweit ihre
Kenntnis und Liebe von ihrem höchsten Gute reicht, und sie die Überzeugung
gewinnen, daß nur der Staat das einzige Mittel sei der gewissen Erreichung
dessen, was sie anstreben sollen, und in der Regel, wenn auch auf irrigen
Bahnen, anstreben. Hieraus ergiebt sich, daß die Staats[an]gehörigen Wissende,
Unterrichte[te], Erzogene sein müssen und sollen, um die Existenz und
Prosperität des Staates zu verbürgen und nicht durch Indolenz oder Fehlgriffe zu
vereiteln. Dieses von seinen Mitgliedern zu verlangen, dieses von jedem
Zurechnungsfähigen, und nur ein solcher kann als Staatsmitglied betrachtet
werden, ist der Staat berechtigt also auch verpflichtet, so heilig verpflichtet,
als heilig der Staatszweck ist. Dieses als unbezweifelbar angenommen, gelangt
man zu der Schlußfolgerung: der Staat ist berechtigt, ist verpflichtet, alle
Mittel in Bewegung zu setzen und in Anspruch zu nehmen, seine Mitglieder dazu zu
zwingen, daß das Wissen von dem höchsten Gute des Menschen im Staate immer mehr
erkannt und die Erreichung desselben durch die Erwerbung von materiellen und
moralischen Mitteln auf dem Wege der Erziehung dem Volke gesichert werde. Der
Staat hat das Zwangsrecht der Erziehung, der Erreichung der dazu erforderlichen
Mittel. Aus diesem Standpunkte ist auch auf das Gemeinde- und Kircheneigenthum
und den so oft besprochenen Schulzwang herabzusehen, dessen Aufhebung wie in
Der Staat begegnet in seinem
Berufe der Volkserziehung ähnlichen Strebungen der Religion oder eigentlich der
verschiedenen religiösen Sekten, die den Menschen durch die Macht des Glaubens
sittlich und dadurch glücklich oder eigentlich glückselig zu machen sich
bemühen. Dem Staate kann es nur willkommen, nur förderlich sein, wenn eine
solche aus dem Innern des Staatsbürgers gleichsam in den Staat hineingebrachte,
weil im Einzelnen gegründete Macht, sich an seine Absichten und Zwecke
anschließt. Gäbe es ein religiöses System mit den Grundsätzen des Rechtsstaates
ganz im Einklange stehend, wie man das z. B. vom reinen Christenthum annimmt,
wäre die Religion nicht ein inneres, persönliches Eigenthum und also der
Willkühr des Individuums anheimfallend, nach seiner Wesenheit durchaus nicht
erzwingbar, wäre das reine Christenthum nicht bloßes Ideal und Idee, nur durch
die verschiedenen christlichen Glaubensspaltungen zur Erscheinung kommend: so
könnte wohl ein solches System aber nur anscheinend und vorübergehend zur
Staatsreligion und zum Staatserziehungsinstitut werden, anscheinend und
vorübergehend, weil der Mangel der Erzwingbarkeit es illusorisch machen würde.
Ganz unrecht hat aber
der Staat, wenn die Bildung und Erziehung eines Theiles oder des ganzen Volkes
bei einer oder mehrerer Sekten gelassen wird. Der Staat darf die Erfüllung
seiner heiligsten Pflicht, seiner Hauptaufgabe nicht der Discretion einer
Partheiung, eines besonderen Kirchenthums überlassen, sich dadurch seiner
Berechtigung begeben, also auch die Verantwortlichkeit dafür unmöglich machen,
sollten auch die Lehrsätze eines solchen im stärksten Einklange mit dem
Staatsgrundgesetze erscheinen. Der Staat, über jeder Partheiung auf den
unwandelbaren Grundlagen des Rechtes als höchste Sittlichkeitsanstalt die
erhabenste Stufe auf Erden einnehmend, übersieht alle Religionsunterschiede, wie
weit dieselben in die Erscheinung tretend mit seinen Zwecken nicht collidiren
und vermeidet jeder Nothwendig[keit] sich auf ihre Hülfe stützen zu müssen:
deshalb erzieht er seinen Bürger mit Vermeidung jeder Controverse selbst, wird
nie den Unterricht der jungen Staatsbürger der vorherrschenden Leitung einer
Kirche überlassen und sich um die Erziehung der Kinder anderer Kirchen wenig
oder gar nicht bekümmern, d. h. wird die Elementarschulen nie bei der Kirche
lassen, ohne wenigstens ihre Leitung in seiner Hand zu behalten, was aber schon
gefährlich ist, denn gerade das kindliche Alter ist am empfänglichsten, gerade
die allermeisten Staatsbürger müssen sich mit der Bildung der Elementarschule
begnügen. Mir aber scheint es, daß der katholischen Priesterschaft ein zu großer
Einfluß bei der Bildung des Unterrichts der katholischen Jugend gegeben, der
Unterricht der Jugend anderer Kirchen beinahe ganz übersehen sei, daß höhere
Lehranstalten z. B. Gymnasien als Confessionsschulen erhalten oder in solche
verwandelt werden, wenn nur die Sekte die Dotirung übernimmt. Ist es dem
Staatszwecke ganz entsprechend, daß der Staat durch die Befähigung von
Privatlehren auch die elterliche und häusliche Erziehung überwacht, weil alle
Staatsgehörigen sein Eigenthum sind, und es nie gleichgültig sein kann, wie die
kleinen Staatsbürger zur Erreichung ihrer Bestimmung und der des Staatszweckes
herangebildet werden: so ist es umso mehr recht, daß der Staat die Oberleitung
der Confessionsschulen, wo sie etwa bestehen müßten, führe und nicht erlaube,
daß solche Confessionsschulen bestehen, worin die zarte, unzurechnungsfähige
Jugend, bevor dieselbe nach den allgemeinen, vom Staate angeordneten Verfahren
der öffentlichen Erziehung zum selbstständigen Urtheil herangebildet ist, für
besondere religiöse Kirchen- und Körperschaftszwecke gleichsam gefangen genommen
wird, woraus für die Betheiligten, so oft Getäuschten und für die Gesellschaft
Nachtheil entstehen muß. Die Vollendung eines bestimmten Lebensalters und eines
bestimmten Kreises der Erziehung in den allgemeinen Staatsunterrichtsanstalten
müßten als Bedingung des Eintrittes des Minderjährigen in eine zu religiösen
Zwecken bestimmte Confessionsanstalt mit strenger Daraufhaltung vorgeschrieben
werden. Großjährigen Staatsbürgern hätte man natürlich in der Wahl eines im
Staate berechtigten Standes nichts vorzuschreiben, es ist aber zu bedauern, daß
bei dem Erlasse der ganz gerechten und freisinnigen Gesetze der freien Ausübung
des Lehramts und der Kirchendisciplin der katholischen Kirche auf die Stimme des
östreichischen Reichstags in
Anstalten wie Gymnasien, von denen zu wünschen ist, daß durch
dieselben die Staatsbürger schon in der Jugend durch das Band gemeinschaftlich
genossener Bildung und Sodalitaet zu brüderlich einträchtlicher Anstrebung des
höchsten Wohles
Der Mangel an materiellen Mitteln ist zwar eines der ersten und
wichtigsten Hindernisse des Aufkommens und Blühens des Volksunterrichts und
hauptsächlich, so lange als ein Volk noch in Roheit versunken, sein höchstes Gut
seine, schönste Zierde, wahre und sittliche Bildung nicht erkannt hat; mit der
Steigerung und Ausbreitung der Bildung im Volke wird auch die Bereitwilligkeit,
die Regierung für die Volksbildung zu unterstützen, sich gewiß steigern. Das
gesammte
Die östreichische
Staatsverwaltung benützt vielleicht und wahrscheinlich zur Volksbildung einen
Theil des sogenannten katholischen Religionsfondes, und die katholische
Priesterparthei beutet diesen Umstand aus, um sich einen überwiegenden Einfluß
bei der Erziehung der katholischen Jugend zu sichern, deswegen stimmt sie oft
die der Regierung als Schreckensruf zugedachte Losung: „Die Kirche ist frei“ an.
Dieser häufig wiederholte Drohungsruf, begleitet von der nie gesparten
Anpreisung der Verdienste dieser Priesterschaft, wie auch höchstwahrscheinlich
dynastisch religiöse Verhältnisse haben bei uns die Bemühungen des
(Konnte
unsre Regierung mit Recht wegen des Lehramts und der Kirchendisciplin mit den
Repräsentanten dieser Authoritäten in der katholischen Kirche, den
Apostelnachfolgern, den Kirchenfürsten verhandeln; so wäre sie doch nicht
berechtigt die Sache des Kirchenguts mit der Geistlichkeit allein oder gar mit
dem Papste abzuthun, nur die gesetzgebende Reichsversammlung ist zu solcher
Erledigung berufen, welche gewiß auch in naher oder fernerer Zeit die
sämmtlichen Klöster und religiösen Corporationen aufzuheben beantragen wird. Es
wäre zu wünschen, daß ein solcher, der Vermehrung der Volkserziehungsmittel
günstiger Antrag, die allerhöchste Sanction erhalte, während nie darauf
einzurathen wäre, daß die Regierung hierin vor Reifung der Volksstimme von
selbst etwas mehr veranlasse, als darauf zu sehen, daß die bestehenden Klöster
keine Zwingburgen seien, und daß ein jüngst aufgehobener Orden, gerecht mit
seinem letzten Eigenthume abgefunden, nicht mehr in Östreich auftrete, und die
der Volksbildung, der öffentlichen Sittlichkeit und dem Ansehen wie der
Wirksamkeit der Ortsseelsorge nicht förderlichen, sondern nachtheiligen
Missionspredigten unterbleiben.)
Was den Inhalt der Volkserziehung
anbelangt, glaube ich nicht erst bemerken zu müssen, daß derselbe nach meiner
Ansicht, die naturgemäße Entwicklung der Verstandes- und Gemüthsanlagen im
Menschen bewirken soll, deren Ausbildung das Staats- und Bürgerwohl bedingt,
weil ich das Streben der Regierung, nach den von mir bekannten Verordnungen,
dieser Bestimmung ganz entsprechend finde, und also eine Aufzählung von dazu
dienenden Mitteln nur eitle Wiederholung wäre. Die Anschauungsunterrichtsmethode
ist das hiezu geeigneteste Mittel, weil es dem natürlichen Entwicklungsgange
aller Anlagen im Menschen entspricht, aber zur Ausführung einer solchen sind
Lehrer von tieferen psychologischen Kenntnissen erforderlich, als man solche für
den Augenblick aufzutreiben vermag; deswegen würde ich die Aufmerksamkeit der
Leitungsbehörden des Volksunterrichts auf folgende Umstände lenken: Erstens
sollten Kinder in den Elementarklassen auch außer den Kleinkinderbewahranstalten
– und diese soll der Staat besonders befördern und unterstützen – nicht wie
Fachschüler mit langwierigem Sitzen und ermüdendem Vortrag von gar abgezogenen
Regeln abgespannt und in der natürlichen Wißbegierde fürs Lernen abspänstig
gemacht werden. Abwechslung im Unterrichte, zeitweise Bewegung dazwischen, und
deshalb geräumigere, nicht überfüllte Schulstuben sind erforderlich. Mit dem
Vortrage eines bestimmten Religionscatechismus dürfte vor einem gewissen Alter
nicht begonnen werden, auch sollten die Kinder vor einem bestimmten Alter z. B.
14 Jahren von der Schule aus nicht dazu angeführt werden, bestimmte religiöse
Mysterien, deren ihr Verständnis und ihre Unschuld noch nicht bedarf,
mitzumachen, oder gleich Mönchen täglich die Kirche zu besuchen und alle
Begräbnisse, meistens auf Verdienst des Lehrers, zu begleiten, weil dieses alles
die kleine Jugend beirrt, das bessere Gefühl abstumpft und nicht geeignet ist,
Charaktere heranzubilden, auf welche das Gemeinwohl bauen könnte. In den Genuß
der religiösen Mysterien wird das Kind noch genug zeitig gelangen, die Zeit des
täglichen Kirchenganges kann in der Schule nützlicher und andächtiger zugebracht
und die Kirche an Sonn- und Feiertagen mit besserem Erfolge und bleibenderer
Erbauung besucht werden. So kleinlich solche Sachen manchem Staatsmanne
erscheinen mögen, so bedeutend ist ihr Einfluß auf die Erziehung und den
Charakter der Völker.
Zu solcher Behandlung der Kinder sind aber auch als
Erzieher tüchtige Lehrer nöthig; zur Heranbildung solcher ist aber die
Vollendung der jetzigen vierten Klasse und des Präparandenkurses nicht
hinreichend; Lehrerseminare, die in andern Staaten wie in
Die Erweiterung der vierten Klasse um einen Jahrgang mit
Vortrag über Psychologie, Logik, Erziehungskunde, Landwirthschaft und dgl. und
Unterstützung aus Staatsmitteln tüchtiger Schüler, die sich zu Lehrern
heranzubilden versprechen, eine erträgliche Existenz für den anfangenden Lehrer
und die sichere Aussicht auf gewisse Beförderung bei würdiger Verwendung und
Aufführung werden uns ganz sicher mit guten Volkslehrern versorgen. Schulräthe
auf angemessene Bezirke und Lehrervereine werden das Fehlende ergänzen; ist doch
ein großer Theil
Die Gymnasien als eigentliche Gelehrtenpflanzschulen,
die Horde der höheren Region der Volksbildung, also eigentliche
Humanitätsschulen, sind vom
Sehr wünschenswerth ist es, daß
die körperliche Erziehung der Schuljugend und die gymnastischen Übungen bald in
Anwendung kommen, wie solche schon früher vom
Noch erübrigt über die Sprache des Volksunterricht das zu bemerken,
daß es wohl Tyrannei wäre, den Elementarschüler in einer andern als der
Muttersprache unterrichten zu wollen, es wäre auch zwecklos; da aber
Der Staat
wendet wohl seine liebevolle Aufmerksamkeit zuerst der Erziehung der zarten,
empfänglichen Jugend zu; jede Verwaltung findet aber auch eine Menge
verwahrloster Staatsgehöriger vor, eine Menge vergessen das Erlernte, verfallen
in Unwissenheit und Fehler, und aller dieser Heil giebt der erziehende, der
sittliche Staat nicht auf, auch für diese hat er Anstalten und Mittel geistiger
Unterstützung in Bereitschaft, keine solche Anstalt soll außer dem Einflusse des
Unterrichtsministeriums stehen, wenn auch die Hauptverwaltung anderen
Ministerien zukäme. So wie überhaupt der Mensch und Staatsbürger nie aufhört zu
lernen und sich zu vervollkommnen: so bleibt er auch in allen Schichten und
Altersstufen unter der liebevollen Aufmerksamkeit des für Belehrung bemühten
Staates.
Der Wirkungskreis des
Bedenkt man die Ausführbarkeit dieser nur
annähernd zu lösenden Aufgabe in unserm theuren
Das eine wachende Auge im Mittelpunkte
des Staatsorganismus, dem diese ungeheure Aufgabe vorliegt, den Unterricht, die
Erziehung und Beglückung der Völker
Wer wie ich die Vergangenheit von 35 Jahren, die
Fortschritte in der Prosperitaet und Bildung
Das hier Mitgetheilte, lieber Freund, ist nicht neu und Millionen Mitbürgern bekannt; ich habe es niedergeschrieben, um meinem theuren Lehrer Rechenschaft zu legen von meinen Ansichten und Wünschen hinsichtlich der einen Staats- und Volksangelegenheit. Ihrem rücksichtslosen Urtheile sehe ich mit der Ruhe entgegen, mit welcher ein unbefangenes aufrichtiges Streben einem solchen entgegen sehen kann. Wollen Sie ein solches Urtheil sicher zukommen lassen
Ihrem Verehrer
Josef Kwieciński
Biala 2. October 1850
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